Parlament

Heinrich Oberreuter: Das Parlament muss mit­regieren können

Nach dem Ausstieg der FDP aus den Sondierungsgesprächen über eine Koalition mit der CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen Ende November sind derzeit drei Szenarien möglich: Erstens eine Neuauflage der sogenannten Großen Koalition zwischen CDU/CSU und SPD. Zweitens eine Minderheitsregierung. Und drittens Neuwahlen. Für am wahrscheinlichsten hält Prof. Dr. Dr. h. c. Heinrich Oberreuter eine Neuauflage der Großen Koalition. „Es gibt eine starke Notwendigkeit nach normalen Verhältnissen“, sagt er im Interview mit dem Parlamentsfernsehen am Montag, 18. Dezember 2017. Oberreuter ist Politikwissenschaftler, ehemaliger Direktor der Akademie für politische Bildung in Tutzing und Mitglied der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen.

Grundgesetz verlangt nach Stabilität

Neuwahlen gegenüber ist er skeptisch eingestellt, denn das Wahlergebnis würde wohl nicht grundsätzlich anders ausfallen. Auch eine Minderheitsregierung in der Mitte Europas vor dem Hintergrund der Verantwortung in der EU sei schwer zur vertreten. „Die zentrale Aufgabe des Parlaments in unserem System ist die Regierungsbildung und Regierungsstabilität“, sagt der Wissenschaftler. Das zentrale Anliegen der Konstruktion des Grundgesetzes in Reaktion auf die Geschichte der Weimarer Republik sei Stabilität. „Ein Parlament, das nicht mehr vernünftig mitregieren, mitentscheiden und die Führungslinien mitbestimmen kann, wird an Popularität verlieren“, prophezeit er.

Ob eine Minderheitsregierung zu lebendigeren parlamentarischen Diskussionen führe, ist nach Ansicht des Wissenschaftlers nicht entscheidend, denn die Aufgabe der Parlamentarier sei es, Kompromisse zu finden und Stabilität zu gewährleisten. Die Beschaffung von Mehrheiten von Fall zu Fall führe letztendlich dazu, dass keiner gegenüber den Wählern richtig verantwortlich sei. Im Nachhinein könne niemand auseinanderdividieren, wer die Verantwortung trage.

„Geschäftsunfähig ist die Bundesregierung nicht“

Das „wirkmächtige Geheimnis“ der Bundesrepublik sei bisher gewesen, dass die Parteien, anders als vorher, Macht und Verantwortung akzeptiert hätten und immer eine Mehrheitsbildung möglich war. „Man hat sich nicht an der eigenen Klientel orientiert, sondern an der Notwendigkeit, das Gemeinwohl zu unterstützen“, sagt Oberreuter.

Dass die Regierungsbildung noch dauern kann, mache Deutschland in dieser Phase nicht handlungsunfähig. „Die geschäftsführende Bundesregierung kann wie jede Regierung regieren.“ Es habe sich in der Vergangenheit nur der Brauch eingestellt, sich zurückzuhalten, obwohl das Grundgesetz keine Einschränkungen vorsehe. Oberreuter: „Geschäftsunfähig ist sie nicht.“ Es müsse auch keine Frist durch den Bundespräsidenten eingehalten werden, dem Deutschen Bundestag einen Kanzlerkandidaten zur Wahl vorzuschlagen. (eis/18.12.2017)

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