Schiefner ist Vorsitzender des Untersuchungsausschusses „Pkw-Maut“
Der 2. Untersuchungsausschuss (Pkw-Maut) der laufenden Wahlperiode hat seine Arbeit aufgenommen. Am Donnerstag, 12. Dezember 2019, konstituierte sich der Untersuchungsausschuss zur Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen (Pkw-Maut), um anschließend in nichtöffentlicher Sitzung über Verfahrensfragen zu beraten. Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses hatte der Bundestag am 28. November beschlossen. Aufgabe des Ausschusses ist es laut Beschluss des Bundestages, die Vorgänge rund um die Infrastrukturabgabe für Personenkraftwagen „unter vertraglichen, rechtlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen, haushälterischen und politischen Gesichtspunkten“ zu untersuchen.
Den Vorsitz des Untersuchungsausschusses hat Udo Schiefner (SPD) inne. Stellvertretende Vorsitzende ist Nina Warken (CDU/CSU). Insgesamt gehören dem Ausschuss neun ordentliche Mitglieder an, wobei die CDU/CSU-Fraktion durch Ulrich Lange (Obmann), Nina Warken und Michael Frieser vertreten wird. Für die SPD sitzen Udo Schiefner und Kirsten Lühmann (Obfrau) im Ausschuss. Je ein Mitglied stellen AfD: Wolfgang Wiehle, FDP: Christian Jung, Die Linke: Jörg Cezanne und Bündnis 90/Die Grünen: Stephan Kühn. Mit der inhaltlichen Arbeit beginnen wird der Untersuchungsausschuss im Januar 2020, wobei er zunächst Sachverständige anhören will.
Schiefner: Ausschuss ist keine politische Show-Bühne
Unmittelbar vor Beginn der konstituierenden Sitzung betonte der designierte Ausschussvorsitzende Schiefner, der Ausschuss sei „keine politische Show-Bühne“. „Der Ausschuss ist nicht in der Rolle des Anklägers und nicht in der Rolle des Verteidigers, sondern in der des Aufklärers“, erklärte der SPD-Politiker. Vor dem Hintergrund der „schweren Vorwürfe und offenen Fragen, die im Raum stehen“, gelte es, die Vorgänge mit der „gebotenen Sachlichkeit“ aufzuklären.
Der Ausschuss biete „die große Chance, die Diskussion um die Infrastrukturabgabe zu versachlichen“, sagte Ulrich Lange (CDU/CSU) in einem Statement vor Beginn der Sitzung. Von einem „guten, demokratischen Verfahren“ sprach Kirsten Lühmann (SPD). Auch Wolfgang Wiehle (AfD) äußerte die Hoffnung, dass die Vorgänge sachlich aufgeklärt würden. Christian Jung (FDP) sagte, eine der Aufgaben des Ausschusses werde es sein, aufzuklären, welche Personen im Hintergrund beteiligt gewesen seien. Jörg Cezanne (Die Linke) erklärte, Bundesverkehrsminister Scheuer sei „heute schon politisch verantwortlich zu machen“. Stephan Kühn (Bündnis 90/Die Grünen) warf die Frage auf, warum der Betreibervertrag unterschrieben worden sei, ohne dass Rechtssicherheit geherrscht habe.
Vertrag mit dem Betreiberkonsortium im Fokus
Der Vertrag mit dem Betreiberkonsortium aus Kapsch TrafficCom und CTS Eventim war Ende 2018 notariell beurkundet worden, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch eine Klage Österreichs gegen das Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig war. Dieser entschied am 18. Juni 2019, die Infrastrukturabgabe verstoße gegen europäisches Recht, namentlich gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Vorgesehen war zwar, dass auch Halter eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs die Abgabe hätten zahlen müssen; ihnen wäre aber – im Unterschied zu Haltern eines im Ausland zugelassenen Autos – die Kfz-Steuer mindestens in Höhe der Mautgebühr erlassen worden.
Unmittelbar nach dem EuGH-Urteil kündigte die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, die Betreiberverträge zum 30. September 2019. Teile der Opposition erwarten deshalb, dass die Betreiber hohe Schadenersatzforderungen wegen des ihnen entgangenen Gewinns stellen werden. Bundesverkehrsminister Scheuer seinerseits hat gegenüber der Öffentlichkeit die Kritik an seinem Vorgehen zurückgewiesen und argumentiert, es sei seine Pflicht gewesen, sich rechtzeitig um Einnahmen in Milliardenhöhe zu kümmern. (chb/12.12.2019)