FDP will einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer einführen
Die FDP-Fraktion will eine „Trendwende zur Eigentümernation in Deutschland einleiten“ und fordert in einem Antrag (19/1696) die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer. Der Bundestag hat den Antrag am Freitag, 20. April 2018, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Natürliche Personen sollen profitieren
Die FDP will, dass die Länder im Grunderwerbsteuergesetz die Möglichkeit erhalten, einen Freibetrag bis zu 500.000 Euro zu bestimmen. Der Freibetrag solle für den Erwerb von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder für den Erwerb unbebauter Grundstücke zur Bebauung mit den genannten Gebäudearten vorgesehen werden. Voraussetzung müsse sein, dass die Bauherren natürliche Personen sein müssen. Der Freibetrag solle ganz oder nach und nach bis zum Höchstbetrag verbraucht werden können.
Die FDP will aber auch sicherstellen, dass die gewünschte Inanspruchnahme der Möglichkeit, den Freibetrag zu gewähren, nicht durch nachteilige Effekte bei der Bemessung der Finanzkraft der Länder im Bund-Länder-Finanzausgleich konterkariert wird. Von Erhöhungen des Steuersatzes sollten die Länder nach Ansicht der FDP absehen. (nal/vom/20.04.2018)