Bundestag schafft Voraussetzungen für niedrigere EEG-Umlage
Der Bundestag hat am Donnerstag, 2. Juli 2020, die Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV, 19/19381, 19/19655 Nr. 2.3) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (19/20653) angenommen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die FDP stimmten für die Verordnung, die AfD lehnte sie ab, die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Mit der Verordnung wird die Grundlage für geplante Absenkungen der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschaffen.
Die sogenannte EEG-Umlage als Bestandteil des Strompreises soll ab Januar 2021 unter Einsatz von Haushaltsmitteln gesenkt werden. Dazu werde ein Teil der Einnahmen aus der Kohlendioxid-Bepreisung verwendet, erklärt die Bundesregierung. Damit Haushaltsmittel eingesetzt werden können, müsse die Verordnung entsprechend geändert werden, schreibt die Regierung. (pez/02.07.2020)