Parlament

Schrift­führer und Mitglieder von vier Gremien gewählt

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2018,  zunächst die Schriftführer gewählt, die den Bundestagspräsidenten oder seine Stellvertreter bei der Leitung der Plenarsitzungen unterstützen. Derzeit sind 42 vorläufige Schriftführer benannt. Die Zusammensetzung der Schriftführer entspricht nach der Geschäftsordnung des Bundestages dem Stärkeverhältnis der Fraktionen. Dazu hatten alle sechs Fraktionen Wahlvorschläge (19/823) vorgelegt.

Gewählte Schriftführer

Als Schriftführer wurden einstimmig gewählt: CDU/CSU: Norbert Maria Altenkamp, Artur Auernhammer, Maik Beermann, Melanie Bernstein, Silvia Breher, Astrid Damerow, Michael Donth, Thomas Erndl, Marc Henrichmann, Torbjörn Kartes, Ronja Kemmer, Michael Kießling, Jens Koeppen, Dr. Astrid Mannes, Petra Nicolaisen, Josef Oster, Felix Schreiner, Katrin Staffler, Dr. Hermann-Josef Tebroke, Kerstin Vieregge, Bettina Margarethe Wiesmann.

SPD: Heike Baehrens, Doris Barnett, Katrin Budde, Dr. Karamba Diaby, Esther Dilcher, Sebastian Hartmann, Thomas Hitschler, Ulli Nissen, Josephine Ortleb, Michael Schrodi, Mathias Stein, Marja-Liisa Völlers, Gülistan Yüksel.

AfD: Mariana Iris Harder-Kühnel, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Johannes Huber, Norbert Kleinwächter, Volker Münz, Thomas Seitz, Wolfgang Wiehle.

FDP: Carl-Julius Cronenberg, Ulla Ihnen, Katharina Kloke, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Benjamin Strasser, Nicole Westig.

Die Linke: Gökay Akbulut, Michel Brandt, Jörg Cezanne, Jessica Tati, Andreas Wagner, Katrin Werner.

Bündnis 90/Die Grünen: Margarete Bause, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Bettina Hoffmann, Christian Kühn (Tübingen), Markus Kurth, Tabea Rößner.  

Anschließend wählten die Abgeordneten die Mitglieder von vier Gremien. Neu besetzt wurden der Wahlprüfungsausschuss, das Gremium gemäß § 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes, der Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen sowie das Kuratorium der Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ gemäß § 4 des Entsorgungsfondsgesetzes. 

Überprüfung der Gültigkeit der Bundestagswahl

Nach Paragraf 3 Absatz 2 des Wahlprüfungsgesetzes besteht der Wahlprüfungsausschuss aus neun ordentlichen Mitgliedern, neun Stellvertretern und je einem ständigen beratenden Mitglied der Fraktionen, die in ihm nicht durch ordentliche Mitglieder vertreten sind. Er überprüft die Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag (Artikel 41 des Grundgesetzes) und der Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments (Paragraf 26 des Europawahlgesetzes).

Der Bundestag kann aus der Mitte einer Vereinigung von Mitgliedern des Bundestages, die nach der Geschäftsordnung des Bundestages als parlamentarische Gruppe anerkannt ist, zusätzlich ein beratendes Mitglied wählen. Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Bundestag für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Dazu lagen Wahlvorschläge aller Fraktionen (19/824) vor.

Einstimmig gewählt wurden: Ordentliche Mitglieder: CDU/CSU: Michael Frieser, Ansgar Heveling, Dr. Patrick Sensburg; SPD: Dr. Matthias Bartke, Marianne Schieder; AfD: Thomas Seitz; FDP: Katharina Kloke; Die Linke: Friedrich Straetmanns; Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Manuela Rottmann. Stellvertretende Mitglieder: CDU/CSU: Dr. Hendrik Hoppenstedt, Patrick Schnieder, Dr. Volker Ullrich; SPD: Esther Dilcher, Burkhard Lischka; AfD: Jochen Haug; FDP: Dr. Jürgen Martens; Die Linke: Jan Korte; Bündnis 90/Die Grünen: Katja Keul.

Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

Paragraf 23c Absatz 8 des Zollfahndungsdienstgesetzes besagt, dass das Bundesfinanzministerium in Abständen von höchstens sechs Monaten ein neunköpfiges Bundestagsgremium über Maßnahmen unterrichtet, die das Brief-, Post- oder Fernmeldegeheimnis beschränken, um Straftaten zu verhüten.

