Parlamentarisches Kontrollgremium

Roderich Kiesewetter zum neuen Mitglied gewählt

Der Bundestag hat den baden-württembergischen CDU-Abgeordneten Roderich Kiesewetter auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion (19/24038) zum neuen Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes gewählt. 541 Abgeordnete stimmten am Donnerstag, 5. November 2020, für Kiesewetter, 34 lehnten ihn ab, es gab 30 Enthaltungen. Kiesewetter ersetzt den bisherigen Vorsitzenden, den CDU-Abgeordneten Armin Schuster, der aus dem Gremium ausscheidet. 

Armin Schuster wird Chef des BBK 

Armin Schuster übernimmt nach gut elf Jahren als direkt gewählter Abgeordneter des baden-württembergischen Wahlkreises Lörrach-Müllheim voraussichtlich im November die Leitung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn. Mit Ablauf des 9. November 2020 legt er sein Bundestagsmandat nieder.

In Artikel 45d des Grundgesetzes heißt es, dass der Bundestag zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes ein Kontrollgremium bestellt. Das neunköpfige Gremium überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. (vom/06.11.2020)

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