Feststellung des Wirtschaftsplans 2019 für das ERP-Sondervermögen
In erster Lesung hat sich der Bundestag am Donnerstag, 27. September 2018, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans für das ERP-Sondervermögen für das Jahr 2019 (19/4458) befasst. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Die Vorlage ist zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Das ERP-Sondervermögen des Bundes („European Recovery Program“) geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem mittelständische Betriebe, und Angehörige freier Berufe werden aus ERP-Mitteln mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital gefördert. Im kommenden Jahr sind dafür insgesamt 7,8 Milliarden Euro vorgesehen. Der Wirtschaftsplan für 2019 weist Einnahmen und Ausgaben von rund 776 Millionen Euro aus. Rund 775 Millionen Euro sollen für die Förderzwecke bereitgestellt werden. (sas/27.09.2018)