Parlament

Lammert: Repräsentative Demo­kratie ist handlungs­fähig

Prof. Dr. Michael Eichberger (Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts), Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert, Prof. Dr. Werner J. Patzelt (Technische Universität Dresden)

Bundesverfassungsrichter Michael Eichberger, Bundestagspräsident Norbert Lammert, Politikwissenschaftler Werner J. Patzelt während der Kurztagung der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission (DBT/Melde)

Wie können sich Parlamente populistischer Strömungen erwehren, deren Protagonisten bereits zahlreiche Länder in der EU regieren, und die mit ihrer Programmatik Axt anlegen an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit? Wie lässt sich vermeiden, dass ein Großteil der Bürger sich vom Parlament als zentralem Ort der politischen Debatte und Entscheidung nicht vertreten fühlt und sich abwendet? Wie kann das demokratische System politischer Willensbildung so optimiert werden, dass es mit dem Handlungs- und Erwartungsdruck in internationalen Themenfeldern wie der Migration oder der Schuldenkrise Schritt hält? Eignen sich Elemente direkter Demokratie als Beimischung zum repräsentativen Parlamentarismus?

„Über die Ursachen populistischer Strömungen klar werden“

Über diese und weitere Fragen diskutierten am Freitag, 23. Juni 2017, Mitglieder der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission – Anwälte, Richter, Mitarbeiter aus Bundestag, Ministerien und Behörden – während einer Kurztagung im Deutschen Bundestag. Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert nahm sich Zeit für einen Gedankenaustausch mit den Teilnehmern zu Beginn der Diskussion.

Ein wesentlicher Schritt zur Verteidigung von Rechtsstaat und repräsentativer Demokratie besteht für Prof. Dr. Michael Eichberger, Vorsitzender der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission, darin, sich über die Ursachen populistischer Strömungen klar zu werden. „Wir müssen versuchen zu verstehen, was die Menschen dazu bewegt, populistischen Angeboten und Anführern zu folgen.“

Lammert sieht keine Alternative zum repräsentativen System

Obwohl es immer mal wieder kritische Stimmen gegenüber dem System der repräsentativen Demokratie gebe, sieht der Bundestagspräsident keine Alternative zu dem repräsentativen System. „An der Handlungsfähigkeit und Integrationskraft der repräsentativen Demokratie habe ich keine Zweifel“, sagte Lammert.

Sämtliche zur politischen Entscheidung anstehenden Fragen würden im Parlament professioneller angepackt und erführen dort ein höheres Maß an Legitimation als in irgendeinem sonst denkbaren Verfahren. Um seine Repräsentationsaufgabe zu erfüllen, dürfe das Parlament freilich nicht nur die Vertreter der Mehrheitsmeinung zu Wort kommen lassen. Die Integrationskraft des repräsentativen Systems leide, wenn die Bevölkerung den Eindruck gewinne, dass ihre Anliegen im Parlament keinen Raum hätten.

„Komplexität politischer Fragen offen darstellen“

Es gehöre zum Wesen der parlamentarischen Demokratie, dass das Parlament den Willen der Wähler widerspiegele. In ihm kämen dabei auch populistische Ansichten zum Ausdruck. Populismus sei allerdings kein Naturereignis, sondern Ergebnis gesellschaftlicher Entwicklungen. Die Welt werde komplexer, vermeintlich einfache Lösungen seien da für viele Menschen verführerisch, erklärte Lammert.

Als Gegenmittel zu Vereinfachung und Desinformation schlug der Bundestagspräsident vor, die  Komplexität politischer Fragen offen darzustellen, Sachverhalte, mögliche Lösungswege und deren Konsequenzen detailliert zu erklären. Die allermeisten Menschen zeigten sich dann einsichtig. „Gut, dass ich das nicht entscheiden muss“, habe man ihm dann schon auf vielen Veranstaltungen entgegnet.

Volksbefragungen in der repräsentativen Demokratie

Die Diskussionsrunde am 23. Juni im Europasaal des Paul-Löbe-Hauses des Bundestages kam immer wieder auf die Frage zurück, welche Funktion Volksbefragungen in der repräsentativen Demokratie haben. Stellen sie eine Bedrohung für das gegenwärtige System dar oder könnten sie eine sinnvolle Ergänzung sein? Eigenen sie sich über die kommunale und Landesebene hinaus auch für die politische Willensbildung auf Bundesebene?

Seit jeher habe sich der Bundestag aus guten Gründen gegen die Einführung von Plebisziten gestellt, sagte Lammert. Volksbefragungen auf Bundesebene liefen vor allem der Handlungsfähigkeit des Parlaments zuwider. Man müsse außerdem den Bereich zulässiger Fragen beschränken, um Verfahren und Wähler nicht mit hochkomplexer Materie zu überfordern und populistischem Missbrauch Tor und Tür zu öffnen. Lande man dann jedoch bei einer Restmenge zu einfacher Fragestellungen, fühle sich das Volk vermutlich auf den Arm genommen.

