Parlamentarisches Kontrollgremium

PKGr: Kampf gegen Rechtsextremismus verbesserungswürdig

Die Zusammenarbeit des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (Bamad) mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) sowie mit Polizei und Generalbundesanwalt muss deutlich verstärkt werden. Dies zählt zu den Kernforderungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr).  Es hat seine Bewertung der Aufklärung möglicher rechtsextremistischer Netzwerke mit Bezügen zur Bundeswehr am Freitag, 11. Dezember 2020, in einem Bericht öffentlich gemacht (19/25180).

Die Untersuchung habe gezeigt, dass in der Bundeswehr sowie in unterschiedlichen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern teilweise trotz bestehender Sicherheitsüberprüfungen eine Reihe von Beschäftigten mit rechtsextremistischen und auch gewaltorientiertem Gedankengut tätig seien, strich der Vorsitzende des Gremiums, Roderich Kiesewetter (CDU/CSU), heraus.

Grüne: Sorgloser Umgang bei Verwaltung von Schusswaffen

Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf deutliche Hinweise auf sehr sorglosen, nicht ordnungsgemäßen Umgang bei der Verwaltung von Schusswaffen und Munition in den Dienststellen der Bundeswehr.

Es sei kein Zustand, dass Schusswaffen und Munition, die zu einem großen Teil aus den Beständen der Bundeswehr und sonstiger Spezialeinheiten der Polizeien stammten, für die Protagonisten unbemerkt zu entwenden gewesen seien.

SPD kritisiert Ausstattung der Sicherheitsbehörden

Thomas Hitschler (SPD) stufte den Rechtsextremismus als größte Gefahr für Deutschland ein und legte ein besonderes Augenmerk darauf, dass sich die Protagonisten perfekt in der digitalen Welt bewegten.

Er mahnte eine bessere personelle und sachliche Ausstattung der Sicherheitsbehörden an und beklagte teils fehlende verantwortungsvolle Führung.

AfD: PKGr kann eigene Ermittlungen anstellen

Roman Reusch (AfD) hob hervor, dass das PKGr nach einer Reform eigene Ermittlungen anstellen könne und somit eine ressortübergreifende Sicht auf die Nachrichtendienste habe.

Diese Sichtweise stehe gegen Eifersüchteleien und Tunnelblick in den Behörden, die er mit dem Satz beschrieb: „Paragraf eins: Jeder macht seins.“

FDP begrüßt Untersuchung von Netzwerken

Stephan Thomae (FDP) meinte, die vom PKGr angestoßenen Strukturreformen im Bamad hätten nicht zuletzt dazu geführt, dass nicht nur Einzelpersonen in den Blick genommen würden, sondern auch in Netzwerken gedacht werde.

Er begrüßte, dass die Antennen inzwischen verstärkt in Richtung rechts gedreht worden seien. Die Wirksamkeit dieses Vorgehens habe sich bewiesen.

Linke kritisiert fragwürdigen Korpsgeist

André Hahn (Die Linke) beklagte, dass der MAD über Jahre schlecht aufgestellt gewesen sei und das Problem des Rechtsextremismus geleugnet habe. Er sprach von fragwürdigem Korpsgeist nach der Devise: Soldaten befragen Soldaten.

Speziell hielt er dem früheren Präsidenten des BfV, Dr. Hans-Georg Maaßen, vor, die schützende Hand über den Rechtsextremismus gehalten zu haben. Das habe sich jetzt geändert.

CDU/CSU fordert bessere Verzahnung der Dienste

Andrea Lindholz (CDU/CSU) befand, die Verzahnung der Nachrichtendienste untereinander und mit den übrigen Sicherheitsbehörden müsse noch wesentlich besser ausgestaltet werden, auch wenn schon einiges erreicht worden sei.

Der Bereich Rechtsextremismus habe eine solche Relevanz, dass bei seiner Bekämpfung nicht nachgelassen werden dürfe.

Bericht: Intensive Verbindungen unter Extremisten in Diensten

In dem Bericht (19/25180) wird darauf verwiesen, dass Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden und Bundeswehr oft in intensiven Verbindungen zueinander stünden. Eine Vernetzung erfolge dabei virtuell über die Sozialen Medien, aber wohl auch real bei Treffen im Rahmen von Waffenbörsen, Schießtrainings und beruflichen Zusammentreffen. Viele Teilnehmer an einschlägigen Chat-Foren hätten eine ausgeprägte Waffenaffinität, verfügten über Spezialwissen aus ihrer beruflichen Erfahrung und hätten dienstlich auch Zugang zu Waffen.

Zudem heißt es in der Unterrichtung, eine Vielzahl von Personen aus dem fraglichen Bereich stünden in Verbindung zu rechtsextremistischen Bestrebungen wie der Identitären Bewegung, dem „Flügel“ der AfD in Bund und Ländern, der NPD, zu lokal oder regional agierenden Burschenschaften und Kameradschaften.

Forderung nach durchgängigen Informationsaustausch

Nach Darstellung des PKGr wurde im Laufe seiner Untersuchungen deutlich, dass das Bamad seine Aufgaben in der Bekämpfung des Rechtsextremismus und bei der Spionageabwehr der Bundeswehr nicht in hinreichendem Maße wahrgenommen habe. Die zurückhaltend erfolgende Informationsübermittlung zu Verdachtspersonen an das BfV müsse einem durchgängigen Informationsaustausch weichen.

Zudem geht das PKGr auf einen Informationsabfluss aus dem Bamad an das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr ein, der bei den Ermittlungen zutage getreten sei. Dies zeige Mängel in der professionellen Distanz einzelner Beschäftigter bei der Aufgabenwahrnehmung. Die Abgeordneten schreiben in ihren Empfehlungen, falsch verstandener Kameradschaft und schon niedrigschwelligen extremen Bestrebungen müsse wirksam und zügig begegnet werden.

Dienste nehmen eine Vielzahl von Änderungen vor

Im Bericht wird anerkannt, dass die Nachrichtendienste des Bundes im Laufe der Untersuchungen des PKGr eine Vielzahl von organisatorischen Änderungen, Erneuerungen und fachlich-strukturellen Anpassungen vorgenommen hätten. Die personelle und organisatorische Neuaufstellung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Antisemitismus sei weiter zügig voranzutreiben. Die technische Anbindung des BAMAD in das nachrichtendienstliche Datenverarbeitungssystem des Verfassungsschutzverbundes von Bund und Ländern sei zu priorisieren.

Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. (fla/11.12.2020)

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