Dr. Ernst Dieter Rossmann
Diplom-Psychologe SPD
Geboren am 4. Februar 1951 in Elmshorn; evangelisch; verheiratet, eine Tochter.
1969 Abitur. 1974 Diplom in Psychologie, 1985 Promotion zum Doktor der Sportwissenschaften.
1975 bis 1988 wissenschaftlicher Angestellter an einer Fachschule für Sozialpädagogik, dazu von 1976 bis 1983 Durchführung zweier sportwissenschaftlicher Projekte (Bundesinstitut für Sportwissenschaft) und diverse Lehraufträge für Sportwissenschaft an der Universität Hamburg.
Mitglied der GEW, der AWO, des NABU; langjährige ehrenamtliche Arbeit in einer Obdachlosensiedlung.
1971 Eintritt in die SPD; Jungsozialist, SPD-Ortsvorsitzender. Stadtverordneter, Stadtrat und Kulturdezernent. 1987 bis 1998 Mitglied des Landtages Schleswig-Holstein, 1996 bis 1998 stellvertretender Fraktionsvorsitzender, 1992 bis 1996 Zweiter Landtagsvizepräsident.
Mitglied des Bundestages seit 1998.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Vorsitzender
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Schleswig-Holstein
Wahlkreis 007: Pinneberg
Funktionen in Unternehmen
- TELC GmbH, Frankfurt/Main,
- Vorsitzender der Gesellschafterversammlung, ehrenamtlich (bis 08.05.2019)
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Europa-Universität Flensburg (EUF), Flensburg,
- Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Deutscher Volkshochschul-Verband e.V. (DVV), Bonn,
- Vorsitzender, ehrenamtlich (bis Mai 2019)
- Ehrenvorsitzender, ehrenamtlich
- Körber-Stiftung, Hamburg,
- Mitglied des Kuratoriums
- Mitglied der Jury des Deutschen Studienpreises
- Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins e.V., Kiel,
- Vorsitzender
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.