Regierung will berufliche Höherqualifizierung stärker fördern
Der Bundestag hat am Freitag, 13. Dezember 2019, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, 19/15273) beraten. Mitberaten wurden zudem der Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen des dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (19/13760), ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Schülerinnen und Schüler in der Erzieherausbildung durch Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz stärken“ (19/15774) und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Vom Aufstiegs-BAföG zum Weiterbildungs-BAföG“ (19/15803). Der Bundestag überwies alle Vorlagen im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
Einigkeit herrschte in der Debatte, dass das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz reformiert werden muss und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Ausbildung unterstützt werden muss. Durch Leistungsverbesserungen und die Erweiterung der Fördermöglichkeiten für jeden Einzelnen sollen berufliche Aufstiegsfortbildungen attraktiver werden. Alle Fraktionen begrüßten den Gesetzentwurf der Bundesregierung, wobei der Opposition die Veränderungen nicht weit genug gehen.
Ministerin: Weiterbildung heißt das Gebot der Stunde
Anja Karliczek (CDU), Bundesministerin für Bildung und Forschung, sagte: „Weiterbildung heißt das Gebot der Stunde.“ Der Alltag von „uns allen hängt von vielen gut ausgebildeten Menschen“ ab. Es seien die Handwerker, die Pflegekräfte, die Dienstleister, die das Land Tag für Tag am Laufen halten würden. „Und sie sollen wissen, dass wir an ihrer Seite stehen, wenn sie den beruflichen Anstieg angehen wollen“, sagte die Ministerin. Arbeit würde sich in rasanter Geschwindigkeit weiterentwickeln, gerade deshalb brauche man die enge Verzahnung zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung.
Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sehe die stärksten Leistungsverbesserungen vor, die es je gegeben habe. Karliczek betonte, dass zwei Schritte zum Ziel schon getan seien. Im Sommer sei die Nationale Strategie zur Weiterbildung auf den Weg gebracht worden und vor zwei Wochen sei die Novelle zum Berufsbildungsmodernisierungsgesetz verabschiedet worden. „Damit ist klar, dass wir in dieser Legislaturperiode einen wichtigen Fokus auf die berufliche Bildung legen.“
AfD: Klotzen und nicht kleckern
Auch Dr. Götz Frömming (AfD) lobte die grundsätzliche Richtung der Novelle. Es sei gut, die berufliche und akademische Bildung gleich wertzuschätzen. Die Wertschätzung müsse aber auch durch eine Gleichstellung bei der staatlichen Förderung zum Ausdruck gebracht werden. Er betonte, dass Studenten durch die kostenlosen Studiengänge und BAföG-Leistungen eine sehr großzügige staatliche Unterstützung erhielten. Finanziert werde diese akademische Ausbildung auch durch Steuerabgaben, die zum Beispiel Handwerker in jungen Jahren leisten.
„Wenn sich einer der Handwerker dann aber selbst fortbilden möchte, ist das für ihn nicht umsonst“, kritisierte Frömming und betonte: „Auch mit dieser Gesetzesnovelle muss er immer noch bis zu 25 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren selbst finanzieren.“ Das seien nach Berechnungen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerkes immerhin 3.750 Euro. Hinzu kämen die Kosten für das Meisterstück, die sich je nach Beruf auf mehrere Tausend Euro belaufen könnten. Insgesamt machte Frömming deutlich, dass die Erhöhungen nicht reichten. An die Adresse der Ministerin gerichtet sagte er: „Hier hätten Sie klotzen müssen und nicht kleckern.“
SPD heben Vollzuschuss beim Unterhalt hervor
Ulrike Bahr (SPD) betonte, dass das neue Gesetz die richtige Antwort auf den Fachkräftemangel sei. Es gebe Berufstätigen ein wirksames Instrument an die Hand, damit sie in ihre eigene berufliche Zukunft investieren können. Sie betonte: „Wer sich weiterbildet, hat auch gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt von morgen, trotz Strukturwandel und Digitalisierung.“ Mit dem Gesetz würden die Teilnehmer einer Aufstiegsmaßnahme massiv bei den selbst zu tragenden Kosten entlastet, damit keiner aus Angst vor zu hohen Gebühren oder vor künftiger Verschuldung vor Investitionen in die eigene Bildung zurückschrecke.
