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26.07.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 548/2018

Linksextreme Veranstaltungen

Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegt keine Aufstellung linksextremistischer Demonstrationen oder Konzerte seit dem Jahr 2000 vor. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/3409) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3106) hervor. Darin hatte sich die Fraktion danach erkundigt, wie viele und welche „Demonstrationen, Gegendemonstrationen, Konzerte oder sonstige öffentliche Auftritte und Veranstaltungen Linksextremer“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 in Deutschland stattgefunden haben.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, melden Linksextremisten auf lokaler Ebene Veranstaltungen an oder nehmen an Veranstaltungen teil, die auch von Nichtextremisten angemeldet beziehungsweise durchgeführt werden. Auch an den durch Linksextremisten angemeldeten beziehungsweise durchgeführten Veranstaltungen nehme in der Regel eine nicht unerhebliche Zahl von Nichtextremisten teil. Insofern sei eine eindeutige Zuordnung als „Demonstrationen, Gegendemonstrationen, Konzerte oder sonstige öffentliche Auftritte und Veranstaltungen Linksextremer“ im Sinne der Anfrage nicht möglich.

„Grundsätzlich sind für Demonstrationen und sonstige Veranstaltungen die Versammlungsbehörden der Länder zuständig“, heißt es in der Antwort weiter. Dies gelte insbesondere für die Beobachtung linksextremistischer Aktivitäten auf lokaler Ebene, die den Landesämtern für Verfassungsschutz obliege. Aus diesen Gründen liege der Bundesregierung „eine Aufstellung der erfragten Veranstaltungen nicht vor“.

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