Reaktorsicherheit

Heinen-Esser: Daten­basis für die End­lager­suche bisher un­zureichend

Für die Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle in Deutschland ist die verfügbare Datenbasis bisher unzureichend. Dies machte die Geschäftsführerin der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Ursula Heinen-Esser, am Mittwoch, 28. Juni 2017, in einem Fachgespräch des Umweltausschusses unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) deutlich, an dem auch der Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfram König, sowie der Vorsitzende des mit der Endlagersuche befassten Nationalen Begleitgremiums, Prof. Dr. Klaus Töpfer, teilnahmen. Der Bundestag hat im vergangenen März ein neues Standortauswahlgesetz beschlossen, demzufolge die Suche nach einem geologisch geeigneten Endlager bis 2031 abgeschlossen sein soll. Es könnte 2050 in Betrieb gehen.

„Quantität und Qualität der Daten sehr unterschiedlich“

Heinen-Esser berichtete, die BGE werde in den nächsten Wochen alle zuständigen geologischen Landesämter anschreiben, um Angaben über die Beschaffenheit des Untergrundes abzurufen. Schon jetzt zeichne sich ab, dass „Quantität und Qualität“ der in den Ländern vorhandenen Daten sehr unterschiedlich seien. Es gebe „exzellent“ ausgestattete Landesämter, aber auch andere, „die nicht über solche Daten verfügen“.

Zusätzliche Informationen seien aber möglicherweise auch von Privatunternehmen zu erhalten, die über Erkenntnisse aus geologischen Bohrungen verfügten. Auch Töpfer betonte die Notwendigkeit einer „Qualifizierung der Daten mit Blick auf das Auswahlverfahren“. Es gehe nicht nur darum, welche Informationen vorhanden sind. Die Frage sei auch: Welche müssten da sein? Wie sehr ihnen die Brisanz ihres Themas bewusst sei, betonten alle drei Teilnehmer der Anhörung. BfE-Präsident König plädierte für „transparente, nachvollziehbare Verfahren“ bei der Endlagersuche. Auch Heinen-Esser hob die Bedeutung der „Transparenz“ hervor, „damit Vertrauen erst einmal entstehen kann“. 

„Noch sehr viele Altlasten in den Köpfen“

Aus diesem Grund habe der Gesetzgeber die Funktionen der beteiligten Behörden strikt getrennt. So ist die BGE ausschließlich für das Verfahren der Endlagersuche zuständig. Das BfA führt die Rechts- und Fachaufsicht; ihm obliegt die Genehmigung von Atommülltransporten und Zwischenlagern. Es hat auch die Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zu organisieren.

Der frühere Umweltminister Töpfer wies auf die lange Geschichte der Konflikte um ein atomares Endlager hin, die noch immer nachwirke. Vielfach sei die „Atmosphäre des Gegeneinander“ nicht aufgelöst, es gebe „noch sehr viele Altlasten in den Köpfen“.

„Wir wollen Mitwirkung haben“

Auch das von ihm geführte Nationale Begleitgremium, dessen gesetzlicher Auftrag lautet, dem Verfahren „vermittelnd und unabhängig“ zur Seite zu stehen, sehe sich dem Verdacht ausgesetzt, nur ein „Feigenblatt“ zu sein, das für „Akzeptanz“ zu sorgen habe. „Wir wollen nicht Akzeptanz haben, sondern Mitwirkung“, sagte Töpfer. Nur durch die weitestgehende Beteiligung der Betroffenen könne Vertrauen entstehen.

Deutlich wurde in der Anhörung, dass die für die Endlagersuche zuständigen Behörden sich mitten in der Aufbauphase befinden. Das BfE hat nach den Worten seines Präsidenten König zu Jahresbeginn Fachpersonal aus dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernommen und schreibt derzeit Stellen auch extern aus. Die Personalgewinnung sei allerdings schwierig, weil die Zahl qualifizierter Bewerber außerordentlich gering und die Konkurrenz auf diesem Segment des Arbeitsmarktes heftig sei. Immerhin hätten König und Heinen-Esser einnander versprochen, gegenseitig kein Personal abzuwerben.

Mehrphasige Standortsuche

Am 23. März 2017 hatte der Bundestag den von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf (18/11398) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/11647) angenommen. Die Linke hatte dagegen gestimmt. Mit dem Gesetz wurde das ältere Standortauswahlgesetz novelliert. Hintergrund sind Empfehlungen der Endlagerkommission aus dem vergangenen Jahr (18/9100), die der Bundestag einstimmig zur Kenntnis nahm. Vorgesehen sind eine mehrphasige Suche nach einem Standort mit „bestmöglicher Sicherheit“ und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere in den betroffenen Standortregionen. 

Im Standortauswahlgesetz wurden zudem wissenschaftliche Ausschluss-, Mindest- und Abwägungskriterien festgeschrieben. Darüber hinaus sollen Normen sicherstellen, dass potenzielle Standorte nicht durch andersartige bergbauliche Maßnahmen unbrauchbar gemacht werden. Das Verfahren ist als „lernendes Verfahren“ angelegt und soll Rücksprünge ermöglichen. Nach Inbetriebnahme des Endlagers soll eine Bergung für einen längeren Zeitraum zur Korrektur von grundlegenden Fehlern möglich sein. (wid/vom/30.06.2017)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
  • Wolfram König, Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
  • Ursula Heinen-Esser, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
  • Prof. Dr. Klaus Töpfer, Nationales Begleitgremium (NBG)

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