Parlament

AfD-Wahlvorschläge zu Gremien erneut abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, mehrere Wahlvorschläge der AfD-Fraktion zur Besetzung von fünf Gremien abgelehnt. Dabei ging es zum einen um die Wahl eines Mitglieds für das Vertrauensgremium gemäß der Bundeshaushaltsordnung, zwei Mitglieder für das Gremium gemäß dem Bundesschuldenwesengesetz sowie weitere zwei Mitglieder für das Sondergremium gemäß dem Stabilisierungsmechanismusgesetz. Zum anderen ging es um die Wahl von je einem Kuratoriumsmitglied für die „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ sowie die „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“, für die außerdem ein weiteres, stellvertretendes Mitglied gewählt werden sollte. Für die drei erstgenannten Gremien war es bereits der zehnte Wahlgang, für die Besetzung der Kuratorien der beiden Stiftungen mit AfD-Abgeordneten war es der neunte Wahlgang. 

Kuratorium der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“

Abgestimmt wurde zudem über Wahlvorschläge von CDU/CSU und SPD (19/14040), der AfD (19/14041) und der FDP (19/14042) für die Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“. Die CDU/CSU hatte als Mitglieder die Abgeordneten Ansgar Heveling und Stephan Mayer (Altötting) und als Stellvertreter Melanie Bernstein und Elisabeth Motschmann vorgeschlagen. Für die SPD-Fraktion kandidierten Helge Lindh als Mitglied und Johannes Kahrs als Stellvertreter. Die Wahlvorschläge wurden bei Enthaltung der AfD mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen angenommen.

Die AfD hatte als Mitglied Steffen Kotré und als Stellvertreterin Nicole Höchst nominiert, die FDP als Mitglied Hartmut Ebbing und als Stellvertreter Thomas Hacker. Für den Wahlvorschlag der AfD stimmte nur die AfD selbst, aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion gab es einige Enthaltungen. Der Wahlvorschlag war somit abgelehnt. Der Wahlvorschlag der FDP wurde angenommen, wobei ein Teil der AfD-Fraktion dagegen stimmte und ein anderer Teil der Fraktion sich enthielt. Der Wahlvorschlag war somit angenommen.

Gremium gemäß der Bundeshaushaltsordnung

Für die Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung hatte die AfD die Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann (19/13015) vorgeschlagen. Auf sie entfielen 162 Ja-Stimmen bei 425 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen, sodass sie die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen nicht erreichte und damit nicht gewählt ist.

Bereits bei den Wahlen am 27. Juni (19/10563) und am 16. Mai hatte die Abgeordnete (19/10193) kandidiert. Bei den vorangegangenen Wahlgängen war jeweils der Abgeordnete Marcus Bühl nominiert gewesen. Sowohl Malsack-Winkemann als auch Bühl  verfehlten stets die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen.

Aufgabe des Vertrauensgremiums ist es, die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach diesen geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden, ausnahmsweise davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne von diesem Vertrauensgremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, gebilligt werden. Das Gremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne dem Haushaltsausschuss rechtzeitig mit. Die Mitglieder sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.

Gremium gemäß dem Bundesschuldenwesengesetz

Als Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes kandidierten die Abgeordneten Marcus Bühl und Wolfgang Wiehle (19/13016). Auf Bühl entfielen 162 Ja-Stimmen bei 425 Nein-Stimmen und 31 Enthaltungen, auf Wiehle 174 Ja-Stimmen bei 411 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen. Beide verfehlten somit die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen und sind somit nicht gewählt.

Sie waren bereits am 27. Juni (19/10564) und am 16. Mai (19/10194) angetreten. Bei den vorangegangenen Wahlgängen hatten jeweils die Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz kandidiert. Sowohl Bühl und Wiehle als auch Glaser und Münz verfehlten stets die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen.

Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. 

