Parlament

Mitglieder von zwei Gremien zur Richter­wahl gewählt

Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 22. März 2018, in namentlicher Abstimmung die Mitglieder von zwei weiteren Gremien gewählt. Alle Fraktionen hatten Wahlvorschläge für die Mitglieder des Wahlausschusses für die vom Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts gemäß Paragraf 6 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes vorgelegt. Von 650 abgegebenen Stimmen waren 657 gültig. Auf den Wahlvorschlag der CDU/CSU (19/1306), entfielen 229 Stimmen, der SPD (19/1307) 144 Stimmen, der AfD (19/1308) 85 Stimmen, der FDP (19/1309) 77 Stimmen, der Linken (19/1310) 57 Stimmen und von Bündnis 90/Die Grünen (19/1311) 65 Stimmen. Nach dem d'Hondtschen Höchstzählverfahren stellt die CDU/CSU danach fünf Mitglieder, die SPD drei Mitglieder. Die AfD, die FDP, die Linke und die Grünen stellen je ein Mitglied.

Mitglieder des Wahlausschusses

Gewählt wurden für die CDU/CSU-Fraktion: Mitglieder: Volker Kauder, Alexander Dobrindt, Michael Grosse-Brömer, Dr. Stephan Harbarth, Elisabeth Winkelmeier-Becker; Ersatzmitglieder: Ansgar Heveling, Thomas Heilmann, Michael Frieser, Dr. Mathias Middelberg, Sebastian Steineke, Stefan Müller (Erlangen).

Gewählt wurden für die SPD-Fraktion: Mitglieder: Andrea Nahles, Carsten Schneider (Erfurt), Dr. Eva Högl; Ersatzmitglieder: Thomas Oppermann, Sonja Amalie Steffen, Dr. Johannes Fechner.

Gewählt wurde für die AfD-Fraktion: Mitglied: Roman Johannes Reusch; Ersatzmitglieder: Stephan Brandner, Fabian Jacobi.

Gewählt wurde für die FDP-Fraktion: Mitglied: Dr. Stefan Ruppert; Ersatzmitglieder: Dr. Marco Buschmann, Otto Fricke, Stephan Thomae, Dr. Jürgen Martens, Dr. Florian Toncar, Katharina Kloke, Katrin Helling-Plahr, Roman Müller-Böhm, Ulla Ihnen, Judith Skudelny, Dr. Wieland Schinnenburg.

Gewählt wurde für die Fraktion Die Linke: Mitglied: Niema Movassat; Ersatzmitglieder: Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Friedrich Straetmanns.

Gewählt wurden für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mitglied: Britta Haßelmann; Ersatzmitglieder: Dr. Konstantin von Notz, Katja Keul.

Der Wahlausschuss

Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden auf Vorschlag des Wahlausschusses durch das Plenum gewählt. Der Wahlausschuss wird zu Beginn jeder Wahlperiode eingesetzt. Seine zwölf Mitglieder sind Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen und werden nach den Regeln der Verhältniswahl in den Wahlausschuss gewählt.

Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Auch für die Wahl der Mitglieder des Ausschusses für die Wahl der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes gemäß Paragraf 5 des Richterwahlgesetzes (Richterwahlausschuss) hatten die Fraktionen Wahlvorschläge vorgelegt. Von 656 abgegebenen Stimmen waren 653 gültig. Auf den Wahlvorschlag der CDU/CSU (19/1312) entfielen 228 Stimmen, der SPD (19/1313) 143 Stimmen, der AfD (19/1314) 86 Stimmen, der FDP (19/1315) 75 Stimmen, der Linken (19/1316) 56 Stimmen und von Bündnis 90/Die Grünen (19/1317) 65 Stimmen. Nach dem d'Hondtschen Höchstzählverfahren stellt die CDU/CSU danach sechs Mitglieder, die SPD vier, die AfD und die FDP je zwei und Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stellen je ein Mitglied.

Mitglieder des Richterwahlausschusses

Gewählt wurden für die CDU/CSU-Fraktion: Mitglieder: Dr. Mathias Middelberg, Dr. Stephan Harbarth, Ansgar Heveling, Ingo Wellenreuther, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Michael Frieser; Stellvertreter: Dr. Jan-Marco Luczak, Wilfried Oellers, Mechthild Heil, Thomas Heilmann, Sebastian Steineke, Dr. Volker Ullrich. 

Gewählt wurden für die SPD-Fraktion: Mitglieder: Dr. Eva Högl, Sonja Amalie Steffen, Burkhard Lischka, Dr. Johannes Fechner; Stellvertreter: Dr. Matthias Miersch, Marianne Schieder, Esther Dilcher, Dirk Wiese.

Gewählt wurden für die AfD-Fraktion: Mitglieder: Jens Maier, Stephan Brandner; Stellvertreter: Fabian Jacobi, Tobias Matthias Peterka.

Gewählt wurden für die FDP-Fraktion: Mitglieder: Dr. Stefan Ruppert, Dr. Jürgen Martens; Stellvertreter: Stephan Thomae, Otto Fricke.

Gewählt wurde für die Fraktion Die Linke: Mitglied: Friedrich Straetmanns; Stellvertreterin: Amira Mohamed Ali;

Gewählt wurde für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mitglied: Canan Bayram; Stellvertreterin: Katja Keul.

Der Richterwahlausschuss

Der Richterwahlausschuss entscheidet zusammen mit dem jeweils zuständigen Bundesministerium über die Besetzung der Richterposten an den obersten Gerichtshöfen des Bundes. Nach Artikel 95 Absatz 2 des Grundgesetzes setzt sich der Ausschuss je zur Hälfte aus den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Landesministern und aus vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. 

Der Ausschuss hat demnach derzeit 32 Mitglieder: 16 Landesminister und 16 vom Bundestag berufene Mitglieder. Letztere müssen nicht Abgeordnete des Bundestages sein. 

Weitere Wahlen vor Eintritt in die Tagesordnung

Bereits vor Eintritt in die Tagesordnung am 22. März wurden die Abgeordnete Elisabeth Motschmann auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion und der Abgeordnete Dr. Nils Schmid auf Vorschlag der SPD-Fraktion in den Stiftungsrat der Stiftung Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien gewählt. 

In den Gemeinsamen Ausschuss gemäß Artikel 53a des Grundgesetzes wurden als ordentliche Mitglieder auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion der Abgeordnete Roderich Kiesewetter als Nachfolger für den Abgeordneten Steffen Bilger und der Abgeordnete Jens Koeppen als Nachfolger für den Abgeordneten Michael Stübgen gewählt. Steffen Bilger wurde Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Michael Stübgen Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Als stellvertretendes Mitglied wählte der Bundestag den Abgeordneten Gero Storjohann als Nachfolger des Abgeordneten Norbert Brackmann.

In den Wahlprüfungsausschuss gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des Wahlprüfungsgesetzes wurde auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion als stellvertretendes Mitglied der Abgeordnete Oliver Grundmann als Nachfolger für den Abgeordneten Dr. Hendrik Hoppenstedt gewählt, der Staatsminister für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bundeskanzleramt wurde. 

In das Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes (Gremium zum Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung) wurde auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion als Mitglied die Abgeordnete Andrea Lindholz als Nachfolgerin für den Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting) gewählt. Stephan Mayer wurde Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. (sas/23.03.2018)