Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2020, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Freie Religionsausübung: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion abgelehnt, der vorsah, dass die grundsätzlich freie Ausübung einer Religion in Deutschland (Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes) demjenigen untersagt werden kann, dessen Handlungen offensichtlich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Das Recht der freien Religionsausübung finde seine Schranken sowohl am Grundrechtsschutz anderer Bürger als auch an der staatlichen Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit, heißt es in dem Gesetzentwurf (19/4484), zu dem der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte (19/9026).

Elektronischer Rechtsverkehr: Ebenfalls mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen weiteren Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ab, mit dem die den Rechtsanwälten mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) auferlegten Pflichten zur Berufsausübung aufgehoben werden sollten. Wie die AfD in ihrem Gesetzentwurf (19/13735) schreibt, sind die mit dem ERV-Gesetz beabsichtigten Verbesserungen im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten entgegen den Erwartungen nicht eingetreten. Obwohl der Gesetzgeber der gesteigerten Sicherheit in der Begründung für die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches eine herausragende Bedeutung beigemessen habe, zeichne es sich im Gegenteil durch gravierende Sicherheitsdefizite aus, so die Fraktion. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/16573). 

Allgemeines Eisenbahngesetz: Der Bundestag nahm einstimmig einen Entwurf der Bundesregierung für ein sechstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (19/17289) an. Damit können auch künftig den bundeseigenen öffentlichen Eisenbahnen – in der Regel Unternehmen der Deutschen Bahn AG (DB AG) – Ausgleichsleistungen für die Erhaltung und den Betrieb höhengleicher Kreuzungen (Bahnübergänge) gezahlt werden. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung und ein Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/18267) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/18268) zugrunde.

Öffentlich-rechtliche Körperschaften: Gegen die Stimmen der AfD und der Linken nahm der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (EU-Richtlinie 2018 / 958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften (19/17288) an. Damit werden öffentlich-rechtliche Körperschaften, also Kammern, dazu verpflichtet, die Vorgaben der Richtlinie zu beachten, erklärt die Bundesregierung. Gemäß dieser Richtlinie seien die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit von nationalen Anforderungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen beschränken, zu überprüfen. Um dabei einheitlich vorzugehen, habe die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten ein Prüfungsschema an die Hand gegeben, das sie für die Verhältnismäßigkeitsprüfungen verwenden können. Die EU-Richtlinie wird mit dem Gesetz in deutsches Recht umgesetzt. Der Bundesrat hatte keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vor (19/18767).

Tag der Befreiung: Der 8. Mai soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke als „Tag der Befreiung“ gesetzlicher Gedenktag werden. In einem Antrag (19/17788) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um dem 8. Mai den Status eines solchen Gedenktages zu verleihen. Die Linke und die Grünen stimmten für den Antrag, die Mehrheit der übrigen Fraktionen lehnte ihn ab.

Geschäftsordnung des Bundestages wird nicht geändert: Plenarsitzungen des Bundestages und Sitzungen seiner Ausschüsse oder anderer Gremien sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion künftig nicht zeitlich überschneidend stattfinden. So sah es ein Antrag der Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments (19/1843) vor, den der Bundestag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen auf Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19/7819) ablehnte.

70 Jahre Grundgesetz: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag zudem einen weiteren Antrag der AfD (19/10168) ab, der eine umfassende Reform des Grundgesetzes vorsah. Nötig, so die Fraktion, seien Änderungen in Hinsicht auf die Gefahren durch den Islamismus, die Festschreibung der deutschen Sprache, die Aufnahme der deutschen Leitkultur, die Stärkung direktdemokratischer Elemente, die Direktwahl des Bundespräsidenten, die Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen, die Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers, das Prinzip der Gewaltenteilung und die Digitalisierung. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/13616).

