Parlament

Aspekte der deutschen Energieaußenpolitik erörtert

Eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Energieaußenpolitik (18/10147) sowie die Antwort der Bundesregierung darauf (18/11694) standen am Donnerstag, 27. April 2017, im Mittelpunkt einer Aussprache im Bundestag.

Große Anfrage der Grünen

Zur Energieaußenpolitik hatten die Grünen einen umfassenden Fragenkatalog vorgelegt. Gefragt wurde unter anderem nach den Veränderungen auf den verschiedenen Energiemärkten. So sollte die Bundesregierung über Nachfrage und Preisentwicklung auf den Märkten für Öl und Gas Auskunft geben. Auch die Atomkraft spielte eine Rolle.

Die Bundesregierung sollte ihre Pläne im Hinblick auf die beiden Atomfabriken in Deutschland (Gronau und Lingen) offenbare. Weitere Fragen betrafen die erneuerbaren Energien. So wurde die Bundesregierung unter anderem gefragt, ob sie bei der globalen Förderung erneuerbarer Energien sicherstellen kann, dass die lokale Artenvielfalt nicht bedroht ist.

Antwort der Bundesregierung

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung im Hinblick auf den voraussichtlichen Bedarf fossiler Energieträger bis 2050 zunächst auf die Notwendigkeit, den Verbrauch von Gas und Öl zu senken.

Um das „langfristige Gesamt-Klimaschutzziel im Jahr 2050“ erreichen zu können, müssten die Emissionen in der Energiewirtschaft sowie die energiebedingten Emissionen im Gebäude- und Verkehrsbereich sowie in Industrie und Wirtschaft „nahezu vollständig vermieden werden.“ Es gebe verschiedene Analysen und Prognosen zur künftigen Nachfrage nach Gas und Öl in der EU und in Deutschland, schreibt die Bundesregierung.

Unbefristete Betriebsgenehmigung für Gronau und Lingen

Die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte Energiereferenzprognose aus dem Jahr 2014 ermögliche etwa eine Einschätzung bis 2030 und einen Ausblick bis 2050. Für die EU liege etwa das „EU-Referenzszenario 2016 – Energie, Verkehr und Treibhausgasemissionen. Trends bis 2050“ vor. Sie mache sich die Ergebnisse dieser und anderer Analysen jedoch grundsätzlich nicht zu eigen, betont die Bundesregierung. Ein „exakter Pfad“ für die Entwicklung des Bedarfs an Gas und Öl in Deutschland und in der EU lasse sich nicht seriös vorhersagen.

Hinsichtlich der Zukunft der Urananreicherungsanlage am Standort Gronau sowie der Anlage zur Brennelementfertigung in Lingen schreibt die Bundesregierung, dass beide „jeweils eine gemäß § 7 des Atomgesetzes unbefristete Betriebsgenehmigung“ haben. Eine gesetzliche Neuregelung sehe der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für diese Legislaturperiode nicht vor.

Schutz der Artenvielfalt

Auf die Frage nach dem Schutz der Artenvielfalt betont die Bundesregierung, dass bei der Finanzierung von Projekten zu erneuerbaren Energien durch die Finanzielle Zusammenarbeit (in der Entwicklungspolitik) das Thema Biodiversität integraler Bestandteil der Umweltverträglichkeitsprüfungen sei und entsprechend internationaler Standards behandelt werde.

Hierzu gehörten die Erfassung des ökologischen Bestandes, Auswirkungsprognose und soweit erforderlich Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen sowie Monitoring. Im Rahmen einer Umwelt- und Klimaprüfung würden die Einhaltung von Umweltstandards und die Vermeidung negativer Auswirkungen auf Biodiversität auch bei Projekten der Technischen Zusammenarbeit (in der Entwicklungspolitik) geprüft. (sas/27.04.2017)

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