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18.04.2018 Petitionen — Ausschuss — hib 237/2018

Adressangabe im E-Personalausweis

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen, die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises auch für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland nutzbar zu machen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende öffentliche Petition dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Der in Antibes (Frankreich) wohnhafte Petent hatte gefordert, dass auch eine ausländische Adresse in den Personalausweis eingetragen werden kann, um diesen als elektronischen Identitätsnachweis nutzen zu können. Derzeit werde bei Deutschen mit Wohnsitz im Ausland keine Adresse sondern die Angabe: „keine Hauptwohnung in Deutschland“ im Personalausweis eingetragen, heißt es in der Petition. Damit sei die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises für Auslandsdeutsche ausgeschlossen, wenn an Diensteanbieter die tatsächliche Adresse für die Geschäftszwecke übermittelt werden muss, beklagt der Petent. Auch der Versand amtlicher Dokumente sei an die Angabe der tatsächlichen Anschrift gekoppelt. Gleiches gelte bei der Eröffnung eines Bankkontos oder auch der Bestellung bei Onlineversandhändlern, die den elektronischen Personalausweis für die Abwicklung von Onlinebestellungen verwenden.

Wie der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt, dient der Personalausweis der eindeutigen Identifizierung einer Person. Als hoheitliches Dokument dürfe er nur „behördlich überprüfte und überprüfbare Angaben“ über den Ausweisinhaber enthalten. Einen Wohnsitz im Ausland könnten deutsche Behörden jedoch nicht in jedem Fall verlässlich nachvollziehen, da nicht alle Staaten ein Melderegister oder vergleichbare Einrichtungen unterhielten. Daher habe der Gesetzgeber entschieden, im Datenfeld Anschrift nur die in allen Fällen nachprüfbare Information „keine Hauptwohnung in Deutschland“ einzutragen und im Chip zu speichern.

Die Abgeordneten stellen zugleich jedoch fest, dass Dienstleistungsanbieter offenbar viele ihrer Dienste so konzipieren würden, das eine Authentifizierung mittels Online-Ausweisfunktion nur dann erfolgreich abgeschlossen wird, wenn der Chip eine geprüfte Meldeadresse enthält. Daher begrüßt der Petitionsausschuss der Vorlage zufolge, „dass das BMI derzeit nach einer Lösung sucht, die die Interessen der Anbieter von Online-Anwendungen mit sicherer Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion berücksichtigt und für die deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland sinnvoll und handhabbar ist“. Allerdings könne eine Verbesserung der Situation nicht kurzfristig erreicht werden. Vor diesem Hintergrund hält der Ausschuss die Petition für geeignet, in die laufende Prüfung der Thematik einbezogen zu werden, heißt es in der Beschlussempfehlung.

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