Sicherheit bei Netz- und Informationssystemen soll verbessert werden
Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit will die Bundesregierung die Cybersicherheit stärken. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (18/11242) wurde am Donnerstag, 9. März 2017, von den Parlamentariern zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.
Erweiterte Befugnisse für das BSI
Erweitert werden sollen die Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Überprüfung der Einhaltung der technischen und organisatorischen Sicherheitsanforderungen, die Nachweispflicht der Betreiber und die Regelungen um Vorgaben für das Verfahren bei grenzüberschreitenden Vorfällen. Ergänzend sollen Regelungen zu Mobilen Incident Response Teams (MIRTs) aufgenommen werden, mit denen das BSI andere Stellen bei der Wiederherstellung ihrer IT-Systeme unterstützen wird.
Zudem wird das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik um eine Definition der digitalen Dienste sowie um spezielle Regelungen zu Sicherheitsanforderungen, zu Meldepflichten und zur Aufsicht im Hinblick auf die Anbieter digitaler Dienste ergänzt. (hau/09.03.2017)