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15.03.2018 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 161/2018

Ermittlung gegen Rechtsterrorismus

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung nimmt zu Berichten über Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen nicht detailliert Stellung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/1130) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/769) hervor. Namens der Bundesregierung schreibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter anderem, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) führe seit Sommer 2017 ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte aus Mecklenburg-Vorpommern wegen des Verdachts einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Verwiesen wird auf frühere Antworten aus der vorangegangenen Legislaturperiode und darauf, dass eine Beantwortung der Fragen mit Blick auf die noch fortdauernden Ermittlungen unterbleiben müssten. Zudem handele es sich zum Teil um Informationen, deren Bekanntwerden das Wohl des Bundes oder eines Landes gefährden könne. Der GBA und das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) hätten sich darüber hinaus mit weiteren Gruppierungen in verschiedenen Bundesländern befasst, die Bundesregierung nehme dazu aber aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu Sachverhalten die Länder betreffend keine Stellung.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden seit 1. Januar 2016 122 Brandstiftungs-, Sprengstoff- sowie Tötungsdelikte (einschließlich Versuche) im Themenfeld „gegen Asylunterkünfte“ registriert. In 42 Fällen werde gegen Tatverdächtige ermittelt. Im selben Zeitraum seien 54 Delikte in diesem Themenfeld registriert worden, bei denen Schusswaffen verwendet wurden. In 14 Fällen werde gegen Tatverdächtige ermittelt.

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