• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
    • Arabisch العربية
    • Bulgarisch български
    • Chinesisch 中文
    • Dänisch dansk
    • Deutsch Deutsch
    • Englisch English
    • Französisch français
    • Griechisch Ελληνικά
    • Italienisch italiano
    • Kroatisch hrvatski
    • Niederländisch Nederlands
    • Polnisch polski
    • Portugiesisch português
    • Rumänisch română
    • Russisch русский
    • Serbisch српски
    • Spanisch español
    • Tschechisch čeština
    • Türkisch Türkçe
    • Ukrainisch українська
Deutscher Bundestag
  • Übersicht: Abgeordnete schließen
    • Biografien
      • Ausgeschiedene Abgeordnete
      • Verstorbene Abgeordnete
      • Abgeordnete seit 1949
    • Nebentätigkeiten
    • Entschädigung
    • Wahlkreissuche
    • Porträtfotos
    • Verschlüsseltes Mailen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2020
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Parlament schließen
    • Bundestagswahl 2025
    • Grundgesetz
    • Aufgaben
      • Gesetzgebung
      • Kontrolle der Regierung
      • Der Bundeshaushalt
      • Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin
      • Wahl des Bundespräsidenten
      • Rechtliche Grundlagen
    • Plenum
      • Tagesordnungen
      • Namentliche Abstimmungen
      • Sitzverteilung des 20. Deutschen Bundestages
      • Sitzungskalender
      • Schriftführer
    • Präsidium
      • Funktion und Aufgabe
      • Wahl des Präsidiums
      • Reden und Beiträge der Präsidenten
      • Bundestagspräsidenten seit 1949
      • Parteienfinanzierung
    • Ältestenrat
    • Fraktionen und Gruppen
      • SPD
      • CDU/CSU
      • Bündnis 90/ Die Grünen
      • FDP
      • AfD
      • Gruppe Die Linke
      • Gruppe BSW
    • Petitionen
      • Petitionsausschüsse der Landesparlamente
    • Bürgerräte
      • Bürgerrat Ernährung im Wandel
    • SED-Opferbeauftragte
    • Wehrbeauftragte
    • Polizeibeauftragter
    • Verwaltung
    • Gedenkstunden
    • Geschichte
      • 75 Jahre Bundestag
      • 100 Jahre Weimar
      • 175 Jahre Nationalversammlung in der Paulskirche
      • Deutscher Parlamentarismus
      • Gastredner im Plenum
    • Staatliche Symbole
    • Parlamentspreise
      • Medienpreis
      • Wissenschaftspreis
    • Wahlen
      • Wahlkreissuche
      • Wahltermine in Deutschland
    • Lobbyregister
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2020
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Ausschüsse schließen
    • Arbeit und Soziales
    • Auswärtiges
      • Unterausschuss Abrüstung
      • Unterausschuss Kultur- und Bildungspolitik
      • Unterausschuss Klima- und Energiepolitik
      • Unterausschuss Vereinte Nationen
    • Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
    • Digitales
    • Ernährung und Landwirtschaft
    • Europäische Union
    • Familie, Senioren, Frauen und Jugend
      • Kinderkommission
      • Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement
    • Finanzen
    • Gemeinsamer Ausschuss
    • Gesundheit
      • Unterausschuss Globale Gesundheit
    • Haushalt
      • Bundesfinanzierungsgremium
      • Gremium „Sondervermögen Bundeswehr“
      • Rechnungsprüfungsausschuss
      • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
      • Vertrauensgremium
    • Inneres und Heimat
    • Klimaschutz und Energie
    • Kultur und Medien
    • Menschenrechte und humanitäre Hilfe
    • Petitionsausschuss
    • Recht
      • Unterausschuss Europarecht
    • Sport
    • Tourismus
    • Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
    • Untersuchungsausschüsse
      • 1. Untersuchungsausschuss (Afghanistan)
      • 2. Untersuchungsausschuss
    • Verkehr
    • Vermittlungsausschuss
    • Verteidigung
    • Wahlprüfung
    • Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
    • Wirtschaft
    • Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    • Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
    • Hauptausschuss
    • weitere Gremien
      • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
      • Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung
      • Parlamentarisches Kontrollgremium
      • G 10-Kommission
      • Wahlausschuss
      • Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit
      • Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan“
      • Gremium gemäß Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
      • Gremium gemäß § 80 des Zollfahndungsdienstgesetzes
      • Gremium nach § 28a des Geldwäschegesetzes
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2020
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Internationales schließen
    • Europapolitik im Bundestag
      • Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages
      • Europa in den Ausschüssen
      • Verbindungsbüro Brüssel
      • Zusammenarbeit der Parlamente in Europa
    • Internationale parlamentarische Versammlungen
      • Parlamentarische Versammlung der OSZE
      • Parlamentarische Versammlung der NATO
      • Parlamentarische Versammlung des Europarates
      • Interparlamentarische Union
      • Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der EU
      • Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik
      • Konferenzen der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente
      • Parlamentarische Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
      • Ostseeparlamentarierkonferenz
      • Parlamentarische Versammlung der Schwarzmeerwirtschaftskooperation
    • Parlamentariergruppen
    • Internationales Parlaments-Stipendium (IPS)
    • Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)
    • Wahltermine EU
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2020
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Dokumente schließen
    • Drucksachen
    • Dokumentations- und Informationssystem (DIP)
    • Parlamentsdokumentation
    • Protokolle
      • Tagesaktuelles Plenarprotokoll
      • Endgültige Plenarprotokolle
      • Amtliche Protokolle
    • Gutachten und Ausarbeitungen
    • Parlamentsarchiv
      • Datenhandbuch
    • Bibliothek
      • Bibliothekskatalog
    • Pressedokumentation
    • Webarchiv
    • Texte (2017-2024)
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
      • 2020
      • 2019
      • 2018
      • 2017
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2020
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Mediathek schließen
    • Live
    • Plenarsitzungen
    • Ausschusssitzungen
    • Bundestags-ABC
    • Interviews
    • Kurzbeiträge
    • Reportagen
    • Sonderveranstaltungen
    • Filme
    • Wissenschaftsforen
    • Informationen zum Parlamentsfernsehen
      • Gebärdensprache
      • Empfang
      • Audioübertragungen
      • Audio- und Videoarchiv
      • Smart-TV-App
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2020
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Presse schließen
    • Pressemitteilungen
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2021
    • Kurzmeldungen (hib)
    • Akkreditierung
    • Bilddatenbank
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2020
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Besuch schließen
    • Kuppel
    • Barrierefreier Besuch
    • Plenarsitzung
    • Führungen
      • Plenarsitzung
      • Einladung durch Abgeordnete
      • Angebote für Kinder und Jugendliche
    • Ausstellungen
      • Parlamentshistorische Ausstellung im Deutschen Dom
      • Politisch-parlamentarische Ausstellungen
      • Kunstausstellungen
      • Bundestag unterwegs
    • Online-Anmeldung
    • Bundestag unterwegs
      • Infomobil
      • Wanderausstellung
      • Messestand
    • Kunst
      • Kunst am Bau
      • Artothek - die Kunstsammlung
      • Workshops
      • Kunstbeirat
      • Aufträge an zeitgenössische Künstler
      • Mauer-Mahnmal
      • Gedenktafeln
      • Kontakt
    • Architektur
      • Reichstagsgebäude
      • Jakob-Kaiser-Haus
      • Paul-Löbe-Haus
      • Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
      • Weitere Bundestagsgebäude
      • Energiekonzept
    • Seminare
      • Parlamentsseminar
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2020
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • Übersicht: Service schließen
    • Karriere
    • Parlamentsbegriffe A – Z
    • Häufig gestellte Fragen
    • Informationsmaterial
    • Bundestagsshop
    • Newsletter
    • Barrierefreie Online-Informationen
    • Das Quiz zum Deutschen Bundestag
    • Formulare und Anträge
    • Open Data
    • Soziale Medien
    • Kontakt
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2020
    zurück zu: Texte (2017-2024)
  • schließen
    1. Startseite
    2. Dokumente
    3. Texte (2017-2024)
    4. 2020
    zurück zu: Texte (2017-2024)
schließen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2017-2024)
  4. 2020
zurück zu: Texte (2017-2024)
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2017-2024)
  4. 2020
zurück zu: Texte (2017-2024)
  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung/1. Lesung (Linke)
Gesundheit

Bundes­tag streitet über Einschrän­kungen in der Corona-Krise

Über die von Bund und Ländern jüngst beschlossenen Einschränkungen in der Corona-Krise wird weiter heftig gestritten. Der Bundestag hat am Freitag, 6. November 2020, den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein drittes Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (19/23944) nach einstündiger Aussprache zusammen mit Anträgen der AfD, der Linken und der Grünen zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. Der Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel „Covid-19: Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge – Gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kollaps verhindern, Kollateralschäden vermeiden“ (19/23950), der Antrag der Fraktion Die Linke den Titel „Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie“ (19/23942) und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Titel „Rechtsstaat und Demokratie in der Corona-Pandemie“ (19/23980). 

