Aussprache zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. April 2019, erstmalig über einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts (19/7983) debattiert. Der Antrag wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Regelwerk zur Sanktionierung von Unternehmen
In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Einführung eines Regelwerkes zur strafrechtlichen Sanktionierung von Unternehmen und daneben die Anpassung des Strafprozessrechts zur Ahndung von Unternehmensstraftaten vorsieht. Dies solle auch bei ausschließlich im Ausland begangenen Verfehlungen von deutschen Unternehmen oder Tochterunternehmen gelten.
Mit den Bundesländern sollen dem Antrag zufolge Gespräche über die Einrichtung von angemessen ausgestatteten Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Gerichten geführt werden. Wie es darin weiter heißt, nimmt Deutschland auf internationaler Ebene eine Sonderrolle ein, weil keine Gesetze zur strafrechtlichen Sanktionierung von Unternehmen existieren. Daher hätten zahlreiche Skandale deutscher Unternehmen nicht hinreichend strafrechtlich aufgearbeitet werden können, und Unternehmen, die große Gewinne erwirtschafteten, schafften es so, sich vor ihrer Verantwortung zu drücken. (mwo/sas/11.04.2019)