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05.11.2018 Petitionen — Ausschuss — hib 836/2018

Einsatz von Methadon in der Krebstherapie

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung steht der Förderung klinischer Studien zum Einsatz von Methadon in der Krebstherapie offen gegenüber. Während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, Thomas Rachel (CDU), das Forschungsministerium fördere, ebenso wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft, Forschungsvorhaben „themenoffen“. Förderanträge könnten aus allen Bereichen der Medizin gestellt werden. Ob es schlussendlich zu einer Förderung kommt, werde von unabhängigen Expertengremien entschieden, die nach wissenschaftlichen Kriterien auswählen würden. Das Ministerium führe generell keine Auftragsforschung durch, sagte der Staatssekretär.

Grundlage der öffentlichen Sitzung war eine von mehr als 53.000 Personen unterstützte Petition, in der die staatliche Finanzierung klinischer Studien zum Einsatz von Methadon bei der Behandlung von Krebspatienten unterschiedlichster Tumorerkrankungen gefordert wird. Der Petent Alexander Schaible sagte vor dem Ausschuss, Methadon könne zu einem besseren Behandlungserfolg bei konventionellen Krebstherapien beitragen. Das hätten präklinische Daten gezeigt. Die Kosten für solch eine Ergänzungsbehandlung lägen bei lediglich 300 Euro pro Patient jährlich. Zudem sei die Wirkung von Methadon auf den Menschen durch den Einsatz in der Schmerztherapie und der Substitutionstherapie bekannt und müsse nicht neu erforscht werden. Für den Einsatz bei Tumorpatienten werde nur ein geringer Bruchteil der bei den anderen Therapien eingesetzten Mengen am Methadon benötigt, sagte Schaible.

Die den Petenten begleitende Krebsforscherin Claudia Friesen vom Universitätsklinikum Ulm sagte, es seien mehrere Finanzierungsanträge bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft gestellt worden, die „niederschmetternd“ abgelehnt worden seien. Bei der Deutschen Krebshilfe sei ein Antrag zur Behandlung bei Hirntumoren gefördert worden. Die Weiterförderung der Tierversuche sei aber nicht mehr genehmigt worden. Andere Anträge, auch zur Grundlagenforschung, seien abgelehnt worden.

Forschungs-Staatssekretär Rachel machte deutlich, dass seinem Ministerium ein Antrag auf Förderung klinischer Studien zur Methadonbehandlung von Tumorpatienten nicht vorliege. Insofern sei dieser auch nicht zu bewerten. Zwei Anträge für klinische Studien im Bereich Hirntumor sowie Dickdarmkrebs seien an die Deutsche Krebshilfe gerichtet worden, sagte Rachel weiter. Derzeit würden die Anträge durch Gutachtergremien untersucht. Deren wissenschaftlich begründete Entscheidung müsse nun abgewartet werden.

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