SPD-Innenexperte Lars Castellucci wirbt für mehr Familiennachzug
In der Debatte über eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs zu Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus plädiert der SPD-Innenexperte Prof. Dr. Lars Castellucci für einen „pragmatischen Weg“. Menschenrechte dürften keine Verhandlungsmasse sein, und es gebe ein Grundrecht auf Familie, das auch durch verschiedene internationale Verträge geschützt sei, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete in einem am Montag, 22. Januar 2018, erschienenen Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“. Man müsse aber auch sehen, wie die Kapazitäten in Deutschland sind. Persönlich würde er sich wünschen, „dass wir das Grundrecht auf Familiennachzug unangetastet lassen und darunter ein gestuftes Vorgehen vorsehen, statt eine Gesetzesänderung mit einem Kontingent von 1.000 vorzunehmen“, fügt Castellucci mit Blick auf das Ergebnis der Sondierungsgespräche von Union und SPD hinzu. Aber in der Politik müssten eben auch Kompromisse geschlossen werden. Das Interview im Wortlaut:
Herr Castellucci, als ein Ergebnis ihrer Sondierungsgespräche stellen SPD und Union fest, dass die Zuwanderungszahlen die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen werden. Ist das ein gangbarer Weg, nachdem vergangenes Jahr knapp 187.000 Asylsuchende registriert wurden?
Man kann sich Richtwerte vornehmen, bei denen unterschiedliche Fragen eine Rolle spielen: die Frage, was ein Land braucht, was es leisten kann, auch die Frage der Humanität. Aber klar ist – und in den Sondierungen auch so festgelegt: Das Menschenrecht auf Asyl und das Recht nach der Genfer Flüchtlingskonvention fließen in diese Zahl nicht mit ein. Es gibt also keine feste Grenze. Wir hoffen immer, dass möglichst wenig Menschen fliehen müssen, und arbeiten auch dafür. Insofern wäre es gut, wenn es uns gelingen würde, die Zahlen in diesem Korridor zu halten.
Wenn also wie 2016 etwa 280.000 Asylsuchende kämen, würden die auch nach diesem Sondierungskompromiss aufgenommen?
Ja. Weil explizit festgehalten ist, dass der Grundgesetz-Artikel 16 a zum Asylrecht und die Genfer Flüchtlingskonvention bei diesem Korridor keine Rolle spielen. Zugleich arbeiten wir mit Nachdruck daran, Flucht und Migration nach Möglichkeit zu verhindern, auch wenn das nie zu 100 Prozent gelingen wird.
Besonders umstritten war in der Vergangenheit die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge, also solche mit eingeschränktem Schutzstatus. Bei dieser Gruppe wäre nach den Ergebnissen der Sondierungen von SPD und Union 1.000 Menschen pro Monat der Nachzug nach Deutschland zu ermöglichen. Lässt sich das mittragen?
Jeder muss vor seinem Gewissen entscheiden, ob er das mittragen kann. Grundsätzlich finde ich, dass Menschenrechte keine Verhandlungsmasse sein dürfen. Es gibt ein Grundrecht auf Familie, die auch durch verschiedene internationale Verträge geschützt ist. Das halte ich zunächst einmal hoch. Man muss auch schauen, ob die Auslandsvertretungen die Kapazitäten haben, um die entsprechenden Anträge zu bearbeiten, und wie die Kapazitäten in Deutschland sind. Es ist völlig klar, dass man da einen pragmatischen Weg finden muss. Persönlich würde ich mir wünschen, dass wir das Grundrecht auf Familiennachzug unangetastet lassen und darunter ein gestuftes Vorgehen vorsehen, statt eine Gesetzesänderung mit einem Kontingent von 1.000 vorzunehmen. Aber in der Politik müssen eben auch Kompromisse geschlossen werden.
Die FDP-Fraktion will den Familiennachzug weiter aussetzen, sieht aber Ausnahmeregelungen für Härtefälle vor.
Bei den Härtefällen bewegen wir uns derzeit im dreistelligen Bereich. Wir können nicht über Härtefälle grundsätzlich den Familiennachzug ermöglichen. Man kann nicht alles zu einem Härtefall umdefinieren, um ein Vehikel für Familiennachzug zu haben. Deswegen ist der Vorschlag der FDP für mich unzureichend, weil wir so nicht dazu kommen, dass Familien zusammen sein können. Und das ist das Ziel, das ich politisch verfolge.
Die FDP kritisiert in ihrer Vorlage, bei starren Kontingenten wie maximal 1.000 seien Besonderheiten individueller Härtefälle nicht zu berücksichtigen.
