Inneres

Bun­destag: Amt eines Anti­semi­tis­mus­beauftragten schaffen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Januar 2018, bei Enthaltung der Linken einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/444) beschlossen, wonach der Antisemitismus entschlossen bekämpft werden soll. Darin wird jede Form von Judenfeindlichkeit verurteilt. Das umfasse auch alle antisemitischen Äußerungen und Übergriffe, die als vermeintliche Kritik an der Politik des Staates Israel formuliert werden, tatsächlich aber einzig und allein Ausdruck des Hasses auf jüdische Menschen und ihre Religion seien. 

„Antisemitismus bekämpfen“ 

Dem Beschluss zufolge soll das Amt eines Antisemitismusbeauftragten oder einer Antisemitismusbeauftragten geschaffen werden. Diese Person soll von einem unabhängigen Kreis beraten werden, der im Benehmen mit der Bundesregierung berufen wird und sich aus jüdischen und nichtjüdischen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Bildungspraxis und Zivilgesellschaft zusammensetzt. 

Der oder die Antisemitismusbeauftragte soll Maßnahmen der Bundesregierung, die den Antisemitismus bekämpfen, ressortübergreifend koordinieren. Darüber hinaus soll die Person Ansprechpartner für jüdische Gruppen und gesellschaftliche Organisationen sein und Vermittler für die Antisemitismusbekämpfung durch Bund, Länder und Zivilgesellschaft.

Des Weiteren soll er eine ständige Bund-Länder-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Stellen koordinieren und zur Sensibilisierung der Gesellschaft für aktuelle und historische Formen des Antisemitismus durch Öffentlichkeitsarbeit sowie politische und kulturelle Bildung beitragen. (vom/18.01.2018)

Marginalspalte