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10.10.2018 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 743/2018

Öffentlich geförderter Arbeitsmarkt

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will Langzeitarbeitslosen durch einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt den Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglichen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (19/4725), mit dem verschiedene Unterstützungs- und Betreuungsangebote für langzeitarbeitslose Menschen auf den Weg gebracht werden sollen.

Zum einen soll für „sehr arbeitsmarktferne“ Personen, die in den vergangenen acht Jahren mindestens sieben Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in das SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) eingeführt werden. Das beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent zum Mindestlohn in den ersten beiden Jahren. In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt. Ferner ist ein begleitendes Coaching für Beschäftigte und Arbeitgeber vorgesehen. Die Förderdauer soll maximal fünf Jahre betragen.

Das zweite, neu gefasste Instrument im SGB II mit dem Titel „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ soll eine Rechtsgrundlage für einen neuen Lohnkostenzuschuss schaffen. Es richtet sich an ALG-II-Bezieher, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Gefördert werden soll auch hier sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, für die es im ersten Jahr einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr mit der Hälfte des gezahlten Lohnes geben soll. Es soll ferner eine Nachbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers von sechs Monaten nach Ende der Förderung, ein begleitendes Coaching und Qualifizierungsmaßnahmen geben.

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