Die Härtefallregelung steht ja im Gesetz und bleibt ja weiter bestehen. Niemand würde das antasten, zumal die Zahlen da ganz gering sind. Aber über die Härtefälle kann man eben nicht den Familiennachzug regeln. Wenn man Familiennachzug will, muss man Familiennachzug ermöglichen. Wir brauchen beides: Zum einen Zahlen für den Familiennachzug, die im Einklang stehen mit dem Recht der Familien, beisammen zu sein, und die zugleich die organisatorischen Gegebenheiten in den Blick nehmen, die berücksichtigt werden müssen. Daneben steht die geltende Härtefallregelung, die unangetastet bleibt.
Nun läuft die derzeit geltende Aussetzung des Familiennachzugs im März aus, sofern der Bundestag sie nicht verlängert. Die Angaben, wie viele Menschen dann zusätzlich nach Deutschland kommen könnten, schwanken erheblich, zwischen 50.000 und mehreren Hunderttausend. Von welchen Zahlen gehen Sie aus?
Alle Prognosen, die von mehreren hunderttausend Personen ausgehen, sind Spekulationen ohne Beleg, die dazu dienen sollen, Ängste zu schüren. Nach einer Prognose des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung würden wir uns bei 50.000 bis 60.000 bewegen. Betrachtet wird, wie viele Asylberechtigte, wie viele Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und wie viele subsidiär Geschützte in der Vergangenheit ihrer Familien nachgezogen haben, und wie viele von den Geflüchteten überhaupt verheiratet sind und Kinder haben. Ich würde auch eher von einer fünfstelligen Zahl ausgehen als von einer sechsstelligen. Am Ende kann man das nicht ganz genau vorhersehen. Entscheidend ist die Frage, ob wir uns in diesem Land zutrauen, das Grundrecht auf Familie einzuhalten, und wie wir das organisieren. Ich glaube, dass wir das leisten können, und das wird in dem Sondierungskompromiss ja auch unterstützt. Wobei ich mir auch eine größere Zahl als die 1.000 hätte vorstellen können.
Nämlich?
Bei monatlich 2.000 beispielsweise wäre ich schon zufrieden gewesen – das hätte einfach ganz anders ausgesehen. Vor allem stört mich, dass in dem Sondierungspaket steht, dass diese 1.000 gegengerechnet werden mit den Zusagen an Italien und Griechenland zur Umsiedlung von jeweils 500 Geflüchteten. Das Papier enthält ein sehr gutes Europakapitel, in dem der Wert wechselseitiger Solidarität hochgehalten wird, aber in der Flüchtlingspolitik sieht es den Ausstieg Deutschlands aus der Unterstützung von Italien und Griechenland vor – das ist für mich ein Widerspruch. Dabei haben wir mit den 180.000 bis 220.000 ja schon einen Richtwert, an dem wir uns orientieren wollen. Beim Familiennachzug dann zusätzlich eine Gegenrechnung zu machen, ist völlig unnötig.
Das Argument, dass die Kommunen bei der Aufnahme der Menschen überlastet werden könnten, überzeugt Sie nicht?
Was kommunal geschafft und erreicht werden kann, hängt absolut davon ab, wie die Haltung zu der ganzen Frage ist. Bürgermeister, die 2015 gesagt haben, dass die Flüchtlinge nun einmal da sind und man sich nun auch um sie kümmern muss, haben das auch hinbekommen. Ich halte überhaupt nichts von unserem System, die Geflüchteten einfach flächendeckend zu verteilen, sondern würde sehr viel mehr darauf hören, was die Leute vor Ort sagen und uns zutrauen. Man muss die Menschen mitnehmen und darf ihnen das nicht einfach vor die Füße kippen. Dann werden die Antworten unterschiedlich sein. Bei uns in Nordbaden sind die Leute zum Beispiel eher an ausländische Mitbürger gewohnt als in manchen anderen Regionen.
Kritisiert worden ist auch die Verständigung der Sondierer auf „Anker“-Einrichtungen, also zentrale Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen für Asylbewerber.
Der Idee dieser Einrichtungen kann man folgen, wenn sie entsprechend ausgestaltet sind. Zu beachten ist, wie lange die maximale Aufenthaltsdauer dort ist, damit man nicht von Kasernierung sprechen muss. Es muss um sechs bis acht Wochen gehen, in denen die Menschen dort mit allem Erforderlichen umsorgt werden und in denen auch ihre Verfahren laufen. Bei längeren Verfahren wäre es keine gute Idee, die Leute dort dauerhaft zu lassen. Zugleich sollte mit den Asylverfahren eine unabhängige Rechtsberatung der Bewerber verwoben werden. Wenn „Anker“ dagegen wie eine Transitzone möglichst abschreckend gestaltet werden soll, würden das keine gute Einrichtungen werden – das ist klar.
(sto/22.01.2018)