Parlament

AfD-Kandidaten für vier Gremien verfehlen die erforderliche Mehrheit

Die von der AfD-Fraktion nominierten Mitglieder von vier Gremien haben am Donnerstag, 13. Dezember 2018, allesamt die erforderliche Mehrheit nicht erreicht. Die Parlamentarier entschieden unter anderem über die Besetzung des Kuratoriums der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“. Dazu hatte die AfD-Fraktion die Abgeordneten Nicole Höchst als Kuratoriumsmitglied und Petr Bystron als ihren Stellvertreter vorgeschlagen (19/6402). Während die AfD für ihre Kandidaten stimmte, votierten SPD, FDP, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und Teile der CDU/CSU dagegen. Aus der CDU/CSU-Fraktion gab es darüber hinaus eine erhebliche Zahl von Enthaltungen. 

In einem bereits am Donnerstag, 8. November, abgehaltenen Wahlgang waren beide mit der Mehrheit der Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD abgelehnt worden.

Gegen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um vor allem die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld (1868-1935) sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken.

Das Kuratorium unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Es besteht aus 15 Mitgliedern sowie den Mitgliedern, die der Deutsche Bundestag benennen kann. Die Anzahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder ist die kleinstmögliche, bei der jedenfalls jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse möglichst gewahrt werden, maximal jedoch neun. Der Bundestag benennt für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied. 

Vertrauensgremium gemäß der Bundeshaushaltsordnung

Der Bundestag stimmte des Weiteren über den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (19/6402) für das Vertrauensgremium gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung ab. Nominiert war der Abgeordnete Marcus Bühl, der 224 Stimmen bei 386 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen erhielt und damit die erforderliche Mehrheit von 355 Ja-Stimmen verfehlte. Bühl hatte bei der Wahl am 19. April 2018 327 Ja-Stimmen bei 269 Nein-Stimmen, 51 Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen erhalten. Der Bundestag hatte die Mitglieder des Gremiums bereits in seiner Sitzung am 1. März 2018 gewählt. Damals hatte Marcus Bühl 315 Stimmen erhalten. 

Aufgabe des Vertrauensgremiums ist es, die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach diesen geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden, ausnahmsweise davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne von diesem Vertrauensgremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, gebilligt werden. Das Gremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne dem Haushaltsausschuss rechtzeitig mit. Die Mitglieder sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.

Gremium gemäß dem Bundesschuldenwesengesetz

Ebenfalls mit Stimmkarte und Wahlausweis hat der Bundestag über zwei Abgeordnete der AfD-Fraktion als Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (sogenanntes Bundesfinanzierungsgremium) abgestimmt. Die AfD hatte zur Wahl erneut Albrecht Glaser und Volker Münz vorgeschlagen (19/6403). Auf Albrecht Glaser entfielen 157 Ja-Stimmen bei 445 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen. Er blieb damit unter der erforderlichen Mehrheit von 355 Stimmen. Volker Münz bekam 225 Ja-Stimmen bei 369 Nein-Stimmen und 48 Enthaltungen. Der Bundestag hatte die Mitglieder des Gremiums bereits in seiner Sitzung am 1. März 2018 gewählt. Damals fanden die Wahlvorschläge für Albrecht Glaser mit 249 Stimmen und Volker Münz mit 321 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit. In einem weiteren Wahlgang am 19. April hatte Albrecht Glaser 269 Stimmen und Volker Münz 336 Stimmen erhalten.

Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. 

Sondergremium gemäß dem Stabilisierungsmechanismusgesetz

In geheimer Wahl mit Stimmkarte und Wahlausweis gewählt wurden darüber hinaus zwei weitere Abgeordnete der AfD-Fraktion als Mitglieder des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes. Vorgeschlagen waren die Abgeordneten Peter Boehringer als Mitglied und Dr. Birgit Malsack-Winkemann als Stellvertreterin (19/6404). Auf Peter Boehringer entfielen 212 Ja-Stimmen und 403 Nein-Stimmen, es gab 32 Enthaltungen. Birgit Malsack-Winkemann bekam 203 Ja-Stimmen un 403 Nein-Stimmen, 38 Abgeordnete enthielten sich. Damit verfehlten beide Kandidaten die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen. Bei der Wahl am 19. April 2018 hatte Boehringer 329 Ja-Stimmen erhalten, auf Malsack-Winkemann waren 327 Ja-Stimmen entfallen. Beide hatten damit nicht die erforderliche Stimmenzahl von 355 Ja-Stimmen erreicht. Beim ersten Wahlgang am 1. März 2018 hatte Boehringer 308 Stimmen und Malsack-Winkemann 314 Stimmen erhalten.

Bei dem Sondergremium geht es um die Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen des Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Die Bundesregierung darf einem Beschlussvorschlag, der die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ des Bundestages berührt, nur zustimmen oder sich enthalten, nachdem der Bundestag dazu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. Wenn Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt, meist an Börsen, gehandelt werden sollen, kann die Bundesregierung auf die „besondere Vertraulichkeit“ der Angelegenheit hinweisen. In diesem Fall nimmt das Sondergremium die Beteiligungsrechte des Bundestages wahr. Wenn das Sondergremium der Bundesregierung im Hinblick auf das Erfordernis der Vertraulichkeit widerspricht, kann der Bundestag selbst seine Beteiligungsrechte wahrnehmen. Das Sondergremium berichtet dem Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen, sobald die „besondere Vertraulichkeit“ wegfällt. (vom/eis/13.12.2018)

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