Dabei muss vor allem über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis, Kosten und die Benachrichtigung Betroffener berichtet werden. Das Gremium berichtet nach drei Jahren wiederum dem Bundestag über die Durchführung der Maßnahmen. Zur Wahl lagen Vorschläge aller Fraktionen (19/825) vor.

Einstimmig gewählt wurden: CDU/CSU: Uwe Feiler, Detlef Seif, Dr. Volker Ullrich; SPD: Ingrid Arndt-Brauer, Susanne Mittag; AfD: Lars Herrmann; FDP: Benjamin Strasser; Die Linke: Dr. Gesine Lötzsch; Bündnis 90/Die Grünen: Katja Keul.

Beirat der Bundesnetzagentur

Nach Paragraf 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat die Bundesnetzagentur einen Beirat, der aus jeweils 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 16 Vertretern oder Vertreterinnen des Bundesrates besteht. Die Vertreter oder Vertreterinnen des Bundesrates müssen Mitglieder einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten.

Die Mitglieder des Beirates und die stellvertretenden Mitglieder werden jeweils auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und des Bundesrates von der Bundesregierung berufen. Der Beirat, der mindestens einmal im Vierteljahr zu einer Sitzung zusammentreten soll, macht Vorschläge für die Besetzung des Präsidiums der Bundesnetzagentur, berät diese bei der Erstellung von Berichten und wirkt bei bestimmten Entscheidungen mit. Zur Wahl der Bundestagsvertreter lagen Vorschläge aller Fraktionen vor (19/826):

Einstimmig gewählt wurden: Mitglieder: CDU/CSU: Thomas Bareiß, Hansjörg Durz, Thomas Jarzombek, Andreas G. Lämmel, Dr. Joachim Pfeiffer, Nadine Schön; SPD: Saskia Esken, Gustav Herzog, Johann Saathoff; AfD: Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Kamann; FDP: Reinhard Houben, Frank Sitta; Die Linke: Lorenz Gösta Beutin, Ralph Lenkert; Bündnis 90/Die Grünen: Ingrid Nestle. Stellvertreter: CDU/CSU: Dr. Jan-Marco Luczak, Ulrich Lange, Patrick Schnieder, Axel Knoerig, Dr. Matthias Heider, Jana Schimke; SPD: Falko Mohrs, Gabriele Katzmarek, Dr. Nina Scheer; AfD: Martin Hebner, Uwe Schulz; FDP: Dr. Martin Neumann, Dr. Christian Jung; Die Linke: Pascal Meiser, Anke Domscheit-Berg; Bündnis 90/Die Grünen: Katharina Dröge.

Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung

Nach Paragraf 4 des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung beschließt das Kuratorium über alle grundsätzlichen Fragen, die mit der Erfüllung des Zwecks und der Aufgaben des Fonds 1 verbunden sind. Dabei kann das Kuratorium die Bundesbank beratend hinzuziehen. Es überwacht die Tätigkeiten des Vorstands und besteht aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums, des Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundesumweltministeriums sowie aus Abgeordneten des Bundestages. 

Die Anzahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages ist die kleinstmögliche, bei der jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann, die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden und bei der die Zusammensetzung des Plenums widergespiegelt wird. Die Zahl der Bundestagsvertreter überschreitet nicht diejenige der Vertreter der Bundesregierung. Zur Wahl der Bundestagsvertreter lagen Vorschläge aller Fraktionen (19/827) vor.

Einstimmig gewählt wurden: Mitglieder: CDU/CSU: Thomas Bareiß, Dr. Reinhard Brandl, Karten Möring; SPD: Thomas Jurk, Bernd Westphal; AfD: Petr Bystron; FDP: Ulla Ihnen; Die Linke: Hubertus Zdebel; Bündnis 90/Die Grünen: Jürgen Trittin. Stellvertreter: CDU/CSU: Dr. André Berghegger, Michael Kießling, Eckhard Pols; SPD: Cansel Kiziltepe, Dr. Nina Scheer; AfD: Lars Hermann; FDP: Dr. Gero Clemens Hocker; Die Linke: Victor Perli; Bündnis 90/Die Grünen: Dr. Gerhard Schick. (vom/22.02.2018)

Marginalspalte