Haushalt

Finan­zielle Situation der Kommu­nen erörtert

Der Bundestag hat am Freitag, 11. September 2020, die finanzielle Situation von Städten und Gemeinden erörtert. Grundlage war die Antwort der Bundesregierung (19/21407) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16810), wonach sich diese Situation bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie sehr gut entwickelt hatte. In der Antwort verweist die Bundesregierung unter anderem darauf, dass Kommunen in ihrer Gesamtheit acht Jahre in Folge „zum Teil deutliche Finanzierungsüberschüsse erzielt“ hätten. Auch bei den kommunalen Investitionen sei eine „positive Entwicklung“ zu verzeichnen gewesen. Die Corona-Krise werde indes zu einer Schwächung der finanziellen Situation der Kommunen führen.

Laut Bundesregierung konnten trotz guter Entwicklung die bestehenden finanziellen Disparitäten zwischen den Kommunen in den vergangenen Jahren nur „sehr geringfügig“ abgebaut werden. Dies verdeutliche unter anderem „der auf hohem Niveau verharrende Bestand an Liquiditätskrediten in einigen Regionen sowie die teilweise unterdurchschnittliche Steuerkraft ländlicher und strukturschwacher Kommunen“. Der geringe Spielraum von Städten und Kommunen mit schlechter Finanzausstattung könne zu „deutlichen Unterschieden vor allem in der Qualität der Bereitstellung wichtiger kommunaler Infrastruktur und Angebote führen“. 

„Bund hat vielfältig entlastet und unterstützt“

Die Bundesregierung betont in der Antwort die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die finanzielle Ausstattung der Kommunen. Dies sei auch im Hinblick auf die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu beachten, die eine gemeinsame Aufgabe aller föderalen Ebenen sei, „bei der mit Blick auf die kommunale Finanzlage zuallererst die Länder in der Verantwortung sind“. Die Bundesregierung habe gleichwohl in den vergangenen Jahren mit „vielfältigen Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen“ zu der positiven Entwicklung der Kommunalfinanzen beigetragen. Reformbedarf hinsichtlich des grundgesetzlichen Durchgriffsverbots (Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 des Grundgesetzes) oder des Föderalismus im Allgemeinen sieht die Bundesregierung aktuell nicht. Auch Überlegungen zu einer Föderalismuskommission stelle sie nicht an.

In der Antwort nimmt die Bundesregierung zu 148 Fragen der Grünen Stellung. Unter anderem werden die Kommunen mit den höchsten beziehungsweise niedrigsten Einnahmen und Ausgaben pro Einwohner sowie die Städte und Gemeinden mit den höchsten Investitions- und Liquiditätskrediten aufgeführt. Weitere Informationen gibt es unter anderem zu Investitionstätigkeiten von Städten und Gemeinden, der Finanzausstattung zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben, dem Abruf und Mittelabfluss bei diversen Förderprogrammen sowie dem Zusammenspiel zwischen EU- und kommunaler Ebene. (scr/11.09.2020)

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