AfD will „Über- und Fehlversorgung“ in Krankenhäusern beenden
Der Bundestag hat am Mittwoch, 11. März 2020, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Über- und Fehlversorgung in Krankenhäusern beenden – Abschaffung des DRG-Systems im Krankenhaus und Einführung des Prospektiv-Regionalen-Pauschalensystems – PRP-System“ (19/17754) debattiert. DRG steht für „Diagnosis Related Groups“, diagnosebezogene Fallgruppen, die die Grundlage für ein leistungsorientiertes Vergütungssystem für die allgemeinen Krankenhausleistungen bilden. Behandlungsfälle werden nach pauschalierten Preisen vergütet. Für die Debatte im Plenum steht eine halbe Stunde zur Verfügung. Der Bundestag überwies den Antrag zur weiteren Beratung in den Gesundheitsausschuss.
„DRG-System setzt falsche Anreize“
Aus Sicht der AfD setzt das DRG-System falsche Systemanreize. Die Folgen seien die Vernachlässigung und Schädigung der Patienten sowie die Überlastung von Krankenhauspersonal und Verschwendung von Ressourcen. Die Fraktion fordert die Bundesregierung daher auf, das DRG-Abrechnungssystem abzuschaffen und die Betriebskostenfinanzierung im Krankenhaus neu zu ordnen. Eingeführt werden solle stattdessen das Prospektiv-Regionale-Pauschalensystem. Darin wird Leistungserbringern im Voraus eine jährliche Pro-Kopf-Pauschale bezahlt (prospektiv pauschalierte Finanzierung), welche sie selbst verwalten müssen.
Die Kalkulation der prospektiven Pauschalen soll nach den Vorstellungen der AfD auf morbiditätsorientierten Regionalbudgets basieren, die die Unterschiede der regionalen Lebensbedingungen abbilden. Die entsprechenden regionalen Morbiditätsdaten, also der Daten über die Häufigkeit von Erkrankungen, sollen von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden. Um einer möglichen Unterversorgung zuvorzukommen, solle ein Qualitätssicherungskonzept entwickelt werden. Auch will die Fraktion die Patientenrechte stärken.
„Hohe regionale Patientenbindung schaffen“
Sie plädiert zudem dafür, im Krankenhaus ein Verwaltungssystem einzurichten, in dem das Budget verwaltet und die Qualität der stationären Behandlung überwacht wird. Dabei sollen innovative medizinische Technologien, Verfahren und Produkte einbezogen werden. Zudem will die Fraktion die Freiheit schützen, das Krankenhaus selbst auswählen zu können. Die Pro-Kopf-Pauschale solle bei Bedarf mit einem beliebigen Wahlkrankenhaus verrechnet werden können.
Die Krankenhäuser sollten jedoch bestrebt sein, eine hohe regionale Patientenbindung zu schaffen, sodass außerregionale Abrechnungen die Ausnahme darstellen. Durch die Abschaffung von Fallgruppen (DRGs) will die AfD den bürokratischen Kodier- und Dokumentationsaufwand senken. (sas/vom/11.03.2020)