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30.04.2018 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 280/2018

Ermittlungen gegen Terrornetzwerke

Berlin: (hib/mwo) Über die 2017 eingeleiteten Straf- und Ermittlungsfahren im Zusammenhang mit terroristischen oder kriminellen Vereinigungen informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1799) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1420). Danach wurden im vergangenen Jahr keine Ermittlungen gemäß Paragraf 129a des Strafgesetzbuchs und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Straftaten aus dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität - links (PMK-links) vom Generalbundesanwalt (GBA) neu eingeleitet beziehungsweise von den einleitenden Länderstaatsanwaltschaften übernommen. Im vergangenen Jahr seien auch gegen keinen Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet worden, es seien keine öffentlichen Klagen erhoben worden und keine Urteile ergangen.

Im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität - rechts (PMK-rechts) seien vier Ermittlungsverfahren gegen 17 Beschuldigte eingeleitet worden, von denen eins von den Staatsanwaltschaften der Länder übernommen worden sei. Ein Verfahren sei an diese abgegeben worden. Zu den neu eingeleiteten und noch verdeckt laufenden Ermittlungsverfahren gebe die Bundesregierung keine Auskünfte, heißt es in der vom Bundesjustizministerium verfassten Antwort. In den offengelegten oder bereits beschlossenen Ermittlungsverfahren seien keine V-Leute zum Einsatz gekommen, und es sei auch nicht der Versuch unternommen worden, Kronzeugen zu gewinnen. 2017 sei gegen keinen Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet worden, es sei kein Ermittlungsverfahren eingestellt und keine Klage erhoben worden, und es seien zwölf Verurteilungen und kein Freispruch erfolgt.

Zur Frage nach Strafverfahren gemäß Paragraf 129 Strafgesetzbuch (kriminelle Vereinigung), heißt es in der Antwort, dazu werde insgesamt Fehlanzeige erstatte. Bezogen auf Verfahren nach Paragraf 129b (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) schreibt das Ministerium, der GBA habe 2017 1.208 Ermittlungsverfahren gegen 1.294 Beschuldigte neu eingeleitet. Davon seien 1.007 von den Staatsanwaltschaften der Länder übernommen und 469 an diese abgegeben worden. Untersuchungshaft sei gegen 28 Beschuldigte angeordnet worden. 610 neu eingeleitete Ermittlungsverfahren seien eingestellt worden, und in 17 Fällen sei Anklage erhoben worden. Es seien 29 Verurteilungen und zwei Freisprüche erfolgt. In der Antwort werden 50 ausländische Gruppierungen aufgelistet, gegen die 2017 beim GBA ermittelt wurde. Klagen betrafen sechs Gruppierungen und Verurteilungen fünf. Die Fraktion begründete ihre Anfrage damit, dass die einschlägigen Paragrafen schon lange umstritten seien und Strafverteidigervereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen seit Jahren deren ersatzlose Abschaffung forderten.

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