Zudem hob die Abgeordnete den neuen Vollzuschuss beim Unterhalt hervor, der für diejenigen gilt, die eine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit absolvieren. Bisher hätten 50 Prozent der anfallenden Kosten für den Unterhalt von den Teilnehmern selbst getragen werden müssen, künftig übernehme der Staat diesen Anteil so lange wie die Maßnahme dauert. Dies sei auch ein wichtiges Signal an die Erzieherinnen. Über 80 Prozent der Erzieherinnen würden ihre Maßnahme in Vollzeit absolvieren. Sie sagte: „Das zeigt, dass es uns ernst ist mit der Behebung des Fachkräftemangels auch in diesem Bereich.“
FDP: Aufstiegs-BAföG eine große Erfolgsgeschichte
„Das Aufstiegs-BAföG ist eine große Erfolgsgeschichte. Es hat Hunderttausenden die berufliche Fortbildung eröffnet“, sagte Dr. Jens Brandenburg (FDP). Gleichwohl kritisierte er ähnlich wie Götz Frömming die Unterschiedlichkeit der Unterstützung von angehenden Akademikern und Menschen in der Berufsausbildung. An den Hochschulen könne man kostenfrei studieren, für die Meisterausbildung müsse man selbst nach der Förderung immer noch mehrere Tausend Euro auf den Tisch legen.
Brandenburg sagte: „Das ist ungerecht.“ Deshalb sei es gut, dass die Reform komme, doch sei damit noch nicht alles erledigt. Er forderte die Bundesregierung auf, die „starren Vorschriften“ an die Lebenswirklichkeiten anzupassen und kritisierte insbesondere, dass der Unterhaltsbeitrag nur denen zur Verfügung stehe, die eine Vollzeitfortbildung wahrnehmen. Brandenburg forderte, die Unterstützung auch auf die Menschen in Teilzeitfortbildung auszudehnen.
Linke: Schritte in die richtige Richtung
„Das AFBG unterstützt viele, viele junge Leute“, lobte Birke Bull-Bischoff (Die Linke) den Gesetzentwurf: „Es sind Schritte in die richtige Richtung.“ Sie betonte aber auch, dass ein Recht auf Weiterbildung notwendig sei. Perspektivisch sei es nicht sinnvoll, dass viele kleine Gesetze die Weiterbildung regeln. Bull-Bischoff betonte: „Wir brauchen ein komplexes Erwachsenenbildungsgesetz.“ Zudem forderte sie einen öffentlichen und von Arbeitgebern finanzierten Weiterbildungsfonds. Dazu gehöre auch eine bessere individuelle Absicherung.
Zudem kritisierte die Abgeordnete, dass „ein gewichtiger Teil der Erzieherinnen durch die Förderung durch das Meister-BAföG ausgelassen“ bleibe. Wie auch schon im Antrag der Linken (19/15774) gefordert, betonte Bull-Bischoff, wie wichtig es sei, die Gesetzesnovelle in diesem Punkt nachzujustieren, damit alle Formen der Erzieherausbildung, insbesondere die integrierte Form der Ausbildung einschließlich ihrer ausbildungsimmanenten Praxisphasen, förderfähig werden.
Grüne wollen Rechtsanspruch auf Weiterbildung
„Weiterbildung ist der Schlüssel zur Fachkräftesicherung, zu Innovationsfähigkeit, zu Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit“, betonte Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90/Die Grünen). Die Grünen wollten mit ihrem Antrag (19/15803) eine Vertiefung persönlicher Kompetenzen im Beruf fördern und Weiterbildung breit und für alle aufstellen.
