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13.12.2018 Ausschuss Digitale Agenda — Anhörung — hib 987/2018

Bericht der Datenschutzbeauftragten

Berlin: (hib/LBR) „Bedenkt man unsere eingeschränkte Zuständigkeit, sind beachtliche Zahlen an Eingaben und Beschwerden zu Datenschutzverstößen im ersten Halbjahr eingegangen“, sagte die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff (CDU), am Mittwochnachmittag in einem öffentlichen Fachgespräch im Ausschuss Digitale Agenda unter Vorsitz von Hansjörg Durz (CSU). Voßhoff stellte dem Ausschuss ihren Bericht zu sechs Monaten Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) vor, die seit dem 25. Mai 2018 gilt. „Die Zahlen zeigen, dass die DSGVO bei aller Kritik angenommen wird und Bürger ihre Rechte wahrnehmen“, sagte Voßhoff. Bis Ende Oktober 2018 seien in ihrem Haus rund 3.700 Eingaben eingegangen - sowohl allgemeine, als auch Beschwerden über Verletzungen des Datenschutzes sowie 4.667 Meldungen mit Datenschutzverstößen.

Bundesweit wurden bis Anfang September 11.000 Beschwerden gezählt, davon 6.100 Datenschutzverstöße. Diese Zahlen umfassen die öffentlichen Stellen. Im nicht-öffentlichen Bereich habe das BfDI nur sektorielle Aufsichtskompetenzen, da in allen übrigen Fällen die Landesdatenschutzbeauftragten beziehungsweise Behörden der Länder zuständig seien, erklärte Voßhoff.

„In der gesamten EU sind bis Ende September 55.000 Beschwerden sowie 18.900 Meldungen von Datenschutzverletzungen eingegangen“, berichtete Voßhoff weiter. Im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) arbeite man auf einer guten Basis zusammen und habe „in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Leitlinien herausgegeben“, so Voßhoff. Der Ausschuss habe zudem auch „eine verbindliche Entscheidungsbefugnis. Das ist ein Novum“, sagte die Datenschutzbeauftragte. In der zentralen Anlaufstelle bearbeite man grenzüberschreitende Fälle des Datenschutzes - bis Anfang Dezember seien dort 517 Meldungen verzeichnet worden.

Was die nationale Zusammenarbeit betreffe, arbeite man in der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) an einem einheitlichen Vorgehen der Länder hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung. In diesem freiwilligen Zusammenschluss aus 18 Mitgliedern tausche man sich regelmäßig über gemeinsame Positionen und Appelle aus. Darüber hinaus habe man eine gemeinsame Homepage aufgebaut: „Im Lichte der sehr starken Verunsicherung in der Bevölkerung wurden dort Handlungsempfehlungen und Leitfäden etwa für Vereine und Verbände erarbeitet“, sagt Voßhoff und räumte gleichzeitig ein, dass diese teils sehr unterschiedlich seien.

„Die Vielzahl an Fehlinformationen hat mich überrascht“, sagte Voßhoff und regte eine zentrale Informationskampagne an, wie sie etwa über die Bundesstiftung Datenschutz bereitgestellt werden könne. Das Gesetz sehe zudem in zwei Jahren eine Evaluierung der DSGVO vor, endete Voßhoff ihre Ausführungen. Ihre Amtszeit als Datenschutzbeauftragte endet mit dem Jahresende 2018. Neuer Datenschutzbeauftragter wird dann Ulrich Kelber (SPD).

Die Abgeordneten konzentrierten sich in ihren Nachfragen auf die ausgebliebene Abmahnwelle, fragten nach dem Personalmangel in den zuständigen Behörden sowie nach einer Auflistung von „DSGVO-Mythen“. Außerdem interessierten sich die Politiker für die aktuelle Lage bezüglich der Adoption der DSGVO in den Unternehmen und dafür, ob für die Evaluation bereits Felder identifizierbar seien, auf die man zukünftig genauer schauen müsse.

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