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18.04.2018 Finanzen — Kleine Anfrage — hib 238/2018

Weitere Fragen zum Kindergeld

Berlin: (hib/HLE) Die Indexierung von Kindergeldzahlungen für ausländische EU-Bürger in Deutschland, deren Kinder im Ausland leben, macht die AfD-Fraktion erneut zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/1614) und stellt damit eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache (19/754). Darin hatte die Regierung mitgeteilt, die EU-Kommission sei mehrfach aufgefordert worden, einen Vorschlag zur Änderung des europäischen Koordinierungsrechts (Verordnung Nr. 883/2004) vorzulegen, um eine Indexierung des Kindergeldes zu ermöglichen. Die Abgeordneten wollen nun wissen, ob die Bundesregierung der Verordnung zugestimmt habe und ihr im Falle der Zustimmung klar gewesen sei, dass dem deutschen Gesetzgeber damit die Möglichkeit genommen werden würde, eine Indexierung des Kindergeldes vorzunehmen. Außerdem wird nach der Höhe der Ausgaben für das Kindergeld an im Ausland lebende Kinder von Ausländern gefragt. In der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage zitiert die AfD-Fraktion die EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen, die gesagt habe, es gebe keinen Grund warum Eltern, deren Kinder im EU-Ausland leben, weniger Kindergeld erhalten sollen als andere. „Das sind die Regeln der Fairness“, wird die Kommissarin zitiert, und an die Bundesregierung wird die Frage gerichtet, ob sie die Haltung der Kommissarin teilt. Nach Angaben der AfD-Fraktion müssen Eltern, die in Deutschland arbeiten und ihre Kinder groß ziehen, mehr Geld aufwenden als Eltern, die in Deutschland arbeiten, aber in Ländern ihre Kinder großziehen, die deutlich niedrigere Lebenshaltungskosten haben.

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