Minister: Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten nötig

Die Opposition hält einige der Auflagen für überzogen und wissenschaftlich nicht fundiert. Kritik äußerte die Opposition auch an der aus ihrer Sicht unzureichenden Einbindung der Parlamente in die Entscheidungen. Die Bundesregierung verteidigte ihr Vorgehen und verwies auf den exponentiellen Anstieg der Neuinfektionen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, es werde alles getan, um die Bürger vor dem Virus zu schützen. Dazu sei aber eine bittere Medizin in Form von Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten nötig.

Die Kontaktbeschränkungen im Frühjahr hätten gewirkt, nun gehe es darum, die zweite Welle zu brechen. Mit einer nationalen Kraftanstrengung müsse alles getan werden, um die Infektionskurve abzuflachen. Spahn betonte, die Lage sei ernst. Noch könne das Gesundheitssystem mit der Situation umgehen, auf Dauer sei aber die Dynamik zu stark. Er warnte: „Wenn die Intensivstationen einmal überfüllt sind, dann ist es zu spät.“

Der Minister räumte ein, dass die Gesellschaft durch die Einschränkungen in der Corona-Krise im Kern getroffen sei. So fürchteten Unternehmer um ihre Existenz, Kinder hätten auf Schule und Kita verzichten müssen, Eltern litten unter einer Doppelbelastung, Risikogruppen hätten sich aus dem gesellschaftlichen Leben zurückgezogen, Pflegebedürftige könnten Angehörige nicht sehen. Spahn betonte, die Pandemie sei eine Mammutaufgabe und der Höhepunkt vermutlich noch nicht erreicht. Zugleich gebe es in der Pandemie einen großen Zusammenhalt, Flexibilität, Kreativität und Besonnenheit. Spahn versicherte: „Wir werden die kommenden Herausforderungen gemeinsam bestehen.“

SPD: Wichtig ist ein einheitliches Vorgehen

Bärbel Bas (SPD) sagte, die hohe Zahl der Neuinfektionen zeige den dringenden Handlungsbedarf auf. Es müsse jetzt etwas unternommen werden, um die Infektionen wieder nachverfolgen zu können. Sie räumte ein, über einzelne Beschränkungen könne man durchaus streiten, wichtig sei aber ein einheitliches Vorgehen.

Entscheidend sei in dieser Situation, Kontakte zu reduzieren. Zugleich müsse die Parlamentsbeteiligung gestärkt werden. Die beschlossenen Eingriffe in die Freiheitsrechte müssten besser erklärt und rechtssicher gemacht werden.

FDP: Empfindliche Einschränkungen der Freiheit

FDP-Fraktionschef Christian Lindner sprach von empfindlichen Einschränkungen der Freiheit. Die Notwendigkeit einzelner Maßnahmen werde mit Skepsis gesehen. Zudem sei unklar, wie es langfristig weitergehen solle. Womöglich drohe ein Jojo-Effekt. Die Rechtsgrundlagen nannte Lindner „wackelig“, sie bedürften dringend der gesetzlichen Ordnung. Es gebe keinen Grund, immer noch im Notfallmodus an der Verordnungspraxis festzuhalten.

Den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf wertete Lindner als unzureichend. „Sie legen ein rechtspolitisches Feigenblatt vor, um Entscheidungen nachträglich zu legitimieren. Das geht hart an die Grenze der Missachtung des Parlaments.“ Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite müsse befristet werden, damit der Bundestag die Lage regelmäßig neu bewerten könne. Nötig seien außerdem parlamentarische Erlassvorbehalte und eine Unterrichtungspflicht der Bundesregierung. Die breite Aufzählung von Freiheitseinschränkungen bringe auch keine Rechtssicherheit, der Entwurf sei eine Enttäuschung.

AfD: Maßnahmen sind unverhältnismäßig

Auch die AfD-Fraktion zweifelt am Sinn und Nutzen der jüngst verfügten Einschränkungen. Detlev Spangenberg (AfD) sagte, zum Wesen einer Demokratie gehöre, die Bürger bei Entscheidungen mitzunehmen. Er kritisierte die aus seiner Sicht beispiellosen Einschränkungen der persönlichen Freiheit. Nicht einmal die Geborgenheit in der eigenen Wohnung sei künftig noch gesichert. Folgen der Beschränkungen seien eine psychische Belastung der Bevölkerung, Vereinsamung und berufliche Sorgen.

Es wäre besser, die besonders Gefährdeten zu schützen, sagte Spangenberg. Er warnte, das Land dürfe nicht in den Ruin getrieben werden. Die Gesundheitsgefahr durch Corona sei nicht größer als die durch andere Viruserkrankungen. Die politischen Maßnahmen seien unverhältnismäßig.

Linke: Akzeptanz in der Bevölkerung schwindet

Susanne Ferschl (Die Linke) rügte, es werde in Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen ohne erkennbare Strategie. Damit schwinde die Akzeptanz in der Bevölkerung. Derart weitreichende Einschränkungen müssten im Parlament beraten und beschlossen werden. „Die Krise ist nicht die Stunde der Exekutive, sie ist die Stunde der Parlamente.“ 

Zudem seien schon vor der Corona-Krise wichtige Weichenstellungen verpasst worden, monierte Ferschl und nannte als Beispiele den Pflegenotstand, den Lehrermangel, den unzureichenden öffentlichen Personennahverkehr und die mangelhafte Belüftung von Klassenzimmern. Die Menschen hätten die Pflicht, Abstand zu halten, aber keine Möglichkeit dazu in engen Bussen oder Klassenzimmern.

Grüne wollen mehr Transparenz und rechtliche Klarheit 

Die Grünen tragen die jüngsten Beschränkungen im Grundsatz mit, fordern aber auch mehr Transparenz und rechtliche Klarheit. Dr. Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, es komme in dieser Lage auf schnelle Reaktionen an. Die drastische Reduktion der Kontakte werde nicht in Zweifel gezogen, allerdings seien die Verordnungsermächtigungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht ausreichend, um Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen.

Es seien viele Chancen verpasst worden, eine solide gesetzliche Grundlage zu schaffen, beklagte Rottmann. Einwände seien abgelehnt oder überhört worden. Es reiche auch nicht aus, denkbare Maßnahmen im Gesetz nur zu erwähnen, die Grenzen und Voraussetzungen müssten definiert werden. Es werde eine für die Gerichte nachvollziehbare gesetzliche Verknüpfung zwischen Infektionsgeschehen und Rechtsfolgen benötigt. Die Regeln müssten hinreichend bestimmt, gerichtsfest und flexibel sein.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Zur Bewältigung der Corona-Krise soll im Bundestag ein drittes Bevölkerungsschutzpaket verabschiedet werden. Die Regelungen berücksichtigen neue Erkenntnisse über das Coronavirus und setzen einen Rahmen für künftige Impfprogramme. Zugleich beinhaltet der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von Union und SPD (19/23944) eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten.

Um den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Parlamentsvorbehalts angesichts der länger andauernden Pandemielage zu entsprechen, sei eine gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen angezeigt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Und weiter: Mit der Benennung nicht abschließender Regelbeispiele etwaiger Schutzmaßnahmen gebe der Gesetzgeber in Ausübung seiner Beobachtungs- und Korrekturpflicht Reichweite und Grenzen exekutiven Handelns vor.

Vorbereitung künftiger Impfprogramme

Mit der Novelle werden auch kommende Impfprogramme vorbereitet. So sollen nicht nur Versicherte einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben können, sondern auch Nichtversicherte. Die zugrunde liegende Rechtsverordnung kann Regelungen zur Vergütung und Abrechnung vorsehen. Zur besseren Kontaktnachverfolgung im Reiseverkehr kann künftig eine digitale Einreiseanmeldung nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet verordnet werden. Zugleich erhält der Begriff des Risikogebiets eine Legaldefinition.

