Parlament

Zeitplan des Bundestages für das erste Halbjahr 2021 beschlossen

Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion hat der Bundestag am Donnerstag, 12. März 2020, seinen Zeitplan für das erste Halbjahr 2021 beschlossen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ältestenrates (19/17734) vor. 

Kein Einvernehmen im Ältestenrat 

Nach der Geschäftsordnung des Bundestages führt der Ältestenrat eine Verständigung der Fraktionen über den Arbeitsplan des Bundestages herbei. Der Ältestenrat hatte sich am 5. März 2020 mit dem Zeitplan für 2021 befasst. Die Planung bezieht sich wegen der Bundestagswahl im Herbst nur auf das erste Halbjahr.

Die AfD-Fraktion hatte diesem Vorschlag widersprochen und die Festlegung von fünfzehn statt zwölf Sitzungswochen geplant. Da im Ältestenrat kein Einvernehmen hergestellt werden konnte, musste der Bundestag über den Zeitplan abstimmen.

Der Bundestag als Arbeitsparlament

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner argumentierte im Plenum, drei weitere Sitzungswochen wären möglich, da auf je eine sitzungsfreie Woche für „Skiurlaub“ im Januar, für den Karneval und an Pfingsten verzichtet werden könnte.

Dem hielt Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) namens der anderen Fraktionen entgegen, dass der Bundestag ein Arbeitsparlament sei: „Wir brauchen uns nicht zu verstecken, schon gar nicht hinter der AfD.“ Sie verwies auf das Spannungsfeld zwischen Sitzungswochen in Berlin und der Wahlkreisarbeit in den sitzungsfreien Wochen. Man habe bereits eine Woche mehr eingeplant als im Wahljahr 2017. (vom/12.03.2020) 

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