Auch wenn sie den Gesetzentwurf grundsätzlich lobte, kritisierte Walter-Rosenheimer, dass es bislang keinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung gibt. „Ohne dieses Recht bleibt jede Weiterbildungsstrategie eine leere Hülse.“ Denn es helfe nichts, wenn ein Arbeitnehmer zwar alle Maßnahme bewilligt bekomme, der Arbeitgeber diesen aber nicht freistelle. Sie sagte: „Dem Wunsch nach Weiterbildung muss auch die Möglichkeit folgen, diesen umsetzen zu können.“
CDU/CSU: Es soll nicht am Finanziellen scheitern
Stephan Albani (CDU/CSU) freute sich über die Erfolge in dieser Legislaturperiode beim Thema Berufsbildung. Weiterbildung werde das zentrale Thema für die nächsten Jahre und Jahrzehnte sein, und viele würden meinen, dies sei selbstverständlich. Er fügte hinzu: „Wir wollen aber mehr. Wir wollen, dass Weiterbildung nicht nur als selbstverständlich angesehen wird: “Sie soll ein ,Will' werden.„
Seine Fraktion wolle das Interesse an Zukunft, an Freude, an Veränderung wecken und vermitteln. Dafür wolle seine Fraktion Rahmenbedingungen schaffen, sodass “es nicht am Finanziellen scheitert„. Sowohl der Fachkräftemangel als auch das erhebliche Nachwuchsproblem müssten angegangen werden. Gerade im Fachkräftemangel sähen viele Unternehmen schon jetzt eine Gefahr für ihre Geschäftsentwicklung sehen. Hinzu komme, dass bis zum Jahr 2020 jeder vierte Inhaber plane, seinen Handwerkbetrieb an einen Nachfolger zu übergeben. Albani sagte: “Hierfür werden wir mit dem AFBG einen wichtigen begleitenden und unterstützenden Ansatz bieten.„
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das vierte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes zielt laut Bundesregierung darauf, die höherqualifizierende Berufsbildung in Deutschland zu stärken. Durch Leistungsverbesserungen und die Erweiterung der Fördermöglichkeiten für jeden Einzelnen sollen berufliche Aufstiegsfortbildungen demnach noch attraktiver werden.
Mögliche finanzielle Hemmnisse bei einer Entscheidung für die höherqualifizierende Berufsbildung sollen dadurch abgebaut werden. So sollen noch mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildungen gewonnen werden und somit der Fach- und Führungskräftenachwuchs aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft sichergestellt werden. Die Gleichwertigkeit des beruflichen Qualifizierungsweges mit dem akademischen Qualifizierungsweg soll durch ein Förderangebot für die im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung eingeführten drei beruflichen Fortbildungsstufen gestärkt werden.
Aufstiegsfortbildungen im beruflichen System
Anders als bisher werde ein Aufstieg Schritt für Schritt über alle drei beruflichen Fortbildungsstufen bis auf “Master-Niveau„ durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert, schreibt die Bundesregierung. Die Förderung werde auf die Vorbereitung auf Prüfungen aller drei im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung verankerten beruflichen Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung erweitert. Damit bestehe auf jeder Fortbildungsstufe ein ergänzender Förderanspruch für Fortbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung sowie für solche Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind.
Zudem soll nach den mit dem 26. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes eingeführten Verbesserungen für Studierende sowie für Schüler nun auch das Förderangebot für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen im beruflichen System gleichwertig verbessert werden. Das Gesetz setzt laut Bundesregierung Änderungen, die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vorgenommen wurden, auch für das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz um, soweit die Situation der Geförderten vergleichbar ist.
Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsfortbildung
Ein besonderer Fokus wird auf die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsfortbildung gelegt. Hierzu zählten der Umbau des effektiven Zuschussanteils bei der Unterhaltsförderung zu einem Vollzuschuss, die Erhöhung des einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlags für Alleinerziehende und die Erweiterung des Darlehenserlasses aus sozialen Gründen (“Sozialerlass„). Der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag für Vollzeitgeförderte wird von bisher 50 Prozent zu einem Vollzuschuss ausgebaut. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro angehoben.
Der Zuschussanteil zum Maßnahmebeitrag, also der Zuschuss auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht. Dies beinhaltet auch die Anhebung des Zuschussanteils von 40 Prozent auf 50 Prozent für die Erstellung der fachpraktischen Arbeit in der Meisterprüfung des Handwerks und vergleichbarer Arbeiten in anderen Wirtschaftsbereichen. Zudem wird der Anreiz, nicht nur an der geförderten Vorbereitungsmaßnahme teilzunehmen, sondern auch erfolgreich die Aufstiegsprüfung zu bestehen, durch die Anhebung des Darlehenserlasses bei Bestehen der Prüfung (“Bestehenserlass„) von 40 Prozent auf 50 Prozent gesteigert.
