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24.04.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 257/2018

FDP will Erleichterungen für Privatpiloten

Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion spricht sich dafür aus, sowohl Bewerber als auch Inhaber von Privatpilotenlizenzen von der im Luftsicherheitsgesetz geregelten Zuverlässigkeitsprüfung auszuschließen. In einem Antrag (19/1702) fordern die Liberalen die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Wie die FDP-Fraktion zur Begründung schreibt, umfasst die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Piloten nach Paragraf 7 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) auch Bewerber und Inhaber von Privatpilotenlizenzen. Sie müssten sich sowohl bei der Erteilung ihrer Lizenz sowie alle fünf Jahre auf eigene Kosten einer umfangreichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen.

Die Zuverlässigkeit könne dabei auch aus Gründen abgelehnt werden, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Führen eines Luftfahrzeugs stehen, kritisieren die Abgeordneten. Ausreichend sei in der Regel bereits eine Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen wegen eines beliebigen Delikts oder eine zweifache Verurteilung zu einer geringeren Geldstrafe. Auch könnten eingestellte Ermittlungsverfahren oder „Sachverhalte, aus denen sich die Erpressbarkeit durch Dritte ergibt“, zur Unzuverlässigkeit und damit zur Versagung oder dem Widerruf der Pilotenlizenz eines Privatpiloten führen.

Wie es in dem Antrag heißt, dient die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Piloten der Sicherheit des Luftverkehrs, was vor allem die Abwehr von terroristischen Gefahren aufgrund des zweckentfremdeten Betriebs von Luftfahrzeugen umfasst. Aufgrund der terroristischen Anschläge des 11. Septembers 2001 sei die Notwendigkeit der Sicherung des Luftverkehrs deutlich geworden, um einen Einsatz von Flugzeugen als Waffen durch Terroristen zu verhindern. Dies erscheint aus Sicht der Liberalen gerechtfertigt, „wenn von den Flugzeugen, welche die Piloten führen, eine tatsächliche Gefahr für den Luftverkehr und die Allgemeinheit ausgeht“.

Ganz überwiegend würden Privatpilotenlizenzen jedoch zum Betrieb von einmotorigen Flugzeugen oder Motorseglern genutzt. Von derartigen Luftfahrzeugen gehe aber in Anbetracht ihres niedrigen Gewichts und der verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten „weder für allgemein zugängliche Gebäude noch für besonders zu schützende Gebäude, wie beispielsweise Atomkraftwerke, eine Gefahr aus“, schreiben die Abgeordneten.

Privatpilotenlizenzen berechtigten auch nicht zum kommerziellen Befördern von Passagieren und stellten damit keine erhöhte Gefahr für den allgemeinen Luftverkehr oder Dritte dar, heißt es in der Vorlage. Im Übrigen habe es bisher keine Versuche von Piloten mit Privatpilotenlizenzen gegeben, ihre Luftfahrzeuge als Waffen für terroristische Zwecke zu missbrauchen.

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