Linksfraktion will mehr Pflegepersonal in Kliniken
Die Fraktion Die Linke fordert in Anträgen eine verbindliche Personalbemessung in der Krankenhauspflege (19/30) und ein Sofortprogramm gegen den Pflegenotstand in der Altenpflege (19/79). Der Bundestag hat beide Anträge am Dienstag, 21. November 2017, nach erster Lesung zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen. Die Antragsteller wollten direkt über ihre Anträge abstimmen lassen, alle übrigen Fraktionen votierten jedoch für die Überweisung.
Fraktion kritisiert Schaffung zu weniger Stellen
Die Abgeordneten kritisieren, dass die von der Großen Koalition zuletzt beschlossenen Personaluntergrenzen zu scheitern drohen, da die Beschäftigten und ihre Vertretungen nicht mitentscheiden dürften. Stattdessen verhandelten nur die Vertreter der Krankenhäuser mit denen der Krankenversicherungen.In Aussicht stünden auch nur bis zu 6.000 neue Stellen, während 100.000 Stellen fehlten. Zudem sei die Unterscheidung in „pflegesensitive“ und andere Bereiche nicht haltbar, denn in Krankenhäusern seien alle Bereiche, in denen an Menschen gearbeitet werde, pflegesensitiv.
Die Fraktion fordert in ihrem Antrag, für „spürbar mehr Pflegekräfte in den Krankenhäusern zu sorgen“ und deren Finanzierung durch die Kostenträger zu sichern. Die jetzigen Verhandlungen über Personaluntergrenzen sollten beendet werden. Statt dessen sollten „verbindliche, tatsächlich arbeitsentlastende und in allen Bereichen der Krankenhäuser wirkende Personalbemessungszahlen eingeführt werden“. Ferner sollten die Fallpauschalen (Diagnoses Related Groups, DRG) bezüglich der Personalkosten außer Kraft gesetzt und durch eine bedarfsgerechte Krankenhausfinanzierung ersetzt werden.
Sofortprogramm gegen den Pflegenotstand
In ihrem zweiten Antrag fordert Die Linke die Auflage eines Sofortprogramms gegen den Pflegenotstand in der Altenpflege. Ohne mehr Pflegekräfte, die besser bezahlt unter attraktiven Arbeitsbedingungen arbeiten würden und ohne eine solidarische Pflegefinanzierung, werde die Situation nicht besser. Deshalb soll ein bundeseinheitlicher, verbindlicher Personalschlüssel im Tagdienst von einer Pflegekraft für zwei Bewohner und im Nachtdienst ein Personalschlüssel von 1 zu 20 als vorläufige Mindestpersonalbesetzung in stationären Pflegeeinrichtungen eingerichtet werden. Dabei müsse die Fachkraftquote von 50 Prozent als Mindeststandard eingehalten werden.
Außerdem sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Pflegemindestlohn ab 2018 in allen neuen Bundesländern auf 14,50 Euro je Stunde anzuheben und das Gehaltsniveau von Altenpflegefachkräften an das Niveau der Fachkräfte in der Krankenpflege anzugleichen. (eis/pk/21.11.2017)