Stefan Gelbhaar
Rechtsanwalt Bündnis 90/Die Grünen
Geboren am 9. Juli 1976 in Berlin; zwei Kinder.
Neumannschule (30. POS) Berlin-Pankow; bis 1996 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium, Abitur; 1996 bis 1997 Zivildienst in der Tagesbetreuungsstätte im Haus Immanuel; 1 und 2 juristisches Staatsexamen.
Seit 2005 Rechtsanwalt und Strafverteidiger; 2008 bis 2011 Landesvorsitzender von Bündnis90/Die Grünen Berlin.
Vorstandsmitglied im Bildungswerk Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung.
Seit 2000 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen; stellvertretender Bürgerdeputierter im Ausschuss für Wirtschaft und öffentliche Ordnung in der Pankower Bezirksverordnetenversammlung (BVV); Deligierter bei verschiedenen Landes- und Bundesdeligiertenkonferenzen; 2004 bis 2005 Beisitzer im Pankower Kreisverband; Ende 2005 bis Anfang 2008 Vorsitzender im Pankower Kreisverband; März 2007 bis April 2008 Beisitzer im Landesvorstand Berlin; 2008 bis 2011 Landesvorsitzender Berlin; 2011 bis 2017 Mitglied des Abgeordnetenhauses Berlin, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, verkehrspolitischer Sprecher, Medien und Netzpolitischer Sprecher; 2016 Erringung des Direktmandats im Wahlkreis 8 Pankow zum Berliner Abgeordnetenhaus.
Seit 2017 Mitglied des Bundestages, Sprecher für städtische Mobilität und Radverkehr, seit 2020 Sprecher für Verkehrspolitik und Radverkehr.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Obmann
Gewählt über Landesliste
Berlin
Wahlkreis 076: Berlin-Pankow
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin, Berlin
- Rechtsanwalt, Berlin
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Rechtsanwalt, Berlin
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Bildungswerk Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung e.V., Berlin,
- Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.