+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

27.11.2018 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 914/2018

Breitbandanschlüsse in Deutschland

Berlin: (hib/HAU) Mitte 2018 hatten nach Angaben der Bundesregierung 82,9 Prozent der Haushalte in Deutschland Zugang zu einem Breitbandanschluss mit einer Mindestgeschwindigkeit von 50 Mbit/s. Das geht aus der Antwort (19/5762) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5377) hervor, in der die Bundesregierung die Landkreise und die kreisfreien Städte mit dem Wert ihrer Breitbandanschlussdichte anführt.

Gefragt nach konkreten regulatorischen Maßnahmen der Bundesregierung, um den Breitbandausbau zu beschleunigen, heißt es in der Vorlage: Neben erheblichen zusätzlichen Fördermitteln von bis zu zwölf Milliarden Euro für die Förderung des Ausbaus der Gigabitnetze in weißen und grauen Flecken sehe der Koalitionsvertrag weitere konkrete regulatorische Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in Glasfasernetz vor. Synergien im Glasfaserausbau sollen danach mithilfe der Regelungen zu Mitverlegung von Glasfaserkabeln und Mitnutzung von Leerrohren genutzt werden. Die 2018 auf den Weg gebrachte Novelle des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) solle mithilfe einer Unzumutbarkeitsklausel verhindern, dass ein bereits geplantes gefördertes Glasfasernetz durch Mitverlegung von Glasfaserleitungen durch einen weiteren Anbieter überbaut wird. Kooperationen der Netzbetreiber im Glasfaserausbau sollen außerdem gemäß der Vorgaben des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation im Rahmen der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) „regulatorisch begünstigt werden“.

Positiv bewertet die Regierung der Antwort zufolge die Erfahrungen mit der Vereinfachung der Förderbedingungen. Durch die Umstellung auf die fortlaufende Bescheidung sei unter anderem die Bewilligungsdauer verringert worden, so dass ein Zuwendungsbescheid in weniger als einem Monat in vorläufiger Höhe erstellt werden könne. Auch die Arbeit der Kommunen sei durch das veränderte Antragsverfahren deutlich erleichtert worden.

Marginalspalte