Menschenrechte in Nicaragua: Gegen die Stimmen der FDP und der Grünen abgelehnt wurde auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Nicaragua – Menschen und Bürgerrechtsverletzungen verurteilen, Friedensbemühungen unterstützen“ (19/10634), zu dem eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses vorlag (19/15911). Die Grünen wollten die Bundesregierung auffordern, Menschen- und Bürgerrechtsverletzungen in Nicaragua zu verurteilen und Friedensbemühungen zu unterstützen. „Seit April 2018 protestieren große Teile der Bevölkerung gegen die Regierung des Präsidenten Daniel Ortega und der seit 2017 amtierenden Vizepräsidentin Rosario Murillo, die zugleich die Ehefrau des Präsidenten ist“, heißt es in dem Antrag. „Die weitgehend friedlichen Proteste, die sich gegen die Erosion der Demokratie richteten und durch die geplanten Sozialreformen ausgelöst wurden, werden seither mit heftiger staatlicher Gewalt unterdrückt und kriminalisiert“, schreibt die Fraktion. Sie wollte die Regierung auch auffordern, „öffentlich die Unterdrückung der friedlichen Proteste in Nicaragua zu verurteilen und sich gemeinsam mit europäischen und lateinamerikanischen Partnern stärker für ein sofortiges Ende der Gewalt einzusetzen“ sowie die Forderung nach vorgezogenen Neuwahlen zu unterstützen. Zudem sollte die Regierung Nicaraguas aufgefordert werden, Fälle von Polizeigewalt, von Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern und Oppositionellen strafrechtlich aufzuklären. 

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte sechs Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich um die Sammelübersichten 513 sowie 525 bis 529 (19/17853, 19/18742, 19/18743, 19/18744, 19/18745, 19/18746).

„Dreimonatsfrist bei Verpflegungspauschalen abschaffen“

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach Abschaffung der in Paragraf 9 Absatz 4a Satz 6 des Einkommensteuergesetzes geregelten Dreimonatsfrist bei den steuerrechtlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Fall der längerfristigen Tätigkeit am gleichen Arbeitsort. Diese Beschränkung sei vielfach nicht angemessen, heißt es in der öffentlichen Petition.

Beispielsweise würden auf Baustellen häufig Facharbeiter in Containerunterkünften leben. Auch nach dieser Zeit hätten sie erhöhte Aufwendungen für Lebensmittel, weil eine Vorratshaltung, wie sie beispielsweise am Erstwohnsitz möglich sei, oftmals entfalle. Auch seien diese Containerunterkünfte häufig von einer Infrastruktur, insbesondere Einkaufsmöglichkeiten, weit entfernt, was die Kosten der Beschaffung ebenfalls erhöhe.

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 22. April 2020 verabschiedete Beschlussempfehlung sieht vor, die Petition dem Bundesministerium der Finanzen als Material zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.

Nur „zusätzliche Kosten“ abzugsfähig

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Petitionsausschuss unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme der Bundesregierung: Aufwendungen für die tägliche Verpflegung seien stets Aufwendungen im Schnittbereich zwischen beruflicher und privater Veranlassung. Dies habe der Gesetzgeber bei der Festsetzung der gesetzlichen Verpflegungspauschalen berücksichtigt.

Aus diesem Grund sei nicht der jedem Steuerpflichtigen regelmäßig entstehende Aufwand für seine tägliche Verpflegung steuerlich zum Abzug zugelassen, sondern nur die zusätzlichen Kosten. Diese seien durch Mehraufwendungen begründet, „die er zu tragen hat, weil er sich aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte aufhält und sich daher nicht so günstig wie an seinem Heimatort verpflegen kann“, heißt es in der Vorlage.

„Typisierende Annahme entspricht oft nicht der Realität“

In diesem Zusammenhang stehe auch die Regelung, dass bei einem längerfristigen Einsatz an derselben Tätigkeitsstätte der Abzug der Verpflegungspauschalen auf die ersten drei Monate begrenzt ist. Danach werde typisierend davon ausgegangen, „dass sich der Steuerpflichtige auf die Verpflegungssituation vor Ort eingestellt hat und ihm keine Mehraufwendungen entstehen“. Die bestehende Dreimonatsregelung habe der Bundesfinanzhof rechtlich bestätigt, teilen die Abgeordneten mit.

„Dessen ungeachtet verkennt der Petitionsausschuss aber auch nicht, dass die dem Gesetz zugrunde liegende typisierende Annahme oftmals nicht der Realität entspricht“, heißt es weiter. Angesichts dessen empfehle der Petitionsausschuss, das Anliegen der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – als Material zu überweisen. (hau/ste/07.05.2020)

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