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12.07.2018 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 515/2018

Risikobewertung von Climate Engineering

Berlin: (hib/ROL) Der Bundesregierung liegt derzeit kein vollständiges und ausreichend gesichertes Bild zu einzelnen Risikoaspekten von Climate Engineering (CE) vor. Zudem besteht derzeit keine ausreichende Wissensgrundlage, um eine Bewertung hinsichtlich der Erprobung und Anwendung diskutierter Ansätze und Technologien beziehungsweise einer Rolle bei der Bewältigung des Klimawandels vorzunehmen. Die Forschung hat grundlegende Risiken aufgedeckt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3149) auf die Kleine Anfrage (19/2586) von Bündnis 90/Die Grünen.

Die Grünen hatten unter anderem gefragt, welche Definition von Geo- beziehungsweise Climate Engineering die Bundesregierung verwende, welche Risiken für Umwelt, Gesundheit und Biodiversität bestehen würden, sowie welche Gefahren für Frieden und Menschenrechte die Bundesregierung bei der Anwendung des Geoengineering sehe.

Die Bundesregierung setze vor diesem Hintergrund in ihrer nationalen und internationalen Klimapolitik auf die Minderung von Treibhausgasemissionen, den Erhalt und die Verbesserung der natürlichen Senkenleistung sowie auf Anpassungsmaßnahmen.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass insbesondere eine summarische Einschätzung von Geoengineering angesichts der vielen Bewertungsdimensionen, des sehr unterschiedlichen Charakters und der vielfach noch ungeprüften Annahmen hinsichtlich der Realisierbarkeit einzelner unter CE subsumierter Methoden als nicht zielführend erscheine. Vorliegende Studien basierten in der Regel auf Modellannahmen und böten erste Einschätzungen zu grundlegenden, teils erheblichen Risiken verschiedener, dem CE zugeordneten Technologieansätzen. Die Studien zeigten zudem, dass bei der Bewertung von Risiken auch Aspekte wie Machbarkeit, Wirksamkeit, Akzeptanz, Kosten, internationale Abstimmung (Governance) sowie ethische und rechtliche Fragen differenziert betrachtet werden müssten. Insgesamt würden die Studien zu all diesen Aspekten noch einen erheblichen Forschungsbedarf aufweisen.

Geoengineering sei ein inhaltlich breiterer Begriff, der auch großangelegte Maßnahmen umfasse, die nicht auf eine Beeinflussung des Klimas zielen würden. Unter Climate Engineering (CE) würden gezielte großskalige, technische Eingriffe in das Klimasystem der Erde zusammengefasst. Die Bundesregierung unterscheide zwischen Technologien zur ursächlichen Rückführung des menschengemachten Klimawandels einerseits und Technologien zu seiner symptomatischen Kompensation andererseits. Die erste Gruppe umfasse Methoden der Entnahme von Treibhausgasen

- zuvorderst Kohlenstoffdioxid (CO2) - aus der Atmosphäre. Sie würden daher als Greenhouse Gas Removal (GGR) oder - im Falle der Beschränkung auf CO2 - als Carbon Dioxide Removal (CDR) bezeichnet. Die Technologien der zweiten Gruppe würden unter Solar Radiation Management (SRM) subsumiert. Sie zielten darauf ab, die globale Strahlungsbilanz und damit die globale Temperatur technologisch direkt zu beeinflussen. Der Begriff CE fasse damit ein sehr breites Spektrum technologischer Ansätze zusammen.

Forschungsbedarf bestehe aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf das gesamte Spektrum der unter CE diskutierten Ansätze und Technologien. Wegen der grundsätzlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Ansätzen und Technologien sei es wichtig, dass hierbei eine differenzierte Betrachtung stattfinde. Die Forschung sollte geeignet sein, die Bewertungskompetenz in Bezug auf Potenzial und Umsetzbarkeit, Risiken sowie Wechselwirkungen mit anderen Nachhaltigkeitszielen und komplexen und weitreichenden Wirkungszusammenhängen im Erd- und Klimasystem zu erhöhen. Um hier zu angemessenen Bewertungen zu kommen, sollte die Forschung inhaltlich und disziplinär übergreifend angelegt sein und gleichermaßen naturwissenschaftliche, technische wie auch gesellschaftliche, politische, ethische, ökonomische und rechtliche Fragestellungen aufgreifen.

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