1. Untersuchungsausschuss

Schuster leitet Unter­su­chungs­aus­schuss zum Breitscheidplatz

Zwei Männer in Anzügen sitzen nebeneinander an einem Tisch.

Vorsitzender Armin Schuster, Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (DBT/Melde)

Nachdem der Bundestag am Donnerstag, 1. März 2018, einstimmig einen Untersuchungsausschuss zum Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 eingesetzt hatte, konstituierte sich das neunköpfige Gremium noch am selben Tag unter Vorsitz von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble. Den Vorsitz des Ausschusses übernimmt der Lörracher CDU-Abgeordnete Armin Schuster. Der SPD-Abgeordneten Mahmut Özdemir wurde zum Stellvertreter bestimmt. Das Attentat des Tunesiers Anis Amri auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche hatte zwölf Menschen das Leben gekostet.

Öffentliche Zeugenvernehmung beginnt im Mai

Grundlage für die Einsetzung des Ausschusses war eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19/943), die den Untersuchungsauftrag beschreibt, nachdem Anträge CDU/CSU und SPD (19/455), FDP (19/229), Die Linke (19/418) und Bündnis 90/Die Grünen (19/248) zusammengeführt worden waren. Der Ausschuss zählt neun ordentliche und neun stellvertretende Mitglieder, von denen jeweils drei der CDU/CSU, zwei der SPD und je ein Mitglied der AfD, der FDP, der Linken und Bündnis die Grünen angehören.

Der Untersuchungsausschuss wird voraussichtlich Ende Mai in die öffentliche Zeugenvernehmung einsteigen. Dies beschloss das Gremium nach Angaben von Teilnehmern in seiner konstituierenden Sitzung in Anwesenheit von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der die Sitzung eröffnet hatte.

Treffen mit Angehörigen der Opfer

In ihrer nächsten Sitzung am 15. März wollen die Parlamentarier das Berliner Abgeordnetenhaus besuchen. Sie folgen einer Einladung des Untersuchungsausschusses, der sich dort seit Mitte Juli 2017 mit den Berliner Aspekten des Anschlags befasst, zu einem Meinungs- und Informationsaustausch. Für den 22. März ist eine nichtöffentliche Begegnung mit dem Opferbeauftragten der Bundesregierung Kurt Beck vorgesehen. Der Ausschuss will an einem noch ungenannten Termin auch mit Angehörigen der Opfer zusammenkommen. Die Unterredung wird ebenfalls nichtöffentlich stattfinden.

Als erste öffentliche Termine plant der Ausschuss für den 19. und 26. April sowie den 17. Mai drei Sachverständigenanhörungen. Dabei soll es um die deutsche Sicherheitsarchitektur, den radikalislamischen Terrorismus sowie das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht gehen. Beschlossen wurden in der konstituierenden Sitzung überdies 93 inhaltliche Beweisanträge zur Beiziehung von Akten von Union, SPD und FDP. Weitere 16 Beweisanträge von FDP, Linken und Grünen sollen in zwei Wochen auf die Tagesordnung kommen.

Eine Reihe von Fragen offen

Die Linke Martina Renner kritisierte die Haltung der Union, die gemeinsame Anträge nicht nur mit der AfD, sondern auch mit ihrer Fraktion ausgeschlossen habe. Dagegen wies der Ausschussvorsitzende Schuster darauf hin, dass die Union Ende vergangenen Jahres zunächst für gemeinsame Initiativen aller Fraktionen bei der Aufklärung des Anschlags geworben habe, allerdings einschließlich der AfD. Dies habe die Linke aber damals abgelehnt. In der Ausschussarbeit werde der Streit aber keine Rolle spielen: „Ich werde Wege finden als Vorsitzender, dass wir immer ein großes Einvernehmen haben“, sagte Schuster.

Konstantin von Notz (Bündnis 90/die Grünen) wies darauf hin, dass der Ausschuss im Unterschied zu den vergleichbaren Gremien, die bisher in Nordrhein-Westfalen und Berlin tätig sind, das Privileg habe, Akten von Bundesbehörden beiziehen zu können. Nach wie vor sei eine Reihe von Fragen offen, sagte von Notz: „Das große Mysterium ist, wie der Top-Gefährder von allen ausgerechnet den schlimmsten salafistischen Anschlag begehen und sich wie unter einer Käseglocke bewegen konnte.“

Neun ordentliche und neun stellvertretende Mitglieder

Der Untersuchungsauschuss soll sich unter anderem ein Urteil darüber bilden, ob die Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden und die Nachrichtendienste des Bundes und der Länder sowie die für den Vollzug des Asyl- und Aufenthaltsrechts zuständigen Behörden sachgerecht gehandelt haben und welche Vorgänge dazu auf der Ebene der Fach- und Rechtsaufsicht bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen.

Von Interesse ist auch, ob und welche Schlussfolgerungen aus den Vorgängen gezogen wurden oder hätten gezogen werden müssen und wer gegebenenfalls für Versäumnisse politisch verantwortlich ist. (wid/vom/01.03.2018)

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