Geschäftsordnung

Antrag der AfD zur Geschäftsordnung abgelehnt

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Dienstag, 11. September 2018, vor Eintritt in die Tagesordnung einen Antrag der AfD-Fraktion zur Geschäftsordnung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Die Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum der AfD abgelehnt. In der Vorlage hatte die AfD verlangt, den Einzelplan 01 zum Bundespräsidialamt des Haushaltsentwurfs 2019 (19/3400) als eigenständigen Tagesordnungspunkt aufzusetzen und 60 Minuten lang zu debattieren.

AfD rügt Parteinahme des Bundespräsidenten

Dr. Bernd Baumann (AfD), Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, begründete die Forderung seiner Fraktion damit, dass durch die „einseitige Parteinahme“ des Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier für ein Konzert in Chemnitz der Amtsinhaber seinem Amt geschadet habe. Der Bundespräsident habe für eine „linksradikale Großveranstaltung“ in Chemnitz geworben, kritisierte Baumann. Beim Konzert seien Musiker aufgetreten, die in ihren Liedern zu Gewalt gegen Frauen, Polizisten und Busfahrern aufrufen und gewaltverherrlichend auftreten. Das sei nicht mit der Würde des höchsten Amtes des Staates vereinbar.

Obwohl in der Regel aus Respekt vor dem Amt des Bundespräsidenten nicht im Parlament über den Etat des Bundespräsidialamtes gestritten werde, müsse nun darüber geredet werden, statt darüber zu schweigen, befand Baumann. „Solchen Schaden vermeidet man nicht, wenn das Parlament dazu schweigt.“

CDU/CSU: Die AfD will die Gesellschaft spalten

„Eine Änderung der Tagesordnung ist nicht notwendig“, widersprach der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Michael Grosse-Brömer, der Forderung. Während der nächsten vier Tage könne alles thematisiert werden. Grosse-Brömer führte aus, dass alle Abgeordneten frei seien, in der Haushaltswoche jedes Thema anzusprechen. „Niemand ist gehindert zu sagen, was er will.“ Der Gesetzentwurf zum Haushalt werde bis einschließlich Freitag debattiert.

Hingegen kritisierte der Unionsabgeordnete den Antrag der AfD als unseriös. Obwohl die Fraktion genug Zeit gehabt habe, sei die Vorlage grob fehlerhaft. Außerdem sei es den Antragstellern nicht um parlamentarische Abläufe gegangen, sondern um Chemnitz, meinte Grosse-Brömer. „Wo eine schreckliche Straftat stattgefunden hat, die aufgeklärt werden muss und die Täter zu Rechenschaft gezogen werden müssen.“ Die AfD wolle aber nicht in erster Linie Aufklärung befördern und Trauer bewältigen, sondern die Gesellschaft spalten, meinte der Abgeordnete. Die AfD habe nicht mehr „die eigenen Funktionäre unter Kontrolle“, die nicht genug Distanz zu Neonazis wahren und bewusst die Grenzen zum Rechtsextremismus einreißen würden. „Man marschiert nicht an der Seite des Rechtsextremismus, man bekämpft ihn“, sagte Grosse-Brömer. (eis/11.09.2018)

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