Das Paket sieht außerdem Hilfe für berufstätige Eltern vor. Die im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern soll fortgeführt werden, wenn die Betreuung der Kinder nach einer behördlichen Schließung von Einrichtungen nicht mehr möglich ist. Bei einem unter Quarantäne gestellten Kind soll künftig auch eine Entschädigungszahlung möglich sein. Eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls wird  hingegen ausgeschlossen, wenn die betreffende Person eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet unternommen hat.

Ausweitung der Laborkapazitäten für Corona-Tests

Die Laborkapazitäten für Corona-Tests sollen ferner ausgeweitet werden. Dazu soll der sogenannte Arztvorbehalt modifiziert werden. Bei Bedarf sollen auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abgerufen werden können.

Beim Robert-Koch-Institut (RKI) sollen neuartige Überwachungs-Instrumente (Surveillance) geschaffen werden, um weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über den Verlauf der Pandemie zu gewinnen. Das Bevölkerungsschutzgesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Antrag der AfD

Die AfD will mit in ihrem Antrag (19/23950) durchsetzen, dass die gegenwärtig geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie durch andere ersetzt werden. Statt „Ausgangsverboten und Schließungen“ fordern die Abgeordneten etwa die bundesweite Förderung und Evaluierung von Hygienekonzepten.

Außerdem gelte es, den Schutz von Risikogruppen in den Mittelpunkt zu stellen, schreiben die Abgeordneten. So sollten Besuchern von Seniorenheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern etwa Antigen-Schnelltests zur Verfügung gestellt werden. Zugleich solle eine Hilfe für zuhause lebende Mitglieder von Risikogruppen etabliert werden.

Antrag der Linken

Die Linke fordert die Bundesregierung unter anderem auf (19/23942), dem Bundestag eine Strategie zur Beschlussfassung vorzulegen, die unterschiedliche Szenarien der epidemischen Entwicklung beinhaltet und klare epidemiologische Zielwerte als Maßgabe für Verordnungen für Bundes- und Landesregierungen definiert. Das betreffe vor allem grundrechtlich eingreifende Maßnahmen, die Festlegung von möglichst bundeseinheitlichen Zielparametern in der Pandemiebekämpfung und die Bedingungen für das Inkraft- und das Außerkrafttreten von Maßnahmen.

Zugleich solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Verordnungsermächtigungen des Gesundheitsministeriums aufgrund der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ so reduziert, dass keine Abweichungen und Ausnahmen von Gesetzen mehr möglich sind. Auch müsse sichergestellt werden, dass Verordnungen mit besonderer Eingriffstiefe die gegebenenfalls auch nachträgliche Bestätigung des Bundestages benötigen. In den Absprachen mit den Regierungen der Länder solle die Bundesregierung auf entsprechende Regelungen in den Ländern hinwirken. So ermögliche Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes den Ländern, einer bundesrechtlichen Verordnungsermächtigung auch durch Landesgesetz nachzukommen.

Antrag der Grünen

Die Grünen halten in ihrem Antrag (19/23980) fest, dass das Rechtsstaatsprinzip, das Demokratiegebot und das Ziel der Eindämmung der Pandemie eine stärkere Einbindung der Parlamente und die Beseitigung bestehender gesetzlicher Defizite bedürfe. Sie fordern deshalb eine tiefgreifende Modernisierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Dies würde zwar einige Zeit in Anspruch nehmen, dennoch solle der Bundestag schon jetzt bestimmte Problembereiche gesetzlich bearbeiten, schreiben die Abgeordneten. Dazu gehöre unter anderem eine Konkretisierung im Infektionsschutzgesetz, unter welchen Voraussetzungen die Länder bestimmte Grundrechtseingriffe zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per Verordnung erlassen dürfen. (pk/06.11.2020)

zur Startseite

Dokumente

  • 19/23942 - Antrag: Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie
    PDF | 252 KB — Status: 03.11.2020
  • 19/23944 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 706 KB — Status: 03.11.2020
  • 19/23950 - Antrag: COVID-19 - Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge - Gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kollaps verhindern, Kollateralschäden vermeiden
    PDF | 267 KB — Status: 03.11.2020
  • 19/23980 - Antrag: Rechtsstaat und Demokratie in der Corona-Pandemie
    PDF | 283 KB — Status: 04.11.2020

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

zur Startseite
Gesundheit

Experten kritisieren Neu­fas­sung des Infektions­schutz­gesetzes

Das zur Bewältigung der Coronakrise vorgelegte dritte Bevölkerungsschutzpaket wird von Gesundheits- und Sozialexperten grundsätzlich begrüßt. Kritisch äußerten sich hingegen Rechtsexperten, die in den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) keine geeignete Rechtsgrundlage sehen. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) über das Gesetzespaket am Donnerstag, 12. November 2020, in schriftlichen Stellungnahmen.

Entwurf berücksichtigt neue Erkenntnisse über das Virus

Die Regelungen in dem Gesetzentwurf berücksichtigen neue Erkenntnisse über das Coronavirus und setzen einen Rahmen für künftige Impfprogramme. Zugleich beinhaltet die Vorlage der Regierungsfraktionen (19/23944) von Union und SPD eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten. In einem neuen Paragrafen 28a des IfSG werden mögliche Schutzvorkehrungen zur Bekämpfung des Coronavirus konkret aufgeführt.

Was die Impfprogramme betrifft, sollen nicht nur Versicherte einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben können, sondern auch Nichtversicherte. Zur besseren Kontaktnachverfolgung im Reiseverkehr kann künftig eine digitale Einreiseanmeldung nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet verordnet werden. Zugleich erhält der Begriff des Risikogebiets eine Legaldefinition.

Hilfen für berufstätige Eltern vorgesehen

Das Paket sieht außerdem Hilfe für berufstätige Eltern vor. Die im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern soll fortgeführt werden, wenn die Betreuung der Kinder nach einer behördlichen Schließung von Einrichtungen nicht mehr möglich ist. Bei einem unter Quarantäne gestellten Kind soll künftig auch eine Entschädigungszahlung möglich sein. Eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls wird hingegen ausgeschlossen, wenn die betreffende Person eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet unternommen hat.

Die Laborkapazitäten für Corona-Tests sollen ferner ausgeweitet werden. Beim Robert-Koch-Institut (RKI) sollen neue Überwachungs-Instrumente (Surveillance) geschaffen werden, um weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über den Verlauf der Pandemie zu gewinnen.

Experten: Neuregelungen sind sinnvoll und angemessen

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) erklärte, viele der jetzt geplanten Regelungen seien sinnvoll, gleichwohl gebe es erheblichen zusätzlichen Handlungsbedarf. So deute sich eine Überlastung der ambulanten Versorgungsstrukturen an. Auch seien Bedürfnisse von Patientengruppen, die nicht den großen Versorgungssektoren zuzuordnen seien, unter dem Druck der ersten Pandemiewelle weitgehend übersehen worden, etwa Menschen mit Bedarf an ambulanter Intensivversorgung oder Patienten, die ihre Pflege selbst organisieren. Nötig sei eine umfassende Strategie zur Gewährleistung der Versorgungs- und Patientensicherheit in den kommenden Monaten.

Der Caritasverband begrüßte die Neuregelungen und mahnte, gerade im bevorstehenden Winter müssten Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden. Prävention, ein verlangsamtes Infektionsgeschehen und die Nachverfolgung der Infektionen seien wichtige Teilaspekte einer strategischen Bevölkerungsschutzpolitik. Der Verband sprach sich für eine Modernisierung des IfSG aus mit dem Ziel, Risikogruppen besonders zu schützen. Positiv sei der Ansatz, Grundrechtseingriffe rechtlich besser abzusichern, der Verband äußerte allerdings Bedenken gegen die Ausgestaltung des neuen §28a IfSG.

Die Bundesärztekammer (BÄK) sprach von überwiegend angemessenen Maßnahmen vor dem Hintergrund der aktuell dynamischen pandemischen Lage. Kritisch gesehen werde die geplante Erfassung von Daten im Rahmen der Corona-Impfungen. Es gebe ein etabliertes Pharmakovigilanz-System (Arzneimittelwirkungen). Die BÄK regte die Einrichtung eines nationalen Impfregisters an, um Impfdaten zeitnah und umfassend auszuwerten und zur Verfügung zu stellen.

Juristin: Vorgaben des Parlamentsvorbehaltes nicht erfüllt

Die Juristin Dr. Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum kritisierte die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Der neue Paragraf 28a genüge den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen. Gerichte würden die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage akzeptieren.