Bericht der Bundesregierung
Die vierte Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes tritt im Sommer 2020 in Kraft. Für die Neuerungen ist in der laufenden Wahlperiode ein zusätzliches Budget von 350 Millionen Euro auf Seiten des Bundes vorgesehen. Das geht aus dem “Bericht über die Wirkungen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes„ hervor. Bereits 2016 seien die Leistungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes deutlich ausgebaut worden. Ein Ziel der Novelle sei es damals gewesen, das Aufstiegs-BAföG wieder attraktiver zu machen und mehr Menschen für den beruflichen Aufstieg zu gewinnen. Dabei sollten vor allem mehr Menschen mit Familie und aus den sozialen Berufen motiviert werden.
Mit dem Ausbau der Unterhaltsförderung zum Vollzuschuss sollen Vollzeitgeförderte stärker entlastet werden. Davon sollen vor allem diejenigen finanziell profitieren, die über einen längeren Zeitraum Unterhaltsbeiträge erhalten haben und bei denen daher hohe Darlehensrestschulden bestehen. Profitieren sollen vor allem die Teilnehmer an fachschulischen Fortbildungen im Vollzeit. Damit sollen vor allem mehr Frauen für den beruflichen Aufstieg gewonnen werden. Bereits seit 2015 sei der Frauenanteil unter den Geförderten um vier Prozentpunkte auf etwa ein Drittel gestiegen.
Ach die Ausgaben für das Aufstiegs-BAföG seien seit 2015 deutlich gewachsen. Dies sei zum einen auf gestiegene Förderzahlen und zum anderen auf höhere Leistungen durch die letzte Gesetzesnovelle 2016 zurückzuführen. Indem Bund und Länder mit jedem Jahr deutlich mehr Mittel für das Aufstiegs-BAföG zur Verfügung gestellt haben, hätten sie zum Ausdruck gebracht, dass für sie die berufliche Weiterentwicklung aller Motivierten Vorrang hat.
Antrag der Linken
Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/15774) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um im Rahmen der Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes dafür zu sorgen, dass alle Formen der Erzieherausbildung, insbesondere die integrierte Form der Ausbildung, einschließlich ihrer ausbildungsimmanenten Praxisphasen förderfähig werden.
Es müsse im Gesetz klargestellt werden, so die Fraktion, dass in der Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher/zur staatlich anerkannten Erzieherin die verpflichtend vorgeschriebenen Praxisanteile der Ausbildung nicht als Praktika, sondern als immanenter Bestandteil der gesamten Ausbildung verstanden und als solche in die Förderfähigkeit aufgenommen werden. Schülerinnen und Schüler dieser Ausbildung dürften nicht allein deshalb ausgeschlossen bleiben, weil die Fortbildungsdichte ihrer Ausbildung über die drei Jahre hinweg knapp unter den geforderten 70 Prozent liegt. Die derzeitige Förderlücke sei gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der damit verbundenen steigenden Zahl von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern in diesem Bereich, die oftmals eine integrierte Ausbildung absolvieren, nicht zielführend.
Antrag der Grünen
Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/15803) im Bereich der beruflichen Weiterbildung gesetzlich zu verankern, dass alle einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung erhalten sollen. Dieser soll mit einer angemessenen sozialen Absicherung verknüpft werden. Lebensbegleitendes Lernen soll zu einem Teil des öffentlichen Bildungsauftrags werden. Für die Zeit einer beruflichen Qualifizierung von abhängig Beschäftigten soll zudem ein Freistellungsanspruch mit Rückkehrrecht eingeführt werden. Dies soll auch für die Rückkehr aus weiterbildungsbedingter Teilzeit in Vollzeit gelten. Dabei sei sicherzustellen, dass auch kleine Unternehmen dies stemmen können.
Darüber hinaus solle für alle, die keinen Anspruch auf Leistungen aus den Sozialgesetzbüchern für arbeitsmarktbezogene Weiterbildung haben, ein Weiterbildungs-BAföG eingeführt werden. Sämtliche Maßnahmen sollen durch ein Monitoring begleitet und die Wirkung in regelmäßigen Abständen in einem Bericht ermittelt werden. (rol/sas/13.12.2019)