Parlament

Datenschutzbeauf­tragter übergibt Tätig­keits­bericht an Schäuble

Zwei Männer sitzen nebeneinander und halten ein Buch in die Kamera.

Datenschutzbeauftragter Ulrich Kelber, Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble mit Kelbers Tätigkeitsbericht (DBT/Melde)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, hat am Mittwoch, 8. Mai 2019, den 27. Tätigkeitsbericht seiner Behörde (19/9800) an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble übergeben. Der Berichtszeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2017 und 2018 und sei maßgeblich von den Vorbereitungen auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und deren Umsetzung ab dem 25. Mai 2018 geprägt gewesen, erklärte Kelber.

Wo Kelber Verbesserungsbedarf sieht 

Der Bundesbeauftragte wirbt in seinem Bericht für weitere Verbesserungen beim Datenschutz in Deutschland. So werde ein umfassendes Gesetz zum Schutz der Daten von Beschäftigten sowie von Bewerbern gebraucht. Außerdem benötige seine Behörde „Sanktionsmöglichkeiten bei der Datenschutzaufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen (Bußgelder) und die Sicherheitsbehörden (Anordnungen)“.

Zu den in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen zählt auch eine Überarbeitung der Strafprozessordnung. Insbesondere seien die Erhebung und Nutzung von Daten, die von V-Leuten aus polizeilichen oder nachrichtendienstlichen Zusammenhängen ermittelt wurden, im Strafprozess nicht normenklar geregelt. Ebenso wird „dringend“ geraten, „die E-Privacy-Verordnung schnellstmöglich zu verabschieden“. Dem Gesetzgeber wird „angesichts des festgestellten geringen Nutzwerts von Antiterrordatei und Rechtsextremismus-Datei“ empfohlen, diese abzuschaffen.

Ferner sollten der Vorlage zufolge die Jobcenter „ausreichend personell ausgestattet werden, um ihre Datenschutzbeauftragten von anderen Aufgaben freizustellen“. Zudem umfassen die Empfehlungen unter anderem den an die öffentlichen Stellen des Bundes gerichteten Rat, „die Erforderlichkeit des Einsatzes sozialer Medien kritisch zu hinterfragen“.

Unsicherheiten durch die DSGVO

„Mit der DSGVO gilt erstmals ein in der gesamten EU unmittelbar anwendbares europäisches Datenschutzrecht. Die von ihr ausgehende europaweite Harmonisierung kann angesichts globaler und allgegenwärtiger Verarbeitung personenbezogener Daten gar nicht hoch genug bewertet werden. Und es zeigt sich bereits, dass diese sich weit über Europa hinaus zu einem Standard entwickelt, an dem sich Staaten und Regionen vor allem in Asien, Nord- und Südamerika orientieren“, heißt es in einer Pressemitteilung Kelbers.

Eine derart weitreichende Einführung neuer Regeln habe auch zu Unsicherheiten geführt. Die Umstellung auf das neue Recht habe für alle Beteiligten außerdem einen gewissen Aufwand bedeutet. Gerade die ersten Monate nach Wirksamwerden der DSGVO seien daher von großen Ängsten und plakativen Falschmeldungen geprägt gewesen. Letztlich sei nicht nur die befürchtete Abmahnwelle ausgeblieben. Auch nach der DSGVO dürften weiterhin Fotografien angefertigt und unter den gleichen Bedingungen wie zuvor veröffentlicht werden und es dürften auch weiterhin Namen an den Klingelschildern von Mehrfamilienhäusern stehen.

Die umfangreiche öffentliche Debatte über das neue Datenschutzrecht habe sich erwartungsgemäß auf die Arbeit des Bundesbeauftragten ausgewirkt, heißt es in der Erklärung Kelbers. So hätten seine Behörde seit dem 25. Mai des letzten Jahres 6.507 allgemeine Anfragen und 3.108 Beschwerden erreicht, das seien innerhalb von gut sieben Monaten mehr als doppelt so viele wie im gesamten Jahr 2017.

Zudem seien ihm seit Anwendungsbeginn der DSGVO etwa 7.300 Datenschutzverstöße von öffentlichen Stellen des Bundes, Post- und Telekommunikationsunternehmen gemeldet worden. Diese Zahlen zeigten einerseits den enorm gestiegenen Beratungsbedarf und machten andererseits deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Datenschutzrechte selbstbewusst wahrnehmen. (vom/14.05.2019)

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