FDP will das Strafrecht reformieren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2020, erstmals einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Vorbereitung eines Reformgesetzes zur Steigerung der Wirksamkeit des Strafrechts (Strafrechtsreformgesetz)“ (19/17485) beraten und im Anschluss zur federführenden weiteren Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Augenmerk auf häufige Bagatelldelikte
Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, eine Expertengruppe einzusetzen, die sich mit der Frage der Reform des Strafgesetzbuchs auseinandersetzt. Im Mittelpunkt müsse dabei die Überprüfung von Normen im Hinblick auf Praktikabilität, Bedeutung und auch Wertungswidersprüchen innerhalb des Systems verschiedener Sanktionen im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht stehen.
Besonderes Augenmerk sei dabei auf besonders häufige Bagatelldelikte zu legen. Dabei sei vor allem die Präzisierung oder die Ausgliederung aus dem Strafrecht im Bereich geringfügiger Delikte zu prüfen. Insbesondere im Bereich Diebstahl und Unterschlagung sowie Betrug erscheine die ressourcenintensive Bindung von Polizei und Justiz bei Taten im Bagatellbereich überprüfungswürdig.
Überprüfung von Tatbeständen
Darüber hinaus müsse untersucht werden, inwieweit den folgenden Tatbeständen des Strafgesetzbuches noch ein sozial-normativer Unwert innewohnt, der es rechtfertigt, sie auch weiterhin mit den Mitteln des Strafrechts zu sanktionieren: Paragraf 90a (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole); Paragraf 166 (Gotteslästerung); Paragraf 167a (Störung einer Bestattungsfeier), Paragraf 265a Absatz 1 Alternative 3 (Schwarzfahren) und Paragraf 289 folgende (Pfandkehr), Paragraf 297 (Bannware.
Historisch überholte Strafnormen und solche ohne praktischen Anwendungsbereich wollen die Liberalen streichen, vor allem Paragraf 134 (Verletzung amtlicher Bekanntmachung); Paragraf 234a (Verschleppung in die DDR); Paragraf 266 Absatz 1 Alternative 1 (Missbrauch von Scheckkarten); Paragraf 312 (fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage). (vom/05.03.2020)