„Brexit-Votum an Tragik nicht zu übertreffen“

Nicht zuletzt spreche die große Zahl gescheiterter Volksbegehren gegen dieses Instrument. Selbst niedrige Beteiligungshürden (Quoren) seien mangels Beteiligung oft nicht erreicht worden. Dabei habe es in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland auf kommunaler und Länderebene mehr Volksbegehren gegeben als in den 50 Jahren zuvor.

An Tragik sei das Votum der Briten für das Ausscheiden ihres Landes aus der EU nicht zu übertreffen. Bei einem Quorum von nur 50 Prozent hätten schließlich lediglich 51 Prozent für den Brexit votiert und so eine knappe Mehrheit von Wählern, zudem unter hoher Nichtbeteiligung der jüngeren und damit am stärksten betroffenen Wähler, eine Entscheidung in einer Frage von hoher sachlicher Komplexität und von historischer Tragweite getroffen.

Vorurteile halten sich hartnäckig

Prof. Dr. Werner J. Patzelt von der Technischen Universität Dresden betonte in seinem Vortrag, wie hartnäckig sich Vorurteile an der repräsentativen Demokratie in der Bevölkerung hielten. Populäre Thesen, die aber oft ein Fünkchen Wahrheit enthielten, pflanzten sich von Generation zu Generation fort. Jeder werde durch solche tradierten Denkfiguren sozialisiert, in Familie, Freundeskreis und Berufsalltag.

Im Zentrum der Kritik stünden die Parteien oder der „Parteienstaat“. Das liege daran, dass Parteien in Staatswesen und Staatsdenken, wie wir es heute kennen, mit ihrer zwischen Wählern und Politikern vermittelnden Funktion, erst später, im Lauf des 19. Jahrhunderts, entstanden seien. Parteien würden daher immer wieder für alle möglichen Fehlentwicklungen angeprangert oder als Störfaktoren der direkten Kommunikation zwischen Bürgern und Abgeordneten dargestellt.

Bilder vom leeren Plenarsaal kommunikatives Desaster

Der verbreiteten Kritik an der repräsentativen Demokratie liegen nach Worten Patzelts noch eine Reihe weiterer struktureller Probleme zugrunde. Da die Arbeit der Abgeordneten zum überwiegenden Teil in Ausschuss- und Fraktionssitzungen stattfinde, bekämen Besucher und Zuschauer häufig einen leeren Plenarsaal zu sehen. Ein sehr starkes Negativbild, ja der Eindruck vom „faulen“ Abgeordneten, werde so immer wieder transportiert. Ein Kommunikationsdesaster sei dies.

Auch die Spannung zwischen dem Prinzip der Wählbarkeit auf Zeit, dem Grundgedanken der Demokratie schlechthin einerseits, und der Möglichkeit und Lust auf Wiederwahl andererseits, böten eine Angriffsfläche für Kritik. Schließlich stellten gravierende Defizite in der schulischen Wissensvermittlung einen Nährboden für Vorurteile dar. Ein strukturelles Problem für die Kommunikation zwischen Politikern und Bürgern liegt laut Patzelt auch in der Größe der Wahlkreise. Die einzelnen Abgeordneten kämen so viel zu selten mit viel zu wenigen Bürgern in unmittelbaren Kontakt.

Patzelt: „Repräsentationslücke“ zwischen Bürgern und Parlament

Eine nachlassende Integrationskraft des Parlaments, etwa weil sich weite Teile der Bevölkerung mit ihren Problemen auf der parlamentarischen Tagesordnung nicht wiederfinden, fördere in der Konsequenz das Entstehen systemoppositioneller Protestparteien. Zwischen Parlament und Bürgern sei auf jeden Fall bereits eine „Repräsentationslücke“ entstanden. Die Politik müsse versuchen, diese zu schließen, indem sie die Anliegen der Bürger ernst nehme, auch jenseits der Mehrheitsmeinung.

Im Idealfall sei das Parlament ein Resonanzraum der Öffentlichkeit. Die Bandbreite der Meinungen in der Bevölkerung werde dort dann durch die gewählten Volksvertreter „nachgesteuert“ und weiterentwickelt, so Patzelt. Das Prinzip des Mandats auf Zeit, und die Notwendigkeit, sich für eine Wiederwahl erneut dem Votum der Bürger zu stellen, sorgten dabei dafür, dass sich die Politiker in der Zeit zwischen den Wahlen nicht zu weit vom Wählerauftrag entfernen. (ll/26.06.2017)

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