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  • 1. Lesung
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Naturschutz

Regelungs­vorschläge zum Abschuss von Wölfen debattiert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Oktober 2019, erstmals über einen Entwurf der Bundesregierung für ein zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/10899) sowie über einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, der sich mit dem Wolfsmanagement befasst (19/10792), debattiert. Während der Regierungsentwurf federführend an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen wurde, wird sich der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft federführend mit dem Gesetzentwurf der FDP befassen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Gesetzesänderung soll der Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen erleichtert werden. Zur Abwendung drohender „ernster landwirtschaftlicher Schäden“ durch Nutztierrisse sollen künftig „erforderlichenfalls auch mehrere Tiere eines Rudels oder auch ein ganzes Wolfsrudel entnommen werden können“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Er sieht vor, im Bundesnaturschutzgesetz einen neuen Paragrafen 45a („Umgang mit dem Wolf“) aufzunehmen. Darin will die Bundesregierung unter anderem regeln, inwiefern Wölfe nach Rissen von Nutztieren abgeschossen werden dürfen. So soll in Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnete werden können, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels „bis zum Ausbleiben von Schäden“ fortgesetzt werden dürfen.

Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung auch den Ausnahmegrund im Paragraf 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 neu fassen. Künftig soll eine Ausnahme vom Zugriffsverbot des Paragrafen 44 zur „Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster Schäden“ möglich sein. Bisher ist dies zur „Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden“ möglich.

„Schäden an geschützten Weidetieren erfassen“

„Durch den Einbezug von sonstigen ernsten Schäden sollen insbesondere Schäden an durch ausreichende Herdenschutzmaßnahmen geschützten Weidetieren von Hobbyhaltern erfasst werden“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Zudem soll die erweiterte Entnahmeregel auch im Sinne des Paragrafen 45 Absatz 7 Satz Nummer 4 („im Interesse der Gesundheit des Menschen“) gelten. „Dies ist insbesondere in Fällen bedeutsam, in denen ein Wolf einen Menschen verletzt, ihn verfolgt oder sich ihm gegenüber unprovoziert aggressiv gezeigt hat“, schreibt die Bundesregierung.

Zudem soll das Füttern und Anlocken mit Futter von wildlebenden Wölfen verboten und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass Wolfshybriden durch die zuständigen Behörden zu entnehmen sind, und trifft Regelungen zur Mitwirkung von Jagdausübungsberechtigten. Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den Entwurf als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Stellungnahme (19/13289) aufgefordert, zukünftig einen jährlichen Bericht über den gesamten Wolfsbestand zu erstellen, der die Verbreitung der Wölfe in den Ländern und biogeografischen Regionen darstellt. Auch soll der Bericht eine Beurteilung des Erhaltungszustands beinhalten. Weiter fordert der Bundesrat die Regierung auf, sich für die Beibehaltung der Möglichkeit der gekoppelten Prämien für die Beweidung mit Schafen und Ziegen einzusetzen, um gezielt Beweidungsformen fördern zu können. Alternativ könne der Bund auch eine Bundesförderung zur Unterstützung der Weidetierhalter etablieren, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darüber hinaus fordert der Bundesrat, ein nationales Herdenschutzinformationszentrum aufzubauen, um Erfahrungen der Länder zu sammeln, verfügbar zu machen und Schutzmaßnahmen weiterentwickeln zu können.

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung den Vorschlag eines jährlichen Berichts ab, stimmt aber dem Vorschlag zu, Vereinbarungen mit anderen Staaten anzustreben. Der Vorschlag zu Maßnahmen zur Förderung von Weidetieren werde in Abhängigkeit mit den Ergebnissen der Verhandlungen auf EU-Ebene im Rahmen der nationalen Umsetzung der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geprüft, schreibt die Regierung weiter. Für Wanderschäfer stehe zudem seit dem 15. Juli 2019 für Maßnahmen zum Schutz vor dem Wolf eine einmalige Prämie zur Verfügung.

