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31.07.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 556/2018

Maßnahmen gegen Antisemitismus

Berlin: (hib/STO) Um „Kontrollmechanismen gegen Antisemitismus innerhalb bundeseigener Unternehmen“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/3494) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2878). Darin schrieb die Fraktion, dass mehrere Mitarbeiter der bundeseigenen Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) „mit öffentlichen Beiträgen insbesondere bei Social-Media-Anbietern wie Facebook durch antisemitische Beiträge aufgefallen“ seien. „Unter anderem sollen diese Mitarbeiter zum Boykott gegen den Staat Israel aufgefordert oder Israel mit dem NS-Regime verglichen haben“, heißt es in der Kleinen Anfrage. Wiederholt seien offenbar das Existenzrecht des Staates Israel und sein Recht auf Verteidigung in Frage gestellt worden.

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, ist sie durch eine Veröffentlichung in der „Jerusalem Post“ sowie via Internet Ende März 2018 auf private Verlautbarungen von acht Mitarbeitern der GIZ auf Facebook, die in den Jahren 2010 bis 2017 getätigt wurden, aufmerksam gemacht worden. „Diese Verlautbarungen wurden als antisemitisch kritisiert“, schreibt die Bundesregierung weiter. Die GIZ habe mit allen betroffenen Mitarbeitern und ihren Vorgesetzten intensive Gespräche zur Aufklärung der jeweiligen Sachverhalte geführt und die Sachverhalte einer umfänglichen juristischen Prüfung unterzogen. In drei Fällen habe sie arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Sie habe eine Ermahnung ausgesprochen, eine Abmahnung erteilt und gegenüber einem Mitarbeiter die ordentliche Kündigung ausgesprochen.

Ferner verweist die Bundesregierung unter anderem darauf, dass Arbeitnehmer des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, grundsätzlich verpflichtet seien, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen. Sollten private Aktivitäten Auswirkungen auf das Unternehmen und den Betriebsfrieden haben, könne der Arbeitgeber disziplinarische Maßnahmen ergreifen.

Alle Mitarbeiter der GIZ seien zudem beispielsweise nach den Leitlinien der GIZ sowie nach den dortigen „Grundsätzen integren Verhaltens“ (GiV) den Werten des Grundgesetzes verpflichtet, schreibt die Bundesregierung weiter. Die GiV gälten für alle Mitarbeiter verbindlich und seien damit Bestandteil aller individuellen Arbeitsverträge. Alle Mitarbeiter würden zu Beginn ihrer Tätigkeit für die GIZ in Bezug auf das von ihnen erwartete integre Verhalten geschult. Antisemitismus widerspreche dem Grundsatz der Gleichbehandlung und stelle damit einen „schwerwiegenden Verstoß gegen die GiV“ dar.

In den Landesbüros der GIZ (im Ausland) findet der Antwort zufolge ein regelmäßiger Austausch zur Sensibilisierung der Mitarbeiter statt. Sie würden darauf hingewiesen, dass die GIZ auftragsbezogen arbeitet, und dazu aufgefordert, keine eigenen politischen Stellungnahmen abzugeben, auch nicht in sozialen Medien.

Wie die Bundesregierung ferner darlegt, haben sich aus ihrer Sicht „die Mechanismen für die Organisation bewährt und leisten einen entscheidenden Beitrag zu den angemessenen Verhaltensmaßstäben in der GIZ“. Individuelles Fehlverhalten könne dadurch nicht völlig vermieden werden, umso entscheidender seien „die sachverständige Aufarbeitung der Vorgänge und die entsprechende arbeitsrechtliche Einordnung bis hin zur Sanktionierung des Verhaltens“.

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