Parlament

Wahlvorschläge der AfD zur Besetzung von vier Gremien abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2020, ohne vorhergehende Debatte Wahlvorschläge der AfD-Fraktion zur Besetzung von vier Gremien abgelehnt.

Dabei handelte es sich um Vorschläge zur Wahl der vom Bundestag zu benennenden Mitglieder des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte (19/17117 neu), zur Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ (19/17731), zur Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ (19/17733) und zur Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ (19/17892).

Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Für die Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemäß Paragraf 6 Absatz 2 Nummer 4 und 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) hatte die AfD-Fraktion als Mitglied der Zivilgesellschaft die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Vera Lengsfeld benannt. Alle übrigen Fraktionen stimmten gegen diesen Vorschlag.

Das Kuratorium legt die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit des Instituts fest, das sich aus Vertretern und Vertreterinnen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik zusammensetzt. Das Institut wurde im Jahr 2001 aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages (14/4801) als Verein gegründet. Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Es begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und hat dafür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.

„Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“

Als Mitglied des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ kandidierte erneut die Abgeordnete Nicole Höchst (19/17731). Auch hier stimmten alle übrigen Fraktionen gegen diesen Vorschlag. Bei der vorhergehenden Wahl am 5. März 2020 hatte sie nur die Stimmen der eigenen Fraktion erhalten, wobei es aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion einige Enthaltungen gab (19/16805).

Höchst hatte bereits bei der Wahl am 16. Januar 2020 (19/15981) sowie davor am 12. Dezember 2019 (19/14330), am 17. Oktober 2019 (19/13018), am 27. Juni 2019 (19/10566) und am 16. Mai 2019 (19/10196) kandidiert. In den weiter zurückliegenden Wahlgängen war jeweils der Abgeordnete Uwe Witt ins Rennen gegangen. Weder Höchst noch Witt erreichten je die erforderliche Mehrheit. Die AfD-Bewerber stellen sich zum 13. Mal dieser Wahl.

Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Es bestellt den Direktor und den Beirat. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Land Berlin, der Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V., der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Jüdische Gemeinde zu Berlin, das Jüdische Museum Berlin, die Stiftung Topographie des Terrors und die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland entsenden ihre Vertreterinnen und Vertreter.

Kuratorium der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“

Für die Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ kandidierten zum fünften Mal die AfD-Abgeordneten Steffen Kotré als Mitglied und Nicole Höchst als Stellvertreterin (19/17733). Auch bei dieser Wahl stimmten alle übrigen Fraktionen gegen den AfD-Vorschlag. Bei der vorhergehenden Wahl hatte ebenfalls nur die eigene Fraktion ihrer Wahl zugestimmt (19/16807), die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab, wobei es aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion einige Enthaltungen gab.

Beide hatten bereits bei den Wahlgängen am 16. Januar 2020 (19/15983), am 12. Dezember 2019 (19/14332) und am 17. Oktober 2019 (19/14041) zur Wahl gestanden und waren jeweils nicht gewählt worden.

Das Kuratorium der Stiftung setzt sich aus je fünf Mitgliedern der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages und der Bundesländer zusammen. Es überwacht die Tätigkeit der Stiftungsleitung und beschließt über alle grundsätzlichen Fragestellungen des Deutschen Historischen Museums, insbesondere über die Grundzüge der Programmgestaltung, die Satzung, den Wirtschaftsplan, die Bestellung der Abschlussprüfer sowie wichtige Personalentscheidungen.

Kuratorium „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ 

Für das Kuratorium der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ kandidierten die AfD-Abgeordneten Uwe Witt als Mitglied und Joana Cotar als Stellvertreterin (19/17892). Auch sie erhielten nur die Stimmen der eigenen Fraktion, die übrigen Fraktionen lehnten den Vorschlag ab. Bei der vorangegangenen Wahl am 5. März 2020 hatte neben Witt der Abgeordnete Petr Bystron als Stellvertreter kandidiert (19/16806). Für den Wahlvorschlag stimmte nur die AfD-Fraktion, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab, wobei es aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion einige Enthaltungen gab.

Witt und Bystron waren bereits am 16. Januar 2020 (19/15982), am 12. Dezember 2019 (19/14331), am 17. Oktober 2019 (19/13019), am 27. Juni 2019 (19/10567) und am 16. Mai 2019 (19/10197) angetreten. Bei den weiter zurückliegenden Wahlgängen hatten Nicole Höchst als Mitglied und Petr Bystron als Stellvertreter kandidiert. Die erforderliche Mehrheit wurde nie erreicht. Die AfD-Bewerber stellen sich zum 13. Mal dieser Wahl. 

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um vor allem die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld (1868-1935) sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung von homosexuellen Männern und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken.

Das Kuratorium unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Es besteht aus 15 Mitgliedern sowie den Mitgliedern, die der Deutsche Bundestag benennen kann. Die Anzahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder ist die kleinstmögliche, bei der jedenfalls jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse möglichst gewahrt werden, maximal jedoch neun. Der Bundestag benennt für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied.(vom/07.05.2020)

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