Gesetzentwurf der FDP

Die FDP-Fraktion strebt eine Änderung des Bundesjagdgesetzes an. Ihr Gesetzentwurf zum Wolfsmanagement sieht vor, den Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Damit einhergehen solle die Listung des Tieres als sogenanntes Fellwild. Des Weiteren solle auch die Vergrämung von Wölfen rechtssicher bundeseinheitlich geregelt werden, denn einige Bundesländer hätten bereits entsprechende Regelungen in Rechtsverordnungen getroffen. Hier bestehe der Bedarf einer bundesweit einheitlichen Praxis.

Darüber hinaus solle klargestellt werden, dass mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz entsprechende Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht mehr auf den Wolf anzuwenden sind. (ste/24.10.2019)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Rita Schwarzelühr-Sutter

Rita Schwarzelühr-Sutter

© photothek.de

Schwarzelühr-Sutter, Rita

Parl. Staatssekretärin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Karsten Hilse

Karsten Hilse

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Hilse, Karsten

AfD

Dr. Klaus-Peter Schulze

Dr. Klaus-Peter Schulze

© Dr. Klaus-Peter Schulze/ Carsten Handrick

Schulze, Dr. Klaus-Peter

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Karlheinz Busen

Karlheinz Busen

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Ralph Lenkert

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Hans-Jürgen Thies

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/10792 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Wolfsmanagement
    PDF | 284 KB — Status: 07.06.2019
  • 19/10899 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 289 KB — Status: 14.06.2019
  • 19/13289 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes - Drucksache 19/10899 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 304 KB — Status: 18.09.2019
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/10899, 19/13289, 19/10792 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Umwelt

Ausnahme­regelungen zum Ab­schuss von Wöl­fen kontro­vers be­wertet

Erweiterte Ausnahmeregelungen beim Naturschutz zum Abschuss von Wölfen, wie sie die Bundesregierung plant, sind von Sachverständigen teils begrüßt, teils mit erheblichen vor allem juristischen Bedenken versehen worden. Es ging im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Montag, 9. Dezember 2019, um den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/10899).

„Rückkehr des Wolfes zulasten der Schafhalter“

Bei der öffentlichen Anhörung unter Vorsitz von Hubertus Zdebel (Die Linke) befand Dr. Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag, der Gesetzentwurf weise in die richtige Richtung. Es lägen Resolutionen von Kreistagen vor, die parteiübergreifend ein striktes Vorgehen gegen den Wolf ausdrücklich einforderten. Für die Wiederbesiedlung durch den Wolf sei eine ausreichend große Akzeptanz der Bevölkerung unabdingbar. Das gelte besonders für die Nutztierhalter.

Dr. Stefan Völl (Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände) stellte fest, die Rückkehr des Wolfes erfolge vor allem zulasten der Schafhalter. Der Schutz der Tiere erfordere einen enormen finanziellen und arbeitswirtschaftlichen Aufwand. Es müsse einen Rechtsanspruch zur vollen Erstattung aller mit der Wolfsbesiedlung verbundenen Maßnahmen geben. Der Gesetzentwurf stelle eine Minimallösung dar.

„Wichtiger Schritt hin zu einem Wolfsmanagement“

Dr. Michael Schneider, Sachverständiger für Raubtierfragen bei der Regierung der schwedischen Provinz Västerbotten, sagte, obwohl der Wolf die geringste Population der Raubtiere stelle, finde er das größte öffentliche Echo. Er verwies auf eine Reihe von Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor ein Wolf getötet werden darf.

Für Friedrich von Massow vom Deutschen Jagdverband sind die geplanten Gesetzesänderungen ein wichtiger, wenn auch nur erster Schritt hin zu einem Wolfsmanagement, das den Bedürfnissen der Betroffenen dient, ohne die berechtigten Belange des Artenschutzes zu vernachlässigen. Seit der Wiederansiedlung des Wolfes in Deutschland hätten die Konflikte in erheblichem Maße zugenommen. Der Bestand wachse mit über 30 Prozent pro Jahr. Die Schäden durch Nutztierrisse nähmen in ähnlichem Umfang zu.