Sondergremium gemäß dem Stabilisierungsmechanismusgesetz

Zur Wahl als Mitglied des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes standen die Abgeordneten Albrecht Glaser als Mitglied und der Abgeordnete Volker Münz als Stellvertreter bereit  (19/13017). Auf Glaser entfielen 138 Ja-Stimmen bei 457 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen, es gab zwei ungültige Stimmen. Münz erhielt 171 Ja-Stimmen bei 421 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen, wobei es eine ungültige Stimme gab. Beide erreichten damit nicht die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen und sind somit nicht gewählt.

Beide hatten bereits bei den Wahlen am 27. Juni (19/10565) und am 16. Mai (19/10195) kandidiert. Bei den vorangegangenen Wahlgängen hatten jeweils die Abgeordneten Peter Boehringer als Mitglied und Dr. Birgit Malsack-Winkemann als Stellvertreterin kandidiert. Sowohl Glaser und Münz als auch Boehringer und Malsack-Winkemann verfehlten stets die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen.

Bei dem Sondergremium geht es um die Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen des Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Die Bundesregierung darf einem Beschlussvorschlag, der die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ des Bundestages berührt, nur zustimmen oder sich enthalten, nachdem der Bundestag dazu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. Wenn Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt, meist an Börsen, gehandelt werden sollen, kann die Bundesregierung auf die „besondere Vertraulichkeit“ der Angelegenheit hinweisen. In diesem Fall nimmt das Sondergremium die Beteiligungsrechte des Bundestages wahr. Wenn das Sondergremium der Bundesregierung im Hinblick auf das Erfordernis der Vertraulichkeit widerspricht, kann der Bundestag selbst seine Beteiligungsrechte wahrnehmen. Das Sondergremium berichtet dem Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen, sobald die „besondere Vertraulichkeit“ wegfällt.

Kuratorium der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“

Als Mitglied des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ hatte die Fraktion erneut die Abgeordnete Nicole Höchst (19/13018) vorgeschlagen. Sie wurde nur von der eigenen Fraktion gewählt, die übrigen Fraktionen lehnten sie ab, wobei es in den Reihen der CDU/CSU-Fraktion eine Reihe von Enthaltungen gab. Sie hatte bereits bei den Wahlen am 27. Juni (19/10566) und am 16. Mai 2019 (19/10196) kandidiert. Bei den vorangegangenen Wahlgängen war jeweils der Abgeordnete Uwe Witt ins Rennen gegangen. Beide Kandidaten hatten nie die erforderliche Mehrheit erreicht.

Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Es bestellt den Direktor und den Beirat. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Land Berlin, der Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V., der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Jüdische Gemeinde zu Berlin, das Jüdische Museum Berlin, die Stiftung Topographie des Terrors und die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland entsenden ihre Vertreterinnen und Vertreter.

Kuratorium „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“  

Als Mitglieder im Kuratorium der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ hatte die AfD-Fraktion die Abgeordneten Uwe Witt als Mitglied und Petr Bystron als Stellvertreter (19/13019) vorgeschlagen. Sie erhielten nur die Stimmen der eigenen Fraktion, die übrigen Fraktionen lehnten sie ab, wobei es einige Enthaltungen aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion gab. Beide hatten für diese Ämter bereits am 27. Juni (19/10567) und am 16. Mai kandidiert (19/10197). Bei den vorangegangenen Wahlgängen hatten sich jeweils Nicole Höchst als Mitglied und Petr Bystron als Stellvertreter zur Wahl gestellt, jedoch nie die erforderliche Mehrheit erreicht.

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um vor allem die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld (1868-1935) sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken.

Das Kuratorium unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Es besteht aus 15 Mitgliedern sowie den Mitgliedern, die der Deutsche Bundestag benennen kann. Die Anzahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder ist die kleinstmögliche, bei der jedenfalls jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse möglichst gewahrt werden, maximal jedoch neun. Der Bundestag benennt für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied. (vom/eis/sas/17.10.2019)

Marginalspalte