Parlament

Bundes­tag wählt Dennis Rohde in Gremien und lehnt AfD-Kandi­daten ab

Ohne Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Juni 2020, über Wahlvorschläge zur Besetzung von drei Gremien abgestimmt.

Wahlvorschläge von SPD und AfD

Dabei handelt es sich zum einen um Wahlvorschläge der SPD (19/19533) und der AfD (19/19253) zur Wahl der vom Bundestag zu benennenden Mitglieder des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes. Die SPD hatte vorgeschlagen, den Abgeordneten Dennis Rohde für den aus dem Bundestag ausgeschiedenen Johannes Kahrs in das Sondergremium zu wählen. Rohde erhielt 557 Stimmen bei 79 Gegenstimmen, 35 Enthaltungen und vier ungültigen Stimmen und wurde damit zum Mitglied des Sondergremiums gewählt.

Die AfD-Fraktion hatte den Abgeordneten Peter Boehringer nominiert. Stellvertreterin sollte laut Wahlvorschlag die Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann werden. Auf Boehringer entfielen 148 Ja-Stimmen bei 477 Nein-Stimmen, 46 Enthaltungen und vier ungültigen Stimmen. Malsack-Winkemann erhielt 133 Ja-Stimmen bei 494 Nein-Stimmen, 42 Enthaltungen und sechs ungültigen Stimmen. Beide blieben damit unter der erforderlichen Mehrheit von 355 Stimmen und wurden damit nicht in das Sondergremium gewählt. Sie hatten zuletzt am 7. Mai 2020 für die Wahl in das Sondergremium kandidiert (19/17730). Auf Boehringer entfielen 161 Stimmen, 461 Abgeordnete votierten gegen ihn, es gab 34 Enthaltungen. Malsack-Winkemann erhielt 138 Stimmen bei 481 Gegenstimmen und 37 Enthaltungen. Beide hatten somit nicht die erforderlichen 355 Stimmen erreicht und waren nicht gewählt worden.

Zuvor hatten beide am 5. März 2020 (19/16804), am 16. Januar 2020 (19/15980) und am 12. Dezember 2019 (19/14936) kandidiert, während am 17. Oktober 2019 Albrecht Glaser als Mitglied und Volker Münz als Stellvertreter kandidiert hatten (19/13017). Bei den vorangegangenen Wahlgängen am 27. Juni 2019 (19/10565) und am 16. Mai 2019 (19/10195) waren ebenfalls Peter Boehringer und Birgit Malsack-Winkemann angetreten. Für die AfD-Fraktion war es der 15. Wahlgang zur Besetzung dieses Gremiums.

Sondergremium gemäß Stabilisierungsmechanismusgesetzes

Bei dem Sondergremium geht es um die Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen des Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Die Bundesregierung darf einem Beschlussvorschlag, der die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ des Bundestages berührt, nur zustimmen oder sich enthalten, nachdem der Bundestag dazu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. Wenn Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt, meist an Börsen, gehandelt werden sollen, kann die Bundesregierung auf die „besondere Vertraulichkeit“ der Angelegenheit hinweisen.

In diesem Fall nimmt das Sondergremium die Beteiligungsrechte des Bundestages wahr. Wenn das Sondergremium der Bundesregierung im Hinblick auf das Erfordernis der Vertraulichkeit widerspricht, kann der Bundestag selbst seine Beteiligungsrechte wahrnehmen. Das Sondergremium berichtet dem Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen, sobald die „besondere Vertraulichkeit“ wegfällt.

Weitere Wahlvorschläge von SPD und AfD

Zum anderen entschied das Plenum über Wahlvorschläge von SPD (19/19532) und AfD (19/19251) zur Wahl von Mitgliedern des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung. Hierfür hatte die SPD ebenfalls Dennis Rohde anstelle des ausgeschiedenen Johannes Kahrs, die AfD den Abgeordneten Marcus Bühl vorgeschlagen. Dennis Rohde erhielt 567 Ja-Stimmen bei 71 Gegenstimmen, 33 Enthaltungen und vier ungültigen Stimmen und wurde damit zum Mitglied des Vertrauensgremiums gewählt.

Marcus Bühl erhielt 141 Ja-Stimmen bei 490 Gegenstimmen, 36 Enthaltungen und acht ungültigen Stimmen und blieb damit unter den für die Wahl ins Vertrauensgremium erforderlichen 355 Stimmen. Er hatte zuletzt am 7. Mai 2020 für das Vertrauensgremium kandidiert (19/16802). Damals bekam er 129 Ja-Stimmen bei 491 Nein-Stimmen und 19 Enthaltungen und erreichte ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen. Zuvor hatte sich Bühl auch am 16. Januar 2020 (19/15978) und am 12. Dezember 2019 (19714934) der Wahl gestellt.  (19/14934). Davor hatte am 17. Oktober 2019 Dr. Birgit Malsack-Winkemann zur Wahl gestanden (19/13015), die bereits bei den Wahlgängen am 27. Juni 2019 (19/10563) und am 16. Mai 2019 (19/10193) kandidiert hatte. Bei den vorangegangenen Wahlgängen war jeweils Marcus Bühl nominiert gewesen. Für die AfD-Fraktion war es der 15. Wahlgang zur Besetzung dieses Gremiums.

Vertrauensgremium gemäß der Bundeshaushaltsordnung

Aufgabe des Vertrauensgremiums ist es, die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach diesen geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden, ausnahmsweise davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne von diesem Vertrauensgremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, gebilligt werden.

Das Gremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne dem Haushaltsausschuss rechtzeitig mit. Die Mitglieder sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.

Dritter Wahlvorschlag der AfD

Darüber hinaus wurde über einen Wahlvorschlag der AfD (19/19252) zur Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes abgestimmt. Für dieses Gremium hatte die Fraktion die Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz vorgeschlagen. Auf Glaser entfielen 116 Ja-Stimmen bei 515 Nein-Stimmen, 42 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. Münz bekam 137 Ja-Stimmen bei 490 Nein-Stimmen, 42 Enthaltungen und sechs ungültigen Stimmen. Beide blieben unter der erforderlichen Mehrheit von 355 Stimmen und wurden damit nicht in das Gremium gewählt. 

Sie hatten zuletzt am 7. Mai 2020 für das Gremium kandidiert (19/17729). Auf Albrecht Glaser entfielen damals 120 Ja-Stimmen bei 496 Nein-Stimmen, 38 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. Münz erhielt 150 Ja-Stimmen bei 462 Nein-Stimmen, 41 Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen. Beide erreichten damit nicht die erforderliche Zahl von 355 Stimmen wurden nicht in das Gremium gewählt.

Beide waren am 5. März 2020 (19/16803), am 16. Januar 2020 (19/15979) und am 12. Dezember 2019 (19/14935) waren beide angetreten und nicht gewählt worden. Beim Wahlgang am 17. Oktober 2019 (19/13016) hatten Marcus Bühl und Wolfgang Wiehle, bei den Wahlgängen am 27. Juni 2019 (19/10564) und am 16. Mai 2019 (19/10194) ebenfalls Albrecht Glaser und Volker Münz kandidiert. Für die AfD-Fraktion war es der 15. Wahlgang zur Besetzung dieses Gremiums.

Gremium nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes

Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird.

Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. (vom/eis/sas/18.06.2020)

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