„Ausgleich zwischen Artenschutz und Nutztierhalter-Interessen“

Dem Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Gellermann erschloss sich nicht, warum künftig im Gesetz auf „ernste“ statt bisher „erhebliche“ Schäden abgehoben werden solle. Eine inhaltliche Änderung gehe mit dem Austausch der Begrifflichkeiten nicht einher. Die Erweiterung des Ausnahmegrundes beträfe sämtliche besonders geschützte Tierarten wie Luchs, Wanderfalke oder Fischadler, wann immer sie hinreichend gewichtige Schäden im Bereich eines freizeit- oder hobbymäßigen Betätigungsfeldes verursachen.

Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Dr. Beate Jessel, sah in der geplanten Gesetzesänderung einen Beitrag zu einem EU- und verfassungskonformen Ausgleich zwischen Artenschutz einerseits und den Interessen insbesondere der Nutztierhalter andererseits. Bund und Länder müssten Weidetierhaltende beim Schutz ihrer Tiere vor dem Wolf unterstützen und dies finanziell auskömmlich fördern.

„Sofortiges politisches Handeln vonnöten“

Wernher Gerhards vom Verein Sicherheit und Artenschutz beschrieb den Wolf als Verursacher von ernsthaften Schäden, etwa auch Tierseuchen. Deshalb sei sofortiges politisches Handeln vonnöten. Er verwies darauf, dass laut Bundesnaturschutzgesetz Wölfe bei Dunkelheit in Ortslagen als normales Lebensrisiko hinzunehmen seien. Er hielt dagegen, dass etwa Kinder im Winter in der Dunkelheit auf den Schulbus warteten.

Gregor Beyer (Forum Natur Brandenburg) kritisierte, dass es in dem Gesetzesvorhaben unterlassen werde, den neuen Rechtsbegriff „ernsthafte Schäden“ auch nur ansatzweise näher zu definieren. Weder sei beabsichtigt, eine Positiv- oder Negativliste einzuführen, noch würden ergänzende Hinweise gegeben, die die spätere Auslegung des gesetzgeberischen Willens für die rechtlich wie praktisch Betroffenen möglich mache. Der Gesetzentwurf sei nicht mit der Wolfswirklichkeit kompatibel.

„Verstoß gegen geltendes EU-Recht“

Laut Christina Patt von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht verstößt der Gesetzentwurf gegen geltendes EU-Recht. Auch werde mit ihm nicht das Ziel erreicht, die Rechtssicherheit bei der Erteilung von Ausnahmen von artenschutzrechtlichen Zugangsverboten zu erhöhen. Ziel müsse es sein, die bereits bestehende Ausnahmemöglichkeit rechtssicher auszugestalten und nicht rechtswidrig auszuweiten.

Rechtsanwalt Peter Kremer ging auf die beabsichtigte Ausweitung auf Schäden nichtwirtschaftlicher Art ein. Damit sollten auch Schäden von Hobby-Tierhaltern erfasst werden. Tatsächlich enthalte der Gesetzentwurf überhaupt keine Beschränkungen. Jeder ernste Schaden würde die Ausnahmefähigkeit begründen können. Mit EU-Recht sei die vorgesehene Ausweitung unvereinbar.

Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Entwurf sieht dazu vor, in das Bundesnaturschutzgesetz einen neuen Paragrafen 45a („Umgang mit dem Wolf“) aufzunehmen. Darin will die Bundesregierung unter anderem regeln, inwiefern Wölfe nach Rissen von Nutztieren abgeschossen werden dürfen. So soll in Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnet werden können, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels „bis zum Ausbleiben von Schäden“ fortgesetzt werden dürfen.

Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung auch den Ausnahmegrund im Paragrafen 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 neu fassen. Künftig soll eine Ausnahme vom Zugriffsverbot des Paragrafen 44 des Bundesnaturschutzgesetzes zur „Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster Schäden“ möglich sein. Bisher ist dies zur „Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden“ möglich.

Anlocken mit Futter soll verboten werden

„Durch den Einbezug von sonstigen ernsten Schäden sollen insbesondere Schäden an durch ausreichende Herdenschutzmaßnahmen geschützten Weidetieren von Hobbyhaltern erfasst werden“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Zudem soll die erweiterte Entnahmeregel auch im Sinne des Paragrafen 45 Absatz 7 Satz Nummer 4 („Im Interesse der Gesundheit des Menschen“) gelten. „Dies ist insbesondere in Fällen bedeutsam, in denen ein Wolf einen Menschen verletzt, ihn verfolgt oder sich ihm gegenüber unprovoziert aggressiv gezeigt hat“, schreibt die Bundesregierung.

Zudem soll das Füttern und Anlocken mit Futter von wildlebenden Wölfen verboten und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Entwurf sieht weiterhin vor, dass Wolfshybriden durch die zuständigen Behörden zu entnehmen sind, und trifft Regelungen zur Mitwirkung von Jagdausübungsberechtigten.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in seiner Stellungnahme (19/13289) auf, zukünftig einen jährlichen Bericht über den gesamten Wolfsbestand zu erstellen, der die Verbreitung der Wölfe in den Ländern und biogeografischen Regionen darstellt. Auch soll der Bericht eine Beurteilung des Erhaltungszustands beinhalten.

Weiter fordert der Bundesrat die Regierung auf, sich für die Beibehaltung der Möglichkeit der gekoppelten Prämien für die Beweidung mit Schafen und Ziegen einzusetzen, um gezielt Beweidungsformen fördern zu können. Alternativ könne der Bund auch eine Bundesförderung zur Unterstützung der Weidetierhalter etablieren, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darüber hinaus fordert der Bundesrat, ein nationales Herdenschutzinformationszentrum aufzubauen, um Erfahrungen der Länder zu sammeln, verfügbar zu machen und Schutzmaßnahmen weiterentwickeln zu können.

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung den Vorschlag eines jährlichen Berichts ab, stimmt aber dem Vorschlag zu, Vereinbarungen mit anderen Staaten anzustreben. Der Vorschlag zu Maßnahmen zur Förderung von Weidetieren werde in Abhängigkeit mit den Ergebnissen der Verhandlungen auf EU-Ebene im Rahmen der nationalen Umsetzung der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geprüft, schreibt die Regierung weiter.

Für Wanderschäfer stehe zudem seit dem 15. Juli 2019 für Maßnahmen zum Schutz vor dem Wolf eine einmalige Prämie zur Verfügung, heißt es. (wid/10.12.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Kay Ruge, Deutscher Landkreistag
  • Dr. Stefan Völl, Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL)
  • Dr. Michael Schneider, Sachverständiger für Raubtierfragen bei der Regierung der Provinz Västerbotten, Schweden
  • Friedrich von Massow, Deutscher Jagdverband e. V.
  • Prof. Dr. Martin Gellermann, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Beate Jessel, Bundesamt für Naturschutz (BfN)
  • Wernher Gerhards, Verein Sicherheit und Artenschutz e. V.
  • Gregor Beyer, Forum Natur Brandenburg e. V.
  • Christina Patt, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V.
  • Peter Kremer, Rechtsanwalt
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Dokumente

  • 19/10899 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 289 KB — Status: 14.06.2019
  • 19/13289 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes - Drucksache 19/10899 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 304 KB — Status: 18.09.2019

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Naturschutz

Bundestag regelt den Abschuss von Wölfen neu

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2019, eine Neuregelung für den zulässigen Abschuss von Wölfen beschlossen. Den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/10899, 19/13289) nahm er auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (19/16148) in namentlicher Abstimmung mit 361 Ja-Stimmen bei 275 Gegenstimmen an. Einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (19/16151) zum Gesetzentwurf lehnte das Parlament ebenfalls in namentlicher Abstimmung mit 509 Nein-Stimmen bei 55 Ja-Stimmen und 65 Enthaltungen ab.

Schließlich lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion „zum Wolfsmanagement“ (19/10792) auf Empfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (19/16147) in namentlicher Abstimmung ab. 151 Abgeordnete unterstützten den Gesetzentwurf, 488 sprachen sich gegen ihn aus, es gab eine Enthaltung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Gesetzesänderung wird der Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen erleichtert. Zur Abwendung drohender „ernster landwirtschaftlicher Schäden“ durch Nutztierrisse können künftig „erforderlichenfalls auch mehrere Tiere eines Rudels oder auch ein ganzes Wolfsrudel entnommen werden“, wie es im Gesetzentwurf heißt. In das Bundesnaturschutzgesetz wird ein neuer Paragraf 45a („Umgang mit dem Wolf“) aufgenommen. Darin wird geregelt, inwiefern Wölfe nach Rissen von Nutztieren abgeschossen werden dürfen. In Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnet werden können, darf der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels „bis zum Ausbleiben von Schäden“ fortgesetzt werden.

Mit der Gesetzesänderung wird auch der Ausnahmegrund im Paragrafen 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 neu gefasst. Künftig ist eine Ausnahme vom Zugriffsverbot des Paragrafen 44 zur „Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster Schäden“ möglich. Bisher ist dies zur „Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden“ möglich.

„Schäden an geschützten Weidetieren erfassen“

„Durch den Einbezug von sonstigen ernsten Schäden sollen insbesondere Schäden an durch ausreichende Herdenschutzmaßnahmen geschützten Weidetieren von Hobbyhaltern erfasst werden“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Zudem gilt die erweiterte Entnahmeregel auch im Sinne des Paragrafen 45 Absatz 7 Satz Nummer 4 („im Interesse der Gesundheit des Menschen“). „Dies ist insbesondere in Fällen bedeutsam, in denen ein Wolf einen Menschen verletzt, ihn verfolgt oder sich ihm gegenüber unprovoziert aggressiv gezeigt hat“, heißt es im Gesetzentwurf.

Verboten wird das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe  mit Butter. Künftig kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wolfshybriden müssen durch die zuständigen Behörden entnommen werden. Das Gesetz enthält ferner Regelungen zur Mitwirkung von Personen, die die Jagd ausüben dürfen. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung in seiner Stellungnahme (19/13289) aufgefordert, zukünftig einen jährlichen Bericht über den gesamten Wolfsbestand zu erstellen, der die Verbreitung der Wölfe in den Ländern und biogeografischen Regionen darstellt. Auch soll der Bericht eine Beurteilung des Erhaltungszustands beinhalten. Weiter forderte der Bundesrat die Regierung auf, sich für die Beibehaltung der Möglichkeit der gekoppelten Prämien für die Beweidung mit Schafen und Ziegen einzusetzen, um gezielt Beweidungsformen fördern zu können. Alternativ könne der Bund auch eine Bundesförderung zur Unterstützung der Weidetierhalter etablieren, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darüber hinaus verlangte der Bundesrat, ein nationales Herdenschutzinformationszentrum aufzubauen, um Erfahrungen der Länder zu sammeln, verfügbar zu machen und Schutzmaßnahmen weiterentwickeln zu können.

In ihrer Gegenäußerung lehnte die Bundesregierung den Vorschlag eines jährlichen Berichts ab, stimmte aber dem Vorschlag zu, Vereinbarungen mit anderen Staaten anzustreben. Der Vorschlag zu Maßnahmen zur Förderung von Weidetieren werde in Abhängigkeit mit den Ergebnissen der Verhandlungen auf EU-Ebene im Rahmen der nationalen Umsetzung der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geprüft, schrieb die Regierung weiter. Für Wanderschäfer stehe zudem seit dem 15. Juli 2019 für Maßnahmen zum Schutz vor dem Wolf eine einmalige Prämie zur Verfügung.

Abgelehnter Entschließungsantrag der Linken

Die Linke wollte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (19/16151) auffordern, den Bestand geschützter Tierarten regelmäßig zu erfassen und den Wortlaut der Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der EU eins zu eins in deutsches Recht zu übernehmen. Außerdem sollte ein Rechtsanspruch auf Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen bundeseinheitlich festgelegt werden. Dieser sollte die Anschaffungs-, Installations- und Instandhaltungskosten von Herdenschutzzäunen und Herdenschutztieren umfassen. 

Darüber hinaus sollte festgelegt werden, dass bei Übergriffen auf Nutztiere in Wolfssiedlungsgebieten für die Auszahlungsvoraussetzungen der Entschädigungszahlungen eine Beweislastumkehr greift. Es sollte nur dann nicht ausgezahlt werden, wenn der Übergriff nachweislich nicht durch einen Wolf erfolgte.

Abgelehnter Gesetzentwurf der FDP

Die FDP-Fraktion strebte eine Änderung des Bundesjagdgesetzes an. Ihr Gesetzentwurf zum Wolfsmanagement sah vor, den Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Damit einhergehen sollte die Listung des Tieres als sogenanntes Fellwild. Des Weiteren sollte auch die Vergrämung von Wölfen rechtssicher bundeseinheitlich geregelt werden, denn einige Bundesländer hätten bereits entsprechende Regelungen in Rechtsverordnungen getroffen. Hier bestehe der Bedarf einer bundesweit einheitlichen Praxis.

Darüber hinaus sollte klargestellt werden, dass mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz entsprechende Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht mehr auf den Wolf anzuwenden sind. (ste/19.12.2019)

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Dokumente

  • 19/10792 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Wolfsmanagement
    PDF | 284 KB — Status: 07.06.2019
  • 19/10899 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 289 KB — Status: 14.06.2019
  • 19/13289 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes - Drucksache 19/10899 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 304 KB — Status: 18.09.2019
  • 19/16147 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/10792 - Entwurf eines Gesetzes zum Wolfsmanagement
    PDF | 354 KB — Status: 18.12.2019
  • 19/16148 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/10899, 19/13289 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 437 KB — Status: 18.12.2019
  • 19/16151 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/10899, 19/13289, 19/16148 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
    PDF | 253 KB — Status: 18.12.2019
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf 19/10899, 19/13289 (Beschlussempfehlung 19/16148: Gesetzentwurf annehmen)
  • Beginn der namentlichen Abstimmung: 17:40:49
  • Ende der namentlichen Abstimmung: 17:43:51
  • Gesamt: 636 Ja: 361 Nein: 275 Enthaltungen: 0
  • Gesetzentwurf 19/10899, 19/13289 angenommen


Namentliche Abstimmung zum Entschließungsantrag 19/16151
Beginn der namentlichen Abstimmung: 17:44:32
Ende der namentlichen Abstimmung: 17:47:43
Gesamt: 639 Ja: 55 Nein: 509 Enthaltungen: 65
Entschließungsantrag 19/16151 abgelehnt

Namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf 19/10792 (Beschlussempfehlung 19/16147: Gesetzentwurf ablehnen)
Beginn der namentlichen Abstimmung: 17:48:17
Ende der namentlichen Abstimmung: 17:51:50
Gesamt: 640 Ja: 151 Nein: 488 Enthaltungen: 1
Gesetzentwurf 19/10792 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw51-de-bundesnaturschutzgesetz-673952

Stand: 14.01.2025