So müsse der Gesetzgeber das Ziel bestimmen, damit die Behörden ihre Maßnahmen daran ausrichten und Verwaltungsgerichte diese überprüfen könnten. Zudem müssten die verfassungsrechtlichen Grenzen für die Exekutive aufgezeigt werden, erklärte die Juristin. Für die Behörden müsse klar sein, welche Maßnahmen nicht ergriffen werden dürften, weil sonst die Grundrechte verletzt würden. Ähnliche Bedenken äußerten auch andere Rechtsexperten.

Wirtschaftsverbände kritisieren Eingriffe in Grundrechte 

Zu der Anhörung meldeten sich auch nicht geladene Wirtschaftsverbände zu Wort und machten deutlich, welche Folgen die Pandemie für bestimmte Branchen habe.

So erklärte etwa der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), die möglichen Beschränkungen und faktischen Betriebsschließungen, die nach der neuen Vorschrift des §28a ermöglicht würden, stellten Eingriffe in die grundgesetzlich geschützten Rechte wie die Berufsausübung und Gewerbefreiheit dar. Sie bedürften zwingend einer gesetzlich zu regelnden staatlichen Ersatzleistung.

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Ziel des Gesetzentwurfs von Unions- und SPD-Fraktion (19/23944) ist es unter anderem, Impfprogramme vorzubereiten. Nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte sollen einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben können. Die bislang vorgesehenen Regelungen zum Reiseverkehr sollen mit dem Gesetz für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angepasst werden. Eine digitale Einreiseanmeldung soll künftig nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden können, um eine bessere Nachvollziehbarkeit der Quarantäneeinhaltung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen.

Neu geregelt werden soll auch der Anspruch auf Verdienstausfall bei Quarantäne. Künftig soll dieser ausgeschlossen sein, wenn der Quarantäne eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet zugrunde liegt. Im Sinne einer effizienten Nutzung der vorhandenen Testkapazität soll zudem der Arztvorbehalt modifiziert werden, um patientennahe Schnelltests auf das Coronavirus Sars-CoV-2 einsetzen zu können und bei Bedarf auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abrufen zu können.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag (19/22547) eine Epidemiekommission, die Kriterien festlegen soll zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Eine ständige Epidemiekommission solle anhand objektiver, wissenschaftlich begründeter Kriterien festlegen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, aufgrund derer der Bundestag von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auszugehen habe und diese beschließen müsse, heißt es in dem Antrag. Die Kommission müsse politisch unabhängig sein und streng wissenschaftlich arbeiten.

Zweiter Antrag der AfD

 Die AfD-Fraktion fordert in ihrem zweiten Antrag mit dem Titel „Erneute Forderung der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle“ (19/22551) eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) beinhalte keine ausreichende Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe und Ermächtigungen.

Anhand wissenschaftlich begründeter Kriterien müsse festgelegt werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, aufgrund derer der Bundestag von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auszugehen habe und diese beschließen müsse.

Dritter Antrag der AfD

Der Titel des Antrags der AfD-Fraktion lautet „Covid-19: Hygiene statt Verbote, Lockdown unterbinden – Schwere Fälle verhindern statt neue Schäden verursachen“ (19/23950). Danach soll die Bundesregierung gesetzlich sicherstellen, dass die Hygienekonzepte bundesweit einheitlich gefördert und evaluiert werden anstatt Ausgangssperren, Schließungen und Verbote („Lockdowns“) zu verfügen. Der Schutz von Risikogruppen solle in den Mittelpunkt gestellt werden.

Den Besuchern von Seniorenheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern will die AfD einen Antigen-Schnelltest ermöglichen. Ärztliches, pflegerisches sowie das Reinigungspersonal solle regelmäßig getestet werden und wie die Besucher beim Kontakt mit den Patienten/Bewohnern FFP2-Masken tragen. Personen, die sich selbst isolieren, sollen unterstützt werden. Gleichzeitig sei ihre medizinische Versorgung zu gewährleisten. Für Personen, die der Risikogruppe angehören, aber zu Hause leben, will die AfD eine Hilfe etablieren.

Vierter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in einem vierten Antrag (19/23949), die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom 28. Oktober 2020 rückgängig zu machen und den Bundestag stärker an den Corona-Entscheidungen zu beteiligen. Sie verweist auf eine Vielzahl von Stimmen in der öffentlichen Diskussion, die die Praxis der Entscheidungsfindung in Bezug auf die Corona-Pandemie kritisieren. Es sei ein „deutliches Auseinanderklaffen von geschriebener und gelebter Verfassung“ zu erkennen, schreibt die Fraktion.

Neben der Aufhebung der Beschlüsse von Ende Oktober fordert sie, diese durch zielgenau auf den Schutz von Risikogruppen konzentrierte Maßnahmen zu ersetzen. Dadurch sollten auch die Corona-Verordnungen der Länder so schnell wie möglich außer Kraft gesetzt werden. Ferner solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine „verfassungskonforme Neufassung“ des Infektionsschutzgesetzes vorlegen.

Antrag der Linken

Die Linke fordert die Bundesregierung unter anderem auf (19/23942), dem Bundestag eine Strategie zur Beschlussfassung vorzulegen, die unterschiedliche Szenarien der epidemischen Entwicklung beinhaltet und klare epidemiologische Zielwerte als Maßgabe für Verordnungen für Bundes- und Landesregierungen definiert. Das betreffe vor allem grundrechtlich eingreifende Maßnahmen, die Festlegung von möglichst bundeseinheitlichen Zielparametern in der Pandemiebekämpfung und die Bedingungen für das Inkraft- und das Außerkrafttreten von Maßnahmen.

Zugleich solle die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Verordnungsermächtigungen des Gesundheitsministeriums aufgrund der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ so reduziert, dass keine Abweichungen und Ausnahmen von Gesetzen mehr möglich sind. Auch müsse sichergestellt werden, dass Verordnungen mit besonderer Eingriffstiefe die gegebenenfalls auch nachträgliche Bestätigung des Bundestages benötigen. In den Absprachen mit den Regierungen der Länder solle die Bundesregierung auf entsprechende Regelungen in den Ländern hinwirken. So ermögliche Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes den Ländern, einer bundesrechtlichen Verordnungsermächtigung auch durch Landesgesetz nachzukommen.

Antrag der Grünen

Die Grünen halten in ihrem Antrag (19/23980) fest, dass das Rechtsstaatsprinzip, das Demokratiegebot und das Ziel der Eindämmung der Pandemie eine stärkere Einbindung der Parlamente und die Beseitigung bestehender gesetzlicher Defizite bedürfe. Sie fordern deshalb eine tiefgreifende Modernisierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Dies würde zwar einige Zeit in Anspruch nehmen, dennoch solle der Bundestag schon jetzt bestimmte Problembereiche gesetzlich bearbeiten, schreiben die Abgeordneten. Dazu gehöre unter anderem eine Konkretisierung im Infektionsschutzgesetz, unter welchen Voraussetzungen die Länder bestimmte Grundrechtseingriffe zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per Verordnung erlassen dürfen. (pk/12.11.2020)

zur Startseite

Dokumente

  • 19/22547 - Antrag: Eindimensionale Beratung vermeiden, multiprofessionalen Sachverstand sicherstellen - Einberufung einer parlamentarisch bestätigten Epidemiekommission zur Erarbeitung klarer wissenschaftlich fundierter Kriterien bezüglich der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und deren Aufhebung
    PDF | 249 KB — Status: 16.09.2020
  • 19/22551 - Antrag: Erneute Forderung der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle
    PDF | 255 KB — Status: 16.09.2020
  • 19/23942 - Antrag: Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie
    PDF | 252 KB — Status: 03.11.2020
  • 19/23944 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 706 KB — Status: 03.11.2020
  • 19/23949 - Antrag: Umgehung des Parlaments bei Corona-Maßnahmen beenden - Beschlüsse des Corona-Gipfels vom 28. Oktober 2020 rückgängig machen
    PDF | 258 KB — Status: 03.11.2020
  • 19/23950 - Antrag: COVID-19 - Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge - Gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kollaps verhindern, Kollateralschäden vermeiden
    PDF | 267 KB — Status: 03.11.2020
  • 19/23980 - Antrag: Rechtsstaat und Demokratie in der Corona-Pandemie
    PDF | 283 KB — Status: 04.11.2020

Protokolle

  • Wortprotokoll zur 115. Sitzung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Deutscher Caritasverband
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
  • Bundesärztekammer
  • Aktionsbündnis Patientensicherheit
  • Einzelsachverständige Dr. Andrea Kießling
  • GKV Spitzenverband
  • Einzelsachverständige Prof. Dr. Anika Klafki
  • Verband der Privaten Krankenversicherung
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Hinnerk Wißmann
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Christoph Möllers
  • Mehr Demokratie
  • Deutscher Landkreistag
  • Deutscher Landkreistag
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Akkreditierte Labore in der Medizin e.V.
  • Einzelsachverständiger Dr. Michael Brenner
  • Einzelsachverständiger Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger
  • Einzelsachverständiger Prof .Dr. Gerard Krause
  • Einzelsachverständiger Tobias Gall
  • Deutscher Gewerkschaftsbund

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Änderungsantrag CDU/CSU und SPD

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

zur Startseite
Gesundheit

Bundestag stimmt für drittes Be­völ­ke­rungs­schutz­gesetz

Der Bundestag hat am Mittwoch, 18. November 2020, in namentlicher Abstimmung einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein drittes Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (19/23944) angenommen. Für den Entwurf haben 413 Parlamentarier gestimmt, dagegen stimmten 235 Abgeordnete bei acht Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für den Gesetzentwurf, die AfD, die FDP und Die Linke dagegen gestimmt. Zur Abstimmung lagen die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/24334) und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/24350) vor.

