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06.09.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 642/2018

Linksextremistische Internet-Aktivitäten

Berlin: (hib/STO) Über linksextremistische Aktivitäten im Internet berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4025) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3788). Danach sind das Internet und soziale Medien „wichtige Bestandteile linksextremistischer Aktivitäten und stützen unter anderem sowohl die Mobilisierung von Unterstützern und Mitgliedern des linksextremistischen Spektrums wie auch die Verbreitung linksextremistischer Ideologie beziehungsweise Weltbilder“. Insbesondere seien linksextremistische Aktivitäten im Internet und in den sozialen Medien bei der Vorbereitung und Durchführung von temporär begrenzten Kampagnen und Aktionsfeldern ein wichtiger Baustein in der Kommunikation und Koordination.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, sichten Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst im Rahmen der koordinierten Internetauswertung Internetseiten aus dem Bereich Linksextremismus. Strafrechtlich relevante Inhalte beziehungsweise gefährdungsrelevante Anhaltspunkte würden bei Feststellung an die zuständigen Dienststellen oder Ermittlungsbehörden weitergegeben, die gegebenenfalls strafprozessuale Maßnahmen einleiten.

Aufrufe zur Gewalt gegen Polizisten und „politisch anders Denkende“ werden auf linksextremistischen Internetseiten laut Bundesregierung regelmäßig veröffentlicht. Die Verbreitung mutmaßlich strafbarer Inhalte auf Internetseiten durch sogenanntes „Verlinken“ oder einfaches Kopieren und neues „Posten“ von Beiträgen mit inkriminiertem Inhalt sei „ gängige Vorgehensweise bei Nutzern aus dem linksextremistischen Spektrum“, heißt es ferner in der Antwort. Die zu diesem Zweck genutzten Plattformen seien den Sicherheitsbehörden bekannt und unterlägen dem täglichen Monitoring. Bei Feststellung strafrechtlich relevanter Inhalte würden auch hier „die notwendigen strafprozessualen Schritte eingeleitet“.

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