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26.09.2018 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 702/2018

Bundesjagdgesetz soll geändert werden

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft befürwortet eine Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes. Die Ausschussmitglieder haben sich am Mittwochmorgen mit Mehrheit gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen dafür ausgesprochen, einen von CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf (19/2977) dem Bundestag zur Annahme zu empfehlen. Dadurch soll die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Zukunft wirksamer bekämpft werden können. Den zuständigen Behörden soll es erleichtert werden, unter anderem ein Gebiet absperren zu können, den Personen- oder Fahrzeugverkehr für bestimmte Gebiete zu beschränken oder eine vermehrte Suche von toten Wildschweinen anzuordnen, um die Infektion gesunder Tiere zu verhindern. Durch die Änderung des Bundesjagdgesetzes sollen die Bundesländer außerdem Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten festlegen - also in der Zeit, die Elterntiere benötigen, um ihren Nachwuchs aufzuziehen. Die Afrikanische Schweinepest befällt als Viruserkrankung ausschließlich Haus- und Wildschweine. Die Fraktionen sehen Handlungsbedarf, weil seit Jahren Fälle beim Schwarzwild in Weißrussland, der Ukraine, Moldawien und Russland auftreten und seit dem Frühjahr 2014 im Grenzgebiet zu diesen Drittländern in Litauen, Lettland, Estland und Polen ebenfalls Fälle von ASP festgestellt wurden. Mit zwei Fällen von tot aufgefundenen Wildschweinen in Belgien in dieser Woche sei die Schweinepest nun auch nach Westeuropa vorgedrungen. Die Bundesregierung schätzte dazu ein, dass die Pest in Osteuropa nicht abflaue. Außerdem habe China bereits ein Importverbot für belgisches Schweinefleisch erlassen. Ein Ausbruch in Deutschland hätte enorme wirtschaftliche Folgen für die heimischen Mäster und Schlachthöfe. Insofern werde nun noch mehr der Fokus auf Biosicherheitsmaßnahmen zu weiteren Vorbeugung gelegt.

„Die ASP ist auf dem Vormarsch und die Behörden müssen vorbereitet sein“, hieß es aus der CDU/CSU zu Begründung des Entwurfs. Die Vorlage werde helfen, im Falle eines Ausbruchs die Vorgehensweise zur Bekämpfung der Schweinepest klar zu regeln und Bund sowie Länder handlungsfähig zu machen. Die Fraktion Die Linke lobte, dass es gut sei, zentrale Fragen bereits vor einem eventuellen Ausbruch zu klären, kritisierte aber, dass die Auswirkungen eines möglichen Ausbruchs in Deutschland so schlimm wären, weil die Agrarstrukturen dies begünstigen würden. Es gebe zu hohe Bestandsdichten von Tieren an zu wenigen Orten. Die Bestände müssten minimiert und anders verteilt werden. Die FDP lehnte die Vorlage hingegen ab, weil die Änderungen viel zu stark auf Kosten der Jägerschaft gehen würden. Die Jagdgenossenschaften hätten sich bewährt und bereits einen erheblichen Beitrag zur Minimierung des Schwarzwildes geleistet. Die Liberalen fürchteten, dass die nun vorgesehenen Regelungen das gute Verhältnis zu den Jägern belasten werden.

Die Grünen lenkten den Blick auf das Haupteinschleppungsrisiko der Seuche über Autobahnen und achtlos weggeworfene Lebensmittel durch Menschen, die belastet sind. Die Fraktion forderte, verstärkt die Öffentlichkeit darüber aufzuklären. Indes sei es nicht erforderlich, den Jägern mehr Regelungen aufzuerlegen, erläuterte die Fraktion ihre Enthaltung. Die Sozialdemokraten widersprachen, dass nicht in allen Regionen die Jäger ihre Strecke erhöht hätten und partiell nicht genüg gejagt würde. Ein in der Vergangenheit in Tschechien bekämpfter Ausbruch habe gezeigt, dass die Eindämmung durch entschlossenes Handeln möglich sei. Die AfD brachte ein, dass neben Entschädigungsregelungen für Landwirte, die von staatlichen Maßnahmen betroffen sind, auch die Jäger Unterstützung erhalten sollten. Die Jäger würden die Arbeit machen und sollten zum Beispiel bei der Ausbildung von Jagdhunden gefördert werden.

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