Drei Änderungsanträge abgelehnt

Zuvor hatten die Abgeordneten Änderungsanträge der FDP (19/24375), der Grünen (19/24380) und der fraktionslosen Abgeordneten Uwe Kamann, Mario Mieruch und Dr. Frauke Petry (19/24422) zu dem Gesetzentwurf abgelehnt.

Der Änderungsantrag der FDP wurde in namentlicher Abstimmung mit der Mehrheit von 453 Stimmen gegen 139 Stimmen bei 68 Enthaltungen zurückgewiesen. Der Änderungsantrag der Grünen wurde mit 456 Stimmen gegen das Votum von 126 Abgeordneten bei 80 Enthaltungen abgelehnt. Der Änderungsantrag der fraktionslosen Abgeordneten wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen gegen das Votum der Antragsteller bei einer Enthaltung aus der AfD-Fraktion abgelehnt.

Angenommener Koalitionsentwurf

Der angenommene Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (19/23944) beinhaltet eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten. In einem neuen Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden mögliche Schutzvorkehrungen zur Bekämpfung der Epidemie konkret aufgeführt. Zudem werden Grenzwerte sowie Befristungen und Begründungen für Einschränkungen genannt.

Die Einschränkung von Demonstrationen oder etwa Gottesdiensten wird an besondere Auflagen geknüpft. Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite orientiert sich an den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Festgeschrieben wird auch eine Berichtspflicht der Bundesregierung an den Bundestag.

Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser

Das Paket beinhaltet zudem Regelungen für Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser, die Corona-Intensivbetten freihalten. Was die künftige Impfprogramme betrifft, sollen nicht nur Versicherte einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben können, sondern auch Nichtversicherte. Zur besseren Kontaktnachverfolgung im Reiseverkehr kann eine digitale Einreiseanmeldung nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet verordnet werden. Zugleich erhält der Begriff des Risikogebiets eine Legaldefinition.

Das Paket sieht außerdem Hilfe für berufstätige Eltern vor. Die im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern soll fortgeführt werden, wenn die Betreuung der Kinder nach einer behördlichen Schließung von Einrichtungen nicht mehr möglich ist. Bei einem unter Quarantäne gestellten Kind soll künftig auch eine Entschädigungszahlung möglich sein. Eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls wird hingegen ausgeschlossen, wenn die betreffende Person eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet unternommen hat.

Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests 

Die Laborkapazitäten für Corona-Tests sollen ferner ausgeweitet werden. Dazu soll der sogenannte Arztvorbehalt modifiziert werden. Bei Bedarf sollen auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abgerufen werden können.

Beim Robert-Koch-Institut (RKI) sollen neue Überwachungsinstrumente (Surveillance) geschaffen werden, um weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über den Verlauf der Pandemie zu gewinnen.

Erstes und zweites Bevölkerungsschutzgesetz

Der Bundestag erinnert an das am 25. März 2020 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (19/18111, 19/18156, 19/18168, 19/18160), das sogenannte erste Bevölkerungsschutzgesetz, und an das am 14. Mai 2020 verabschiedete zweite Bevölkerungsschutzgesetz (19/18967, 19/19216, 19/19217). Die darin getroffenen Maßnahmen sollten zum einen das Funktionieren des Gesundheitswesens in der Coronavirus Sars-CoV-2-Pandemie sicherstellen und zum anderen die mit dieser besonderen Situation verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen abmildern.

Das Bundesgesundheitsministerium sei mit der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach Paragraf 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom Bundestag ermächtigt worden, durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu ergreifen, die im Wesentlichen bis zum 31. März 2021 beschränkt sind. Mit dem zweiten Bevölkerungsschutzgesetz seien Regelungen und Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt worden.

Geschäftsordnungsantrag der AfD abgelehnt

In einer vorgeschalteten Geschäftsordnungsdebatte lehnte das Plenum einen Antrag der AfD-Fraktion ab, die Schlussberatung über das Bevölkerungsschutzpaket von der Tagesordnung abzusetzen. Die anderen Fraktionen votierten geschlossen dagegen.

Mehrere Redner wandten sich energisch gegen die Darstellung der AfD, wonach das dritte Bevölkerungsschutzpaket einem „Ermächtigungsgesetz“ gleichkomme. Sie wiesen darauf hin, dass ein Vergleich mit der Nazi-Zeit völlig abwegig sei und die aktuelle Gesetzesvorlage in keiner Weise zu einer Diktatur führe.

CDU/CSU: Wir befinden uns in kritischer Phase

Die CDU-Gesundheitspolitikerin Karin Maag verteidigte die Vorlage gegen die heftige Kritik der Opposition. Sie forderte die Bürger zugleich auf, sich selbst eine Meinung zu bilden und nicht zweifelhaften Ratgebern zu trauen, denen es unter dem Deckmantel, die Grundrechte schützen zu wollen, nur darum gehe, Abgeordnete zu diskreditieren. Maag betonte: „Wir befinden uns weiter in einer kritischen Phase der Pandemie.“

Das Schutzpaket sei dringend nötig, zumal damit auch das Verfahren für kommende Impfungen vorbereitet werde. So werde ein Rechtsrahmen gesetzt für eine Impfstrategie und den Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen. In Anspielung auf die Impfgegner stellte sie klar: „Wir sehen einen Anspruch auf Impfungen vor und keine Impfpflicht.“ Nötig seien weitere Testkapazitäten, Krankenhäuser bräuchten Liquidität, wenn planbare Operationen verschoben und Intensivbetten für Corona-Patienten vorgehalten werden müssten.

Maag räumte mit Blick auf die Präzisierungen im IfSG ein: „Ich habe noch nie erlebt, dass ein Gesetzentwurf so missverstanden wurde.“ Sie fügte hinzu: „Wir weiten den Spielraum der Bundesregierung nicht aus, wir engen ihn ein.“ Alle Einschränkungen blieben gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar. Es sei nicht hinnehmbar, dass manche Bürger den Verschwörern mehr vertrauten als dem  Parlament.

SPD: Wir müssen unsere Kontakte reduzieren

Auch Bärbel Bas (SPD) hob die deutlichen Verbesserungen gegenüber der jetzigen Rechtslage hervor. Bisher habe es im IfSG eine Generalklausel gegeben, die werde jetzt präzisiert. Die nötigen Maßnahmen würden beschränkt, befristet und begründet. Sie fügte hinzu: „Wir müssen im Moment unsere Kontakte reduzieren.“ Man könne über einzelne Maßnahmen streiten, aber am Ende gehe es darum, die Kontakte einzuschränken, weil sonst die Probleme der Pandemie nicht zu lösen seien.

Sie verwies auf Labore, die am Limit seien und Kliniken, die finanziell gestärkt werden müssten. Es gebe aber auch gute Nachrichten, sagte Bas und verwies auf die Impfstoffe, die entwickelt wurden. Auch bei den Arzneimitteln gegen Covid-19 seien Fortschritte zu verzeichnen.

Grüne: Geltung wird auf vier Wochen begrenzt

Dr. Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte das Schutzpaket ebenfalls und sprach von einem gesetzlichen Rahmen für notwendige Eingriffe in die Grundrechte. Es gehe darum, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zu sichern. „Wir legen damit heute die Grundlage dafür, dass gut begründete, evidenzbasierte Maßnahmen auch einer gerichtlichen Kontrolle standhalten.“ Die Länder würden dazu verpflichtet, ihre Rechtsverordnungen zu begründen, die Geltung werde auf vier Wochen begrenzt.

Rottmann fügte hinzu, es müsse unter allen Umständen ein Minimum an sozialen Kontakten gewahrt bleiben. Das sei all denen geschuldet, die gerade mit der zweiten Infektionswelle zu kämpfen hätten. Sie räumte zugleich ein, dass die Grünen sich mehr soziale Regelungen vorgestellt hätten, etwa das Kindeswohl betreffend. Auch wäre ein Pandemierat mit Experten sinnvoll. Insofern sei das Gesetz nur ein Anfang, „vielleicht auch nur ein Provisorium“. Außerdem müsse die Frage der Entschädigung gesetzlich geregelt werden.

AfD: Größte Grundrechtseinschränkung seit 1949

Heftige Gegenwehr kam hingegen von der AfD-Fraktion, die zwischendurch sogar Plakate mit Hinweisen auf das Grundgesetz hochhielt und dafür von Parlamentspräsident Dr. Wolfgang Schäuble ermahnt wurde. Nach Ansicht von Fraktionschef Dr. Alexander Gauland haben die gesetzlichen Regelungen zu einem Vertrauensverlust in der Bevölkerung geführt. Das IfSG stehe für die größte Grundrechtseinschränkung in der Geschichte der Bundesrepublik.

Das Misstrauen werde wachsen, sagte Gauland voraus, das sei an den Demonstrationen, die gerade vor dem Bundestag stattfänden, gut zu sehen. Er mahnte: „Die Menschen treten für ihre Grundrechte ein und müssen nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden.“ Viele Bürger hätten existenzielle Nöte und fürchteten um ihre Freiheit. Gauland sagte: „Wir werden noch viele Monate mit dem Virus leben müssen.“ Die Bürger wüssten das, die Bevölkerung verhalte sich kooperativ und einsichtig. „Dass man sie zusperrt, ist unerträglich, und das läuft auf Diktatur hinaus.“

FDP: Freifahrtschein für die Regierung

Ganz so weit wollte FDP-Fraktionschef Christian Lindner nicht gehen, wenngleich auch die FDP das Paket äußerst kritisch sieht. Im November seien zunächst einschneidende Freiheitsbeschränkungen beschlossen worden, wenig später sei bereits infrage gestellt worden, ob die Befristung Bestand haben könne, ohne die bisherigen Beschränkungen in Gastronomie oder Kultur zu analysieren. „So stellt man das nach wie vor große Vertrauen der Bevölkerung in die Politik unnötig auf die Probe.“

Das neue Bevölkerungsschutzpaket leiste zur Risikostrategie nur wenige Beiträge. Eine reine Aufzählung von möglichen Freiheitseinschränkungen sei unzureichend. Es müsste klar zugeordnet werden, welche Maßnahmen in welcher Lage angeordnet würden. Lindner betonte: „Wir können und müssen die Entscheidungen der Regierungen lenken und ihnen klare Leitplanken geben, wenn in Grundrechte eingegriffen wird.“ Das neue Gesetz gebe der Regierung keine Leitplanken vor, sondern stelle einen Freifahrtschein aus.

Linke warnt vor schleichender Demokratiekrise

Jan Korte (Die Linke) kritisierte, die Bundesregierung habe „den Sommer verpennt“, statt die Lage zu analysieren. Das jetzt gewählte Eilverfahren der Gesetzgebung sei zwar zulässig, aber politisch unklug. Die Mehrheit der Menschen zeige nach wie vor ein solidarisches Grundverhalten. Daher trage es fast schon „monarchische Züge“, wenn nach den Bund-Länder-Gesprächen die Neuerungen verkündet würden. Damit werde Akzeptanz verspielt.

Es gebe Verbesserungen mit dem Gesetz, aber jeder Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte, die so bitter erkämpft seien, bedürfe einer Debatte im Bundestag. Korte mahnte: „Die schreckliche Corona-Krise darf nicht zu einer schleichenden Demokratiekrise werden.“

Minister: Gesundheitssystem nicht überfordern

Nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist die Corona-Pandemie ein „Jahrhundertereignis, eine Naturkatastrophe, eine Zumutung und eine Bewährungsprobe“. Egal, was die Politik entscheide, es entstehe in jedem Fall Schaden: wirtschaftlich, sozial und gesundheitlich. Es gehe in dieser Lage darum, die richtigen Prioritäten zu setzen. Die Wissenschaft könne die Politik beraten, aber kein Virologe könne der Politik die Entscheidungen abnehmen. „Wir müssen gewichten, welchen Schaden wir wo ertragen können.“

Spahn fügte hinzu: „Wir wollen keine Überforderung des Gesundheitssystems akzeptieren.“ Steigende Infektionszahlen führten früher oder später zu Leid und Kontrollverlust. Um das zu vermeiden, müssten die Zahlen runter. Zwar sei zuletzt das  exponentielle Wachstum der Infektionen gestoppt worden, „aber wir sind noch nicht über den Berg“. Angesichts der erfolgreich getesteten Impfstoffe sprach Spahn von Licht am Ende des Tunnels. Den Impfgegnern versicherte er: „Ich gebe Ihnen mein Wort. Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben.“ Er warb zugleich für Zusammenhalt und sachlichen Dialog und betonte: „Das Virus ist dynamisch, wir müssen es auch sein.“ 

Epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt

Mit 422 Ja-Stimmen bei 90 Nein-Stimmen und 134 Enthaltungen nahm der Bundestag in namentlicher Abstimmung einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur „Feststellung des Fortbestandes der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (19/24387) an. Diese wurde zuletzt am 25. März 2020 aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus für die Bundesrepublik Deutschland vom Bundestag festgestellt.

Wie es in dem Antrag heißt, werde nun mit dem beschlossenen dritten Bevölkerungsschutzgesetz im Paragrafen 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine ausdrückliche regelmäßige Berichtspflicht für den Fall der Ausrufung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingeführt. Die Bundesregierung sei dieser bereits in den vergangenen Wochen und Monaten selbstständig nachgekommen. Die Normierung dieser Berichtspflicht sei dennoch ein wichtiges Signal zur Herstellung von Transparenz und für den Anspruch auf verlässliche Informationen.

Oppositionsanträge abgelehnt

Abgelehnt wurden fünf Anträge der AfD, zwei Anträge der FDP, ein Antrag der Linken und zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen. Der Gesundheitsausschuss (19/24334, 19/24005) und für den zweiten FDP-Antrag der Familienausschuss (19/24333) hatten dazu Beschlussempfehlungen vorgelegt. 

Ein weiterer Antrag der Linken (19/24362) wurde erstmals erörtert und zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Erster abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem ersten Antrag (19/22547), eine Epidemiekommission einzurichten, die Kriterien festlegen sollte zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Diese ständige Epidemiekommission sollte anhand objektiver, wissenschaftlich begründeter Kriterien festlegen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, aufgrund derer der Bundestag von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auszugehen habe und diese beschließen müsse, heißt es in dem Antrag. Die Kommission müsse politisch unabhängig sein und streng wissenschaftlich arbeiten. Nur die AfD stimmte für diesen Antrag, es gab zudem eine Enthaltung.

Zweiter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem zweiten Antrag mit dem Titel „Erneute Forderung der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle“ (19/22551) eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) beinhalte keine ausreichende Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe und Ermächtigungen.

Anhand wissenschaftlich begründeter Kriterien müsse festgelegt werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, aufgrund derer der Bundestag von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auszugehen habe und diese beschließen müsse. Nur die AfD und einzelne fraktionslose Abgeordnete stimmten für diesen Antrag.

Dritter abgelehnter Antrag der AfD

Der Titel des Antrags der AfD-Fraktion lautete „Covid-19: Hygiene statt Verbote, Lockdown unterbinden – Schwere Fälle verhindern, statt neue Schäden verursachen“ (19/23950). Danach sollte die Bundesregierung gesetzlich sicherstellen, dass die Hygienekonzepte bundesweit einheitlich gefördert und evaluiert werden anstatt Ausgangssperren, Schließungen und Verbote („Lockdowns“) zu verfügen. Der Schutz von Risikogruppen sollte in den Mittelpunkt gestellt werden.

Den Besuchern von Seniorenheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern wollte die AfD einen Antigen-Schnelltest ermöglichen. Ärztliches und pflegerisches Personal sowie das Reinigungspersonal sollte regelmäßig getestet werden und wie die Besucher beim Kontakt mit den Patienten/Bewohnern FFP2-Masken tragen. Personen, die sich selbst isolieren, sollten unterstützt werden. Gleichzeitig sei ihre medizinische Versorgung zu gewährleisten. Für Personen, die der Risikogruppe angehören, aber zu Hause leben, wollte die AfD eine Hilfe etablieren. Nur die AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter stimmten für den Antrag.

Vierter abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in einem vierten Antrag (19/23949), die Beschlüsse des Corona-Gipfels vom 28. Oktober 2020 rückgängig zu machen und den Bundestag stärker an den Corona-Entscheidungen zu beteiligen. Sie verwies auf eine Vielzahl von Stimmen in der öffentlichen Diskussion, die die Praxis der Entscheidungsfindung in Bezug auf die Corona-Pandemie kritisierten. Es sei ein „deutliches Auseinanderklaffen von geschriebener und gelebter Verfassung“ zu erkennen, schrieb die Fraktion.

Neben der Aufhebung der Beschlüsse von Ende Oktober forderte sie, diese durch zielgenau auf den Schutz von Risikogruppen konzentrierte Maßnahmen zu ersetzen. Dadurch sollten auch die Corona-Verordnungen der Länder so schnell wie möglich außer Kraft gesetzt werden. Ferner sollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine „verfassungskonforme Neufassung“ des IfSG vorlegen. Nur die AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter stimmten für den Antrag.

Fünfter abgelehnter Antrag der AfD

In ihrem fünften Antrag (19/20676) forderte die AfD-Fraktion eine parlamentarische Kontrolle bei Grundrechtseingriffen wie in der Corona-Krise. Die Verordnungsermächtigungen, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz ergäben, müssten dahingehend ausgestaltet werden, dass Verordnungen der Bundesregierung dem Bundestag und Bundesrat zur Zustimmung zuzuleiten seien.

Das Infektionsschutzgesetz sei im Paragrafen 5 Absatz 2 Nr. 3 bis 8 dahingehend abzuändern, dass die Tragweite der Verordnungsermächtigung im Hinblick auf Inhalt, Zweck und Ausmaß ausreichend bestimmt sei. Nur die AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter stimmten für diesen Antrag. Zur Abstimmung über diesen Antrag hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/24005).

Erster abgelehnter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion forderte in ihrem ersten Antrag (19/23689) eine klare gesetzliche Grundlage für die Infektionsschutzmaßnahmen. In einer Demokratie müssten die wesentlichen Entscheidungen vom parlamentarischen Gesetzgeber selbst getroffen werden. Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie werde tiefgreifend in die Grundrechte der Bürger eingegriffen. Rechtsgrundlage sei die Generalklausel des Paragrafen 28 des IfSG, auf deren Grundlage die Länder Rechtsverordnungen erließen.

Die Abgeordneten forderten unter anderem, bei der Einführung von Verordnungsermächtigungen im IfSG für den Bund verstärkt auf parlamentarische Erlassvorbehalte und Unterrichtungspflichten zu setzen. Die weitreichenden und verfassungsrechtlich zweifelhaften Verordnungsermächtigungen zugunsten des Bundesgesundheitsministeriums müssten eingeschränkt werden. Auf eine Verstetigung und Entfristung der Verordnungsermächtigungen sollte verzichtet werden. Künftig sollte zudem die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach zwei Monaten automatisch enden. Die FDP-Fraktion plädierte außerdem für einen Expertenrat zur Unterstützung der Abgeordneten bei der Beurteilung von Anti-Corona-Maßnahmen. Neben der FDP stimmten auch die AfD und Grünen bei Enthaltung der Linken für den Antrag, die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab.

Zweiter abgelehnter Antrag der FDP

In ihrem zweiten Antrag (19/20060) forderte die FDP unter anderem, dass Eltern, die während der Corona-Krise ihre Kinder betreuen, auch dann für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz entschädigt werden, wenn grundsätzlich die Möglichkeit zum Arbeiten im Home-Office besteht. Die Fraktion sprach sich für eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes aus. Die Entschädigung sollte für die Dauer der Corona-Pandemie auch während eines eingeschränkten Regelbetriebs von Kitas und Schulen sowie während der Schulferien gezahlt werden. Ebenso sollte die Entschädigung auch an Eltern gezahlt werden, deren Kinder wegen einer relevanten Vorerkrankung im Fall einer Corona-Infektion mit einem schweren Krankheitsverlauf rechnen müssen und deshalb von ihren Eltern betreut werden.

Die Liberalen begründeten ihren Antrag mit den besonders großen Herausforderungen für viele Familien während der Corona-Pandemie. Für viele sei es ein „unmöglicher Kraftakt“, die beruflichen Aufgaben im Home-Office, die Betreuung der Kinder zu Hause und die schulische Bildung zu übernehmen. Die Koalitionsfraktionen stimmten gegen diesen Antrag, die AfD, die Linksfraktion und die Grünen enthielten sich. Zu diesem Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses vor (19/24333).

Abgelehnter Antrag der Linken

Die Linke forderte die Bundesregierung unter anderem auf (19/23942), dem Bundestag eine Strategie zur Beschlussfassung vorzulegen, die unterschiedliche Szenarien der epidemischen Entwicklung beinhaltet und klare epidemiologische Zielwerte als Maßgabe für Verordnungen für Bundes- und Landesregierungen definiert. Das betreffe vor allem grundrechtlich eingreifende Maßnahmen, die Festlegung von möglichst bundeseinheitlichen Zielparametern in der Pandemiebekämpfung und die Bedingungen für das Inkraft- und das Außerkrafttreten von Maßnahmen.

Zugleich sollte die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Verordnungsermächtigungen des Gesundheitsministeriums aufgrund der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ so reduziert, dass keine Abweichungen und Ausnahmen von Gesetzen mehr möglich sind. Auch müsse sichergestellt werden, dass Verordnungen mit besonderer Eingriffstiefe die gegebenenfalls auch nachträgliche Bestätigung des Bundestages benötigen. In den Absprachen mit den Regierungen der Länder sollte die Bundesregierung auf entsprechende Regelungen in den Ländern hinwirken. So ermögliche Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes den Ländern, einer bundesrechtlichen Verordnungsermächtigung auch durch Landesgesetz nachzukommen. Neben der Linken stimmten auch die Grünen für den Antrag, während die Koalitionsfraktionen und die AfD ihn bei Enthaltung der FDP ablehnten. 

Antrag der Linken in erster Lesung

Die Linke setzt sich mit ihrem zweiten Antrag für eine „eine gute nationale und internationale Strategie bei Corona-Impfstoffen“ ein (19/24362). Zu beraten seien weitreichende epidemiologische und normative Fragen; im Hinblick auf die Verteilung möglicher Vakzine müssten außerdem Fragen zur Organisation und Finanzierung geklärt werden, schreibt die Fraktion.

Von der Bundesregierung fordern die Abgeordneten daher, dem Bundestag eine Impfstrategie gegen Covid-19 vorzulegen, die unterschiedliche Szenarien für die zu erwartenden unterschiedlichen Impfstoffe enthält, die anhand transparenter Abwägungen eine vorgeschlagene Verteilung in der Bevölkerung deutlich macht und die „bei Zweifeln an der Sicherheit bestimmter Impfstoffe diese nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen als Teil der Impfstrategie vorsieht“. Darüber hinaus fordert die Fraktion die Bundesregierung zu globaler Solidarität auf, was beispielsweise die Bepreisung von zum Teil mit Steuergeldern geförderten Produkten gegen Covid-19 betrifft.

Erster abgelehnter Antrag der Grünen

Die Grünen hielten in ihrem abgelehnten Antrag (19/23980) fest, dass das Rechtsstaatsprinzip, das Demokratiegebot und das Ziel der Eindämmung der Pandemie eine stärkere Einbindung der Parlamente und die Beseitigung bestehender gesetzlicher Defizite bedürfe. Sie forderten deshalb eine tiefgreifende Modernisierung des IfSG.

Dies werde zwar einige Zeit in Anspruch nehmen, dennoch sollte der Bundestag schon jetzt bestimmte Problembereiche gesetzlich bearbeiten, schrieben die Abgeordneten. Dazu gehöre unter anderem eine Konkretisierung im Infektionsschutzgesetz, unter welchen Voraussetzungen die Länder bestimmte Grundrechtseingriffe zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie per Verordnung erlassen dürfen. Die Koalitionsfraktionen lehnten diesen Antrag ab, die AfD, die FDP und die Linksfraktion enthielten sich.

Zweiter abgelehnter Antrag der Grünen

Die Grünen forderten in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/24378) ein „Sofortprogramm Intensivpflege“, um auf personelle Engpässe in der stationären Intensivpflege durch die Corona-Krise zu reagieren. So seien zum einen kurzfristige Maßnahmen wie ein „WellComeback“-Sofortprogramm einzuleiten, das Anreize für den Wiedereinstieg von Menschen mit abgeschlossener Pflegeausbildung in den Pflegeberuf setzt, schreiben die Abgeordneten beispielhaft.

Zum anderen gelte es aber auch auf eine grundlegenden Verbesserung der Situation in der Intensivpflege hinzuwirken. So sollte die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert werden, den Aufbau einer berufsständischen Vertretungsorganisation der Pflegeberufe zu unterstützen. Die Koalitionsfraktionen stimmten gegen diesen Antrag, die Grünen dafür, die übrigen Fraktionen enthielten sich. (pk/sas/vom/ste/19.11.2020)

zur Startseite

Dokumente

  • 19/18111 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 589 KB — Status: 24.03.2020
  • 19/18156 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/18111 - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 336 KB — Status: 25.03.2020
  • 19/18160 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/18111, 1918156 - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 319 KB — Status: 25.03.2020
  • 19/18168 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/18111 - Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 334 KB — Status: 25.03.2020
  • 19/18967 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 1 MB — Status: 05.05.2020
  • 19/19216 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/18967 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite b) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD - Drucksache 19/17128 - Bekämpfung der Seuchenausbreitung in Deutschland c) zu dem Antrag der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18716 - Corona digital bekämpfen - Förderprogramme im Bereich digitaler Gesundheit und digitaler Pflege beschleunigen und ausbauen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jürgen Pohl, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18717 - Häusliche Pflege stärken e) zu dem Antrag der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18721 - Corona digital bekämpfen - Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) zur Dokumentation und Überwachung von Infektionskrankheiten unverzüglich fertigstellen f) zu dem Antrag der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18723 - Corona digital bekämpfen: Innovationspotentiale zur Vermeidung von Ansteckung und Unterstützung der Genesung konsequent ausschöpfen g) zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Maier, Thomas Seitz, Roman Johannes Reusch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18724 - Verfügbarkeit von medizinischen Produkten über gewerbliche Wettbewerbsrechte stellen h) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18975 - Deutschland auf zukünftige Pandemien besser vorbereiten - Effektivität der Coronavirus-Maßnahmen wissenschaftlich auswerten i) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Paul Viktor Podolay, Dr. Robby Schlund, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/18999 - Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) einschränken - Feststellung der epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite aufheben j) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Westig, Michael Theurer, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18676 - Soforthilfe für pflegende Angehörige während der COVID-19-Pandemie k) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Andrew Ullmann, Till Mansmann, Ulrich Lechte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18950 - Vom Reagieren zum Agieren - Pandemievorbereitung schon jetzt beginnen l) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/18952 - Eine verlässliche Datenlage zur Ausbreitung von COVID-19 in Deutschland schaffen m) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/18749 - Häusliche Pflege und pflegende Angehörige unterstützen n) zu dem Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Maria KleinSchmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18940 - Wertschätzung für Pflege- und Gesundheitsberufe ausdrücken - Corona-Prämie gerecht ausgestalten o) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/18956 - Die ambulante medizinisch-therapeutische Versorgung von besonders vulnerablen Gruppen sichern - Die Leistungserbringer unter den Schutzschirm nehmen
    PDF | 1 MB — Status: 13.05.2020
  • 19/19217 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/18967, 19/19216 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 373 KB — Status: 13.05.2020
  • 19/20060 - Antrag: Verlässliche Entschädigungszahlungen auch für Eltern im Homeoffice
    PDF | 239 KB — Status: 16.06.2020
  • 19/20676 - Antrag: Tiefe Grundrechtseingriffe bedürfen der parlamentarischen Kontrolle
    PDF | 257 KB — Status: 01.07.2020
  • 19/22547 - Antrag: Eindimensionale Beratung vermeiden, multiprofessionalen Sachverstand sicherstellen - Einberufung einer parlamentarisch bestätigten Epidemiekommission zur Erarbeitung klarer wissenschaftlich fundierter Kriterien bezüglich der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und deren Aufhebung
    PDF | 249 KB — Status: 16.09.2020
  • 19/22551 - Antrag: Erneute Forderung der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle
    PDF | 255 KB — Status: 16.09.2020
  • 19/23689 - Antrag: Infektionsschutzmaßnahmen auf eine klare gesetzliche Grundlage stellen - Demokratie und Parlamentarismus stärken
    PDF | 266 KB — Status: 27.10.2020
  • 19/23942 - Antrag: Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie
    PDF | 252 KB — Status: 03.11.2020
  • 19/23944 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 706 KB — Status: 03.11.2020
  • 19/23949 - Antrag: Umgehung des Parlaments bei Corona-Maßnahmen beenden - Beschlüsse des Corona-Gipfels vom 28. Oktober 2020 rückgängig machen
    PDF | 258 KB — Status: 03.11.2020
  • 19/23950 - Antrag: COVID-19 - Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge - Gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kollaps verhindern, Kollateralschäden vermeiden
    PDF | 267 KB — Status: 03.11.2020
  • 19/23980 - Antrag: Rechtsstaat und Demokratie in der Corona-Pandemie
    PDF | 283 KB — Status: 04.11.2020
  • 19/24005 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner, Marc Bernhard, Matthias Büttner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/20676 - Tiefe Grundrechtseingriffe bedürfen der parlamentarischen Kontrolle
    PDF | 261 KB — Status: 04.11.2020
  • 19/24333 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20060 - Verlässliche Entschädigungszahlungen auch für Eltern im Homeoffice
    PDF | 301 KB — Status: 16.11.2020
  • 19/24334 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/23944 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite b) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22547 - Eindimensionale Beratung vermeiden, multiprofessionalen Sachverstand sicherstellen - Einberufung einer parlamentarisch bestätigten Epidemiekommission zur Erarbeitung klarer wissenschaftlich fundierter Kriterien bezüglich der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und deren Aufhebung c) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22551(neu) - Erneute Forderung der Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/23949 - Umgehung des Parlaments bei Corona-Maßnahmen beenden - Beschlüsse des Corona-Gipfels vom 28. Oktober 2020 rückgängig machen e) zu dem Antrag der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/23950 - COVID-19 - Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge - Gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kollaps verhindern, Kollateralschäden vermeiden f) zu dem Antrag der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Christine Aschenberg-Dugnus, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/23689 - Infektionsschutzmaßnahmen auf eine klare gesetzliche Grundlage stellen - Demokratie und Parlamentarismus stärken g) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/23942 - Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie h) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Britta Haßelmann, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/23980 - Rechtsstaat und Demokratie in der Corona-Pandemie
    PDF | 1 MB — Status: 16.11.2020
  • 19/24350 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/23944, 19/24334 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 323 KB — Status: 17.11.2020
  • 19/24362 - Antrag: Für eine gute nationale und internationale Strategie bei Corona-Impfstoffen
    PDF | 294 KB — Status: 17.11.2020
  • 19/24375 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/23944, 19/24334 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 489 KB — Status: 17.11.2020
  • 19/24378 - Antrag: Sofortprogramm Intensivpflege - Intensivpflegefachkräften in der Pandemie den Rücken stärken
    PDF | 259 KB — Status: 17.11.2020
  • 19/24380 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/23944, 19/24334 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 266 KB — Status: 17.11.2020
  • 19/24387 - Antrag: Feststellung des Fortbestandes der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 274 KB — Status: 17.11.2020
  • 19/24422 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/23944, 19/24334 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    PDF | 235 KB — Status: 18.11.2020

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Video: Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum dritten Bevölkerungsschutzgesetz und weitere Abstimmungen
  • Video: Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag zur „Feststellung des Fortbestandes der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“
  • Video: Ergebnis der namentlichen Abstimmungen zu den Änderungsanträgen von FDP und Grünen
  • Video: Erklärung zur Abstimmung gemäß Paragraph 31 Geschäftsordnung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

zur Startseite
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2017-2024)
  4. 2020
zurück zu: Texte (2017-2024)

Social-Media-Verlinkungen

  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • X
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht

Social-Media-Verlinkungen

  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag
    • Bundestagspräsidentin
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag
    • hib-Nachrichten
  • WhatsApp
  • X
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw46-pa-gesundheit-bevoelkerungsschutz-803156

Stand: 02.12.2024