Verkehr

Bundestag nimmt Stellung zum „Gesamtkonzept Elbe“

Das von der Bundesregierung vorgelegte „Gesamtkonzept Elbe“ (18/11830, 18/12181 Nr. 1.3) hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Juni 2017, auf Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (18/12844) zur Kenntnis genommen und dazu bei Enthaltung der Opposition eine Entschließung verabschiedet. Keine Mehrheit fand ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ein ökologisches Gesamtkonzept Elbe auf den Weg bringen – Sohlerosion stoppen“ (18/12787). Die Koalitionsfraktionen stimmten gegen die Oppositionsfraktionen. Danach sollte die Bundesregierung unabhängig vom Gesamtkonzept Elbe schnellstmöglich Maßnahmen ergreifen, die die Sohlerosion der Elbe zu stoppen und umzukehren, und keine Maßnahmen umsetzen, deren Auswirkungen auf die Sohlerosion nicht bekannt sind

Entschließung verabschiedet

Der Bundestag fordert die Bundesregierung in der Entschließung unter anderem auf, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel das Gesamtkonzept Elbe für die Entwicklung der Deutschen Binnenelbe nach näherer Maßgabe der Entschließung zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen zu unterlegen und diese umzusetzen. Dem Bundestag soll der für die Haushaltsaufstellung 2018 erforderliche Personal- und Sachmittelbedarf für die Umsetzung des Gesamtkonzepts Elbe vorgelegt werden.

Zudem solle mit Tschechien verhandelt werden, um die im Gesamtzkonzept Elbe erarbeiteten Fahrrinnenparameter und deren Pflege zu vereinbaren und das Zusammenwachsen der Elbregion nach näherer Maßgabe der Entschließung zu unterstützen.

Leitlinien für das Gesamtkonzept Elbe

Dem Konzept zufolge wird es auch künftig keinen Ausbau der Elbe geben, der ausschließlich der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dient. Unter dem Stichwort Maßnahmeoptionen heißt es in der Unterrichtung weiter, flussbauliche Maßnahmen würden jedoch akzeptiert, „wenn sie zugleich ökologischen, wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Zielen dienen und diese Ziele in sinnvoller Weise verbinden“.

In der Vorlage werden auch die Leitlinien für das Gesamtkonzept Elbe aufgeführt. Als übergreifende Ziele werden die Erosionsbekämpfung, die Verbesserung des Hochwasserschutzes, die Reduzierung der Stoffeinträge, die Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse sowie Erhaltung und Wiederherstellung von Habitaten und Lebensraumtypen in Gewässer, Ufer und Aue genannt. (hau/22.06.2017)

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