AfD will „Flüchtlingsbürgen“ zur Kasse bitten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Februar 2019, erstmals über einen von der AfD-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Flüchtlingsbürgen zur Kasse bitten – Erstattungsforderungen durchsetzen“ (19/7938) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss der Debatte an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
2.500 Erstattungsbescheide registriert
Wie es in dem Antrag heißt, haben von 2013 bis 2018 9.808 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund von Landesaufnahmeprogrammen einen Asylantag gestellt. Soweit es sich dabei um Syrer handelte, hätten diese im Regelfall eine Anerkennung als Flüchtling beziehungsweise subsidiären Schutz und damit im Falle der Hilfsbedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Im November 2018 seien bei den gemeinsamen Einrichtungen des SGB II 2.500 an sogenannte Verpflichtungsgeber („Flüchtlingsbürgen“) adressierte Erstattungsbescheide registriert gewesen, welche die Rückforderung von ausgelegten Leistungen nach dem SGB II zum Gegenstand haben. Aus den 2.500 registrierten Erstattungsbescheiden habe sich zu diesem Zeitpunkt eine Forderungssume von rund 21 Millionen Euro ergeben.
„Verzicht auf Beitreibungsmaßnahmen aufheben“
Als Verpflichtungsgeber gilt nach dem Aufenthaltsgesetz, wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen. Wer sich dazu verpflichtet hat, muss fünf Jahre lang sämtliche öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen.
Die Fraktion verweist auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. März 2018, in dem die gemeinsamen Einrichtungen des SGB II angewiesen worden seien, bei den Erstattungsforderungen bis zur Klärung von Rechtsfragen von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, diesen angeordneten Verzicht auf Beitreibungsmaßnahmen aufzuheben und anzuordnen, anhängige Vollstreckungsmaßnahmen wieder in Gang zu setzen